Monografie | Verordnung

Es ist beschlossen worden, daß verschiedene bey denen Accise-Aemtern der Churmark auf den gebrannten Caffe vorkommende Ausgaben für Rechnung der General-Casse geschehen, und bey denen an derselben monathlich abzuführenden Geldern statt baar angegeben werden können ... Confiscirter Caffe, so am Entrepot welches den Verlag des gebrannten Caffe hat abzuliefern ist. Dieser wird in einer Designation nach beykommender Vorschrift aufgeführet ... : Berlin, den 10ten September 1782.

Verordnung über die von den Akziseämtern an die Generalkasse einzureichenden Kaffee-Rechnungen ...

Es ist beschlossen worden, daß verschiedene bey denen Accise-Aemtern der Churmark auf den gebrannten Caffe vorkommende Ausgaben für Rechnung der General-Casse geschehen, und bey denen an derselben monathlich abzuführenden Geldern statt baar angegeben werden können ... Confiscirter Caffe, so am Entrepot welches den Verlag des gebrannten Caffe hat abzuliefern ist. Dieser wird in einer Designation nach beykommender Vorschrift aufgeführet ... : Berlin, den 10ten September 1782.

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch
Umfang
2 ungezählte Seiten, 1 ungezähltes Blatt, 2°
Anmerkungen
P_Drucke_VD18
VD18 11775394
VD 18
11775394
Standort
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 105 und 106 in: 2" An 8630-5

Reihe
VD18 digital

Beteiligte Personen und Organisationen
Königl. Preuß. General-Accise- und Zoll-Casse
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei <Berlin>
Erschienen
[Berlin] : [Decker] , 1782

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
PURL
Letzte Aktualisierung
15.12.2023, 09:00 MEZ

Objekttyp


  • Verordnung ; Monografie

Beteiligte


Entstanden


  • [Berlin] : [Decker] , 1782

Ähnliche Objekte (12)