Einblattdruck | Monografie | Verordnung

Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Thun hiermit kund und zu wissen: Demnach wir bereits im Jahre 1716. vor dem allhiesigen mittlern Thor eine Neustadt anlegen und dabey denen neu anbauenden ... die gnädigste Versicherung thun lassen, daß einem jeden nebst etlichen Feldern das zu Bau benöthigte Bauholtz umsonst abgegeben, eine zwantzig jährige Freyheit von Extra-Steuern bewilliget ... : So geschehen Hildburghausen, den 5. Decemb. 1721.

Erlaß Herzogs Ernst Friedrichs von Sachsen, durch welchen die Immunitäten der sich in der Hildburghausener Neustadt anbauenden bestätigt werden$dsign. Hildburghausen d. 5. Dec. 1721]

Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Thun hiermit kund und zu wissen: Demnach wir bereits im Jahre 1716. vor dem allhiesigen mittlern Thor eine Neustadt anlegen und dabey denen neu anbauenden ... die gnädigste Versicherung thun lassen, daß einem jeden nebst etlichen Feldern das zu Bau benöthigte Bauholtz umsonst abgegeben, eine zwantzig jährige Freyheit von Extra-Steuern bewilliget ... : So geschehen Hildburghausen, den 5. Decemb. 1721.

Digitalisierung: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt

Public Domain Mark 1.0

Language
Deutsch
Extent
[1] Bl.
Notes
Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen ...
VD 18
10061924
Location
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Pon Wb 239, 2° (82)

Published
[S.l.] , 1721

Sponsorship
Deutsche Forschungsgemeinschaft
DOI
doi:10.25673/70802
URN
urn:nbn:de:gbv:3:1-276709
Last update
27.10.2023, 9:08 AM CEST

Object type

  • Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie

Time of origin

  • [S.l.] , 1721

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