Archivale

An den Regierungsrat und Oberamtmann Harpprecht zu Tübingen

Regest: Die Vorsteher der Reutlinger Metzgerzunft, Zunftmeister Weinmann und Herr Hepper, haben dem Rat vorgestellt, dass die Tübinger Metzgermeister die von den Reutlingern zu Tübingen und andern Tübinger Ortschaften eingekaufte Schafware und anderes Vieh ausgelöst hätten. Dies ist aber dem schirmvereinsmässigen Herkommen entgegen, da nach Ausweis des hier angeschlossenen Extracts zwischen den herzogl. Untertanen und den Reutlinger Bürgern ein wechselseitiges freies Commercium im Kauf und Verkauf ohne jede Ausnahme und Einschränkung stipuliert ist. Demgemäss ist von den Reutlinger Bürgern niemals eine Auslosung gegen die herzogl. Untertanen in ihrem Handel und Wandel allhier ausgeübt worden noch würde sie gestattet. So erwartet der Rat, dass der Regierungsrat zu Tübingen der Auslosung der Schafware und anderen Viehs nicht stattgeben, sondern solche den Reutlinger Bürgern als Käufern verabfolgen lasse.
Vermerkt: Der Extract ist aus dem Schirmverein zu machen auf der 1. Seite von dem Wort an "also und dergestalten" bis "wie billig gehalten werden".

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2933
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen

Genetisches Stadium: Konz.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1769 April 5

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1769 April 5

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