Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Thun hiermit kund und zu wissen: Demnach wir bereits im Jahre 1716. vor dem allhiesigen mittlern Thor eine Neustadt anlegen und dabey denen neu anbauenden ... die gnädigste Versicherung thun lassen, daß einem jeden nebst etlichen Feldern das zu Bau benöthigte Bauholtz umsonst abgegeben, eine zwantzig jährige Freyheit von Extra-Steuern bewilliget ... : So geschehen Hildburghausen, den 5. Decemb. 1721.
Erlaß Herzogs Ernst Friedrichs von Sachsen, durch welchen die Immunitäten der sich in der Hildburghausener Neustadt anbauenden bestätigt werden$dsign. Hildburghausen d. 5. Dec. 1721]
- Language
-
Deutsch
- Extent
-
[1] Bl.
- Notes
-
Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen ...
- VD 18
-
10061924
- Location
-
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Pon Wb 239, 2° (82)
- Sponsorship
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
-
doi:10.25673/70802
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-276709
- Last update
-
27.10.2023, 9:08 AM CEST
Object type
- Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie
Time of origin
- [S.l.] , 1721
Other Objects (12)
![Demnach der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst Friedrich , Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen [et]c. Unser gnädigster Fürst und Herr, aus tragender Landes väterlicher Sorgfalt vor das gemeine Beste, gnädigst resolviret haben, vor dem allhiesigen mitlern Thor, gegen Schleußingen zu, eine Neustadt anlegen und aufführen zu lassen ... : Gegeben Hildburghausen, den 26. Maji 1716; [Bekanntmachung betr. Vergünstigungen für diejenigen, die sich in der Neustadt anbauen]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/dd8beee0-59ec-4849-9136-87543d7c2e5a/full/!306,450/0/default.jpg)
Demnach der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst Friedrich , Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen [et]c. Unser gnädigster Fürst und Herr, aus tragender Landes väterlicher Sorgfalt vor das gemeine Beste, gnädigst resolviret haben, vor dem allhiesigen mitlern Thor, gegen Schleußingen zu, eine Neustadt anlegen und aufführen zu lassen ... : Gegeben Hildburghausen, den 26. Maji 1716; [Bekanntmachung betr. Vergünstigungen für diejenigen, die sich in der Neustadt anbauen]
![Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich Carl, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen ... Urkunden und fügen hiermit und in Kraft dieses iedermänniglichen zu wißen. Demnach Wir zu mehrerer Beförderung derer Commerciorum und des dem Publico sowol, als einem ieden ins besondere daher enspringenden wahren Nuzens und Aufnehmens in Gnaden entschloßen, die in Unserer allhiesigen Residenz-Stadt Hildburghausen zeithero in einigen Abfall gekommene Rindvieh-Märkte hinwieder in Flor zu bringen ... : So geschehen Hildburghausen, den 3. Maji 1756.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/541ba5c2-c1f8-47f4-8a33-5870edcc50b1/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich Carl, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen ... Urkunden und fügen hiermit und in Kraft dieses iedermänniglichen zu wißen. Demnach Wir zu mehrerer Beförderung derer Commerciorum und des dem Publico sowol, als einem ieden ins besondere daher enspringenden wahren Nuzens und Aufnehmens in Gnaden entschloßen, die in Unserer allhiesigen Residenz-Stadt Hildburghausen zeithero in einigen Abfall gekommene Rindvieh-Märkte hinwieder in Flor zu bringen ... : So geschehen Hildburghausen, den 3. Maji 1756.
![Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen jedermänniglich; Demnach bey Uns Unsere liebe Getreue, der Stadt-Magistrat allhier, gemeiner Stadt und Bürgerschafft wegen, zu wiederholten malen die ... Vorstellung gethan ... daß dißfalls eine merckliche Erleichterung erhalten werden ... wann Wir uns in Gnaden gefallen lassen möchten ... mit gäntzlicher Abschaffung obgedachter bißheriger Extra-Steuern, einen General-Consumtions-Accis ... einzuführen und zu etabliren ... : [Gegeben in Unserer Residenz-Stadt Hildburghausen, den 31. Julii, 1716.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ac28d465-83cd-45cd-9213-efa45ba01005/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen jedermänniglich; Demnach bey Uns Unsere liebe Getreue, der Stadt-Magistrat allhier, gemeiner Stadt und Bürgerschafft wegen, zu wiederholten malen die ... Vorstellung gethan ... daß dißfalls eine merckliche Erleichterung erhalten werden ... wann Wir uns in Gnaden gefallen lassen möchten ... mit gäntzlicher Abschaffung obgedachter bißheriger Extra-Steuern, einen General-Consumtions-Accis ... einzuführen und zu etabliren ... : [Gegeben in Unserer Residenz-Stadt Hildburghausen, den 31. Julii, 1716.]
![Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen ... Fügen hiermit zu wissen: Nachdem bis anhero mißfällig wahrzunehmen gewesen, wie sich einige Leute ... unterstanden, das Wasser aus dem sogenannten Feuer-Teich und dem allhiesigen Brauhauß, zu höchsten ... Schaden unserer Kunst-Wasserleitung zur Cascade ... abzuschlagen ... Als haben Wir, vermittelst gegenwärtigen offenen Patents iedermänniglich ... ermahnen wollen ... : So geschehen und gegeben Hildburghausen den 13. Martii 1721. Ernst Friedrich, H. z. Sachsen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b27f2fd2-ae0b-446c-b1f4-c1c4423fe593/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen ... Fügen hiermit zu wissen: Nachdem bis anhero mißfällig wahrzunehmen gewesen, wie sich einige Leute ... unterstanden, das Wasser aus dem sogenannten Feuer-Teich und dem allhiesigen Brauhauß, zu höchsten ... Schaden unserer Kunst-Wasserleitung zur Cascade ... abzuschlagen ... Als haben Wir, vermittelst gegenwärtigen offenen Patents iedermänniglich ... ermahnen wollen ... : So geschehen und gegeben Hildburghausen den 13. Martii 1721. Ernst Friedrich, H. z. Sachsen
![Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Wstphalen, Landgraf in Thüringen ... Fügen hiermit zu wissen: Demnach unsers in Gott ruhenden hochgeehrten Herrn Vaters Gnaden, unter dem dato 26. Septembris 1722. die allhiesige Neu-Stadt unter andern Privilegien ... auch mit einen Jahr-Marckt, so 8. Tage vor Weihnachten anfangen und so lange wehren und gehalten werden solle, begnadet ... Als haben Wir solches nicht nur ... hierdurch bekant machen wollen, sondern Wir erneuern und confimiren mehr erwehntes Privilegium hiermit ... : So geschehen und geben Hildburghausen den 8. Monats Tag Decembrius 1729.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f173e847-dda9-4d0c-946c-8e0ddd88d8c1/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Wstphalen, Landgraf in Thüringen ... Fügen hiermit zu wissen: Demnach unsers in Gott ruhenden hochgeehrten Herrn Vaters Gnaden, unter dem dato 26. Septembris 1722. die allhiesige Neu-Stadt unter andern Privilegien ... auch mit einen Jahr-Marckt, so 8. Tage vor Weihnachten anfangen und so lange wehren und gehalten werden solle, begnadet ... Als haben Wir solches nicht nur ... hierdurch bekant machen wollen, sondern Wir erneuern und confimiren mehr erwehntes Privilegium hiermit ... : So geschehen und geben Hildburghausen den 8. Monats Tag Decembrius 1729.
![Von Gottes Gnaden Wir Ernst, Hertzog zu Sachsen, Jülich Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen ... Fügen hiermit zu jedermänniglich zu wissen: Demnach Wir unlängst bey dem Sophien-Thal eine neue Fasanerie anrichten lassen ... Als wollen Wir durch dieses offene Patent jedermänniglich ernstlich gewarnet haben, an solchen dahingebrachten Fasanen ... auff keinerley Weise oder Wege sich zu vergreiffen ... : So geschehen Hildburghausen, den 20. April. 1713.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e958f3d0-9272-4e16-b937-d6674e4ab3fe/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Ernst, Hertzog zu Sachsen, Jülich Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen ... Fügen hiermit zu jedermänniglich zu wissen: Demnach Wir unlängst bey dem Sophien-Thal eine neue Fasanerie anrichten lassen ... Als wollen Wir durch dieses offene Patent jedermänniglich ernstlich gewarnet haben, an solchen dahingebrachten Fasanen ... auff keinerley Weise oder Wege sich zu vergreiffen ... : So geschehen Hildburghausen, den 20. April. 1713.
![Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Demnach man verschiedentlich wahrnehmen müssen, daß denen zu Nutz des Publici promulgirten geschärfften Müntz-Mandatis nicht nachgelebet und sich dahero ... gemüßiget befunden ... zu Abtreibung dieses dem gemeinem Wesen so nachtheiligen Gebrechens, nöthige Verfügung zuthun ... : So geschehen Hildburghausen den 9. Februarii 1732.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a4dd7bd8-609b-413d-bf8f-30b15eb4b5e8/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Demnach man verschiedentlich wahrnehmen müssen, daß denen zu Nutz des Publici promulgirten geschärfften Müntz-Mandatis nicht nachgelebet und sich dahero ... gemüßiget befunden ... zu Abtreibung dieses dem gemeinem Wesen so nachtheiligen Gebrechens, nöthige Verfügung zuthun ... : So geschehen Hildburghausen den 9. Februarii 1732.
![Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen ... Thun hiermit kund und zu wissen: Daß, ob wohlen in Unserer Landes- und Policey- auch andern emanirten Ordnungen bereits heilsamlich versehen, wie es bey Kindtauffen insonderheit und Gevatterschafften gehalten werden solle, deme doch ohngeachtet Wir ... erfahren müssen, welchergestalt ... Unsere heilsamliche Verordnungen gröblich überfahren, und viele denen zu wider eingeschlichene Mißbräuche ... immer fortgestelltet worden ... Als setzen und ordnen Wir ... hiermit ,,, daß ... Unsern Landes- Kirchen- und andern erlassenen Ordnungen ... strecklichst nachgelebet ... : Signatum Hildburghausen, den 1. Octobr. 1722. Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/7831f8f5-416d-4fe6-b83a-8901a5851996/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen ... Thun hiermit kund und zu wissen: Daß, ob wohlen in Unserer Landes- und Policey- auch andern emanirten Ordnungen bereits heilsamlich versehen, wie es bey Kindtauffen insonderheit und Gevatterschafften gehalten werden solle, deme doch ohngeachtet Wir ... erfahren müssen, welchergestalt ... Unsere heilsamliche Verordnungen gröblich überfahren, und viele denen zu wider eingeschlichene Mißbräuche ... immer fortgestelltet worden ... Als setzen und ordnen Wir ... hiermit ,,, daß ... Unsern Landes- Kirchen- und andern erlassenen Ordnungen ... strecklichst nachgelebet ... : Signatum Hildburghausen, den 1. Octobr. 1722. Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen
![Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen: Demnach bißanhero mehr als zu viel wahrzunehmen gewesen, welchergestalt die an verschiedenen Orten wider den wahren Edict- und Reichs-Constitutions-mäßigen Müntz-Fuß an Schrot und Korn zu geringhaltig ausgeprägte so wohl Gold- als Silber-Sorten die gröste Verwirrung und Nachtheil in Handel und Wandel veranlasset ... Als ordnen und wollen wir hiemit gnädigst ... : So geschehen in Unserer Residenz Stadt Hildburghausen, den 12. Novembris, 1736.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cb592baf-e81f-4252-8294-745fe7bb38fb/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen: Demnach bißanhero mehr als zu viel wahrzunehmen gewesen, welchergestalt die an verschiedenen Orten wider den wahren Edict- und Reichs-Constitutions-mäßigen Müntz-Fuß an Schrot und Korn zu geringhaltig ausgeprägte so wohl Gold- als Silber-Sorten die gröste Verwirrung und Nachtheil in Handel und Wandel veranlasset ... Als ordnen und wollen wir hiemit gnädigst ... : So geschehen in Unserer Residenz Stadt Hildburghausen, den 12. Novembris, 1736.
![Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen ... Fügen hiermit zu wissen: Demnach Wir mißfällig vernommen, welchergestalten so wohl von Unsern Bürgern, als auch in- und ausländischen Unterthanen, sich einige freventlich unterfangen, von aussen her Brandewein heimlich beyzuschleppen und solchen ... in denen Vorstädten, oder in ... Dorffschafften ... oder andern einsamen Oertern niederzulegen, solchen sodann ... hausirend zu verkauffen ... Und aber dergleichen ... Unwesen wir keinesweges nachzusehen gemeinet, sondern ... härtiglichen bestrafen zu lassen, gesinnet sind ... : Signatum Hildburghausen, den 27. Ianuarii, 1740. Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d084866d-34ef-47cf-9345-ee0c6f2ec5b7/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen ... Fügen hiermit zu wissen: Demnach Wir mißfällig vernommen, welchergestalten so wohl von Unsern Bürgern, als auch in- und ausländischen Unterthanen, sich einige freventlich unterfangen, von aussen her Brandewein heimlich beyzuschleppen und solchen ... in denen Vorstädten, oder in ... Dorffschafften ... oder andern einsamen Oertern niederzulegen, solchen sodann ... hausirend zu verkauffen ... Und aber dergleichen ... Unwesen wir keinesweges nachzusehen gemeinet, sondern ... härtiglichen bestrafen zu lassen, gesinnet sind ... : Signatum Hildburghausen, den 27. Ianuarii, 1740. Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen
![Von Gottes Gnaden Wir Ernst, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thürigen ... Fügen allen und jeden Unsern getreuen Unterthanen, Vasallen, Landsassen ... hiermit zu wissen; Demnach leider! mehr als zu viel bekannt, was vor gefährliche Kriegsläuffte so wohl, als böse ansteckende Kranckheiten ... sich zeithero ereignet und hervor gethan, und .. leicht auch Theurung und Hungers Noth nach sich ziehen ... Wollen und Begehren ... hiermit .... ernstlich, daß ein jeder ... auff ein Jahr lang den bedürffenden Vorrath an Geträydig ... anschaffen, derjenige aber ... was übrig haben möchte, und solches auswärtig zuverkauffen, willens seyn solte, selbiges ... Unsern Ambte vorhero gebührend anzeigen ... solle ... : Zu Uhrkund ist dieses mit Unserm ... Jnnsiegel bekräfftiget, und gegeben in Unserer Residenz-Stadt Hildburghausen, den 17. Novembr. 1713.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1d4d742d-7eb2-465a-839e-24a149b44e61/full/!306,450/0/default.jpg)