BGH, Urteil v. 15. 5. 2018 – VI ZR 233/17 (LG Magdeburg)

Zusammenfassung: Der BGH hat entschieden, dass mittels einer Dashcam aus einem PKW während der Fahrt gemachte Videoaufzeichnungen auch dann im Zivilprozess verwertbar sein können, wenn der Aufzeichnungsvorgang mit datenschutzrechtlichen Vorschriften unvereinbar war. Michael Heese (JZ 2018, 942) widerspricht dem Urteil im Ergebnis und kritisiert die Begründung des Senats, der generalpräventive Erwägungen im Zivilprozess ablehnt und damit die Steuerungswirkung seiner Entscheidung und die Verantwortung der gesamten Rechtsordnung für die Gewährleistung verfassungsrechtlich geschützter Interessen verkenne

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource (8 Seiten)
Sprache
Deutsch

Erschienen in
BGH, Urteil v. 15. 5. 2018 – VI ZR 233/17 (LG Magdeburg) ; volume:73 ; number:19 ; year:2018 ; pages:935-942
Juristenzeitung ; 73, Heft 19 (2018), 935-942

DOI
10.1628/jz-2018-0284
URN
urn:nbn:de:101:1-2019120116012742906408
Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
14.08.2025, 11:02 MESZ

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