Monografie | Verordnung
Es ist beschlossen worden, daß verschiedene bey denen Accise-Aemtern der Churmark auf den gebrannten Caffe vorkommende Ausgaben für Rechnung der General-Casse geschehen, und bey denen an derselben monathlich abzuführenden Geldern statt baar angegeben werden können ... Confiscirter Caffe, so am Entrepot welches den Verlag des gebrannten Caffe hat abzuliefern ist. Dieser wird in einer Designation nach beykommender Vorschrift aufgeführet ... : Berlin, den 10ten September 1782.
Verordnung über die von den Akziseämtern an die Generalkasse einzureichenden Kaffee-Rechnungen ...
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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2 ungezählte Seiten, 1 ungezähltes Blatt, 2°
- Anmerkungen
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P_Drucke_VD18
VD18 11775394
- VD 18
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11775394
- Standort
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Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 105 und 106 in: 2" An 8630-5
- Reihe
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VD18 digital
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
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15.12.2023, 09:00 MEZ
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Beteiligte
- Königl. Preuß. General-Accise- und Zoll-Casse
- Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei <Berlin>
Entstanden
- [Berlin] : [Decker] , 1782