Archivale
Schreiben des Vogts von Urach an Bürgermeister und Rat zu Reuttlingen
Regest: Dem Vogt ist durch Generalrescript vom 18. Mai 1728 auf Grund des Kreis-Schlusses vom 6. September 1724 ganz ernstlich befohlen, das höchstschädliche Kaudern (= verbotenen Handel) und Schneller-Aufkaufen nicht zu gestatten, auch keine andere als redliche, die gebührende Länge und gehörige Anzahl Fäden haltenden Schneller im Handel passieren zu lassen, sondern wo dergleichen angetroffen würden, solche zu confiscieren. Nun ist ihm angezeigt worden, dass dergleichen Kauderer, auch die unredlichen Schneller in Reuttlingen geduldet werden, wodurch dann verursacht wird, dass auch in dem Herzogtum die heilsame Verordnung den gewünschten Effect nicht haben kann. Der Vogt ersucht, auch in Reuttlingen entsprechend dem Beschluss des Schwäb. Kreises vorzugehen.
J. M. Georgii.
- Reference number
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3816
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Ausstellungsort: Urach
Siegel (Erhaltung): auf der Rückseite Siegel
Genetisches Stadium: Or.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Weber
- Holding
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Date of creation
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1729 Januar 24
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1729 Januar 24