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Der Vogt zu Urach an Bürgermeister und Rat zu Reuttlingen

Regest: Der Vogt hat im vergangenen Jahr ersucht, die Verfügung zu machen, dass die nach Reutlingen zu feilem Markt gebrachten Schneller nicht mehr, wie vorher geschehen, ehe der Markt angeht, durch die Bürger zu Reuttlingen zum Praejudiz (= Nachteil) der diesseitigen (= württ.) Webermeisterschaft aufgekauft oder mindestens verteuert werden. Trotzdem ist bei der gestrigen Zusammenkunft der Webermeister in Stadt und Amt Urach wieder die allgemeine Klage entstanden, dass der junge Vogelweyd, der Kaufmann, bisher sich nicht gescheut habe, vor Angang der Reuttlinger Märkte die Schneller auf- und wegzukaufen. Man hätte nun gerechte Ursache, den württ. Untertanen in den nahe bei Reuttlingen gelegenen Orten zu verbieten, Flachs und Garn nach Reuttlingen zum Verkauf zu tragen. Man hat das aber zur Zeit noch nicht tun wollen, um in allen Stücken gute Nachbarschaft zu erhalten, in der Hoffnung, der Rat zu Reuttlingen werde von selbst dem Schneller-Aufkauf des Vogelweyd vor dem Markt nicht länger zusehen, sondern ihm mit allem Nachdruck seine Unbefugsame verweisen, Der Vogt ersucht, eine solche Ordnung in dem Schnellerkauf einzuführen, wie sie in den württ. Orten ist, damit man diesseits nicht veranlasst werde, die erwähnten Mittel zu ergreifen.
Vogt zu Urach Ph. Ant. Georgii.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3818
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Siegel (Erhaltung): auf der Rückseite Siegel

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Weber
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1736 Mai 8

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1736 Mai 8

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