Akten

(5) Mandatum emigrationis Auseinandersetzung um Räumung eines Hauses

Kläger: (2) Margaretha Brandt, geb. Partuns, Witwe des Hans Brandt zu Wismar

Beklagter: (3) David Wasserführer, Tribunalsbotenmeister und schwedischer Postmeister für die Herrschaft Wismar

Anwälte, Prokuratoren: (4) Bekl.: Dr. Ambrosius Petersen (P)

Fallbeschreibung: Bekl. war 1657 in den Mietvertrag des früheren Tribunalskanzlisten Daniel Lenz eingetreten und hatte ein Haus der Kl.in in der Hegede gegen halbjährliche Mietzahlung bewohnt. Da die älteste Tochter der Kl.in am 29.09. heiraten will, hat Kl.in dem Bekl. das Haus gekündigt. Dieser verweigert jedoch die Räumung vor Ostern 1663, weshalb Kl.in das Tribunal um ein Mandat zur Räumung des Hauses bittet und dieses am selben Tag cum clausula erhält. Am 09. und 23.09. erbittet Bekl. Fristverlängerung und erhält sie am 10. und 26.09., am 08.10. besteht er auf seiner halbjährigen Kündigungsfrist, da er Zeit für die Suche nach einem angemessenen Wohn- und Posthaus benötigt. Das Tribunal fordert Kl.in am 10.10. zur Antwort binnen 14 Tagen auf. Am 08.11. erbittet Kl.in ein Mandat sine clausula an Bekl., das Haus bis Ostern zu räumen und erhält es am 10.11. Am 22.11.1662 verspricht Bekl. die Räumung vorzunehmen, wehrt sich aber gegen Schadensersatzforderungen der Kl.in.

Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1662

Archivaliensignatur
(1) 0120
Alt-/Vorsignatur
Wismar B 29 (W B 1 n. 29)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 02. 1. Kläger B
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
25.08.1662-22.11.1662

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • 25.08.1662-22.11.1662

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