Archivale

An Regierungsrat und Oberamtmann zu Tübingen

Regest: Zunächst wird Bezug genommen auf das Schreiben der Tübinger Kerzenmeister an den Reutlinger Metzgerzunftmeister vom 23. Dezember 1768. Dann wird erklärt: Nachdem seit der Zeit von den Tübinger Meistern gegen die Reutlinger derlei Auslosungen von Kälbern, Schafen und Schweinen abermals versucht worden sind, obwohl die Tübinger Metzger im Reutlinger Gebiet und in der Reichsstadt selbst allen Vorschub finden, der neben dem genannten unnachbarlichen Benehmen künftig nicht bestehen kann, wofern solchem nicht mit Nachdruck abgeholfen würde, erachten Bürgermeister und Rat für nötig, davon Kenntnis zu geben mit der Versicherung, dass die Reutlinger Meisterschaft die Convention wegen gegenseitiger Unterlassung der Auslosung aller Gattungen Viehs genau einhalten wird, auch einem jeden hiesigen Meister verboten ist, Fleisch in die Tübingische Nachbarschaft zu vertragen, indem jeder, der hiegegen verstösst, auf Betreten der Strafe und Confiscation überlassen sein soll. Es wird gebeten, dies der am kommenden Mittwoch, 15. März, in Tübingen sich versammelnden Stadt- und Amtsmeisterschaft nachdrücklich mitteilen zu lassen.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2932
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen

Genetisches Stadium: Konz.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1769 März 9

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1769 März 9

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