Verzeichnung
Beglaubigte Abschrift der Interimsverordnung des Grafen Anton Günther für die Allodialerben, wie es mit seiner Verlassenschaft von dem Zeitpunkt seines Todes bis zur Testamentseröffnung gehalten werden soll
- Archivaliensignatur
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Nds. Landesarchiv, Abt. Oldenburg, NLA OL, Best. 20, -3 Nr. 842
- Kontext
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Grafschaft Oldenburg >> 3 Das Grafenhaus und seine persönlichen Angelegenheiten >> 3.8 Graf Anton Günther von Oldenburg >> 3.8.5 Testamente und Erbschaftssachen
- Bestand
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NLA OL, Best. 20 Grafschaft Oldenburg
- Indexbegriff Person
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Anton Günther, Graf
- Laufzeit
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1663
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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30.01.2023, 15:00 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Verzeichnung
Entstanden
- 1663
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Die Ernennung von Kommissarien seitens der Allodialerben des Grafen Anton Günther behufs Abnahme der Rechnungen der berechneten Diener, auch Beigängigmachung der Restanten und dieserwegen mit den betreffenden Personen stattgehabte Verhandlungen. - Betr. auch: Die Ausantwortung des jeverschen Archivs; Anton Günther Wardenburgs Übersiedlung nach Delmenhorst als Gerichtshalter und Beauftragter zur Abnahme der Allodialrechnungen; verschiedene Berichte Wardenburgs, betr. auch Delmenhorster Verwaltungsangelegenheiten
