Amtsdruckschrift | Monografie | Verordnung
Sammlung der hauptsächlichsten Schleswig-Holsteinischen gemeinschaftlichen Verordnungen
- Standort
-
Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg -- B 1946/134
- VD 18
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VD18 11710780
- Umfang
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4°, 96 ungezählte Seiten, 1255 Seiten
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Herausgeber im Privileg und am Ende des Vorberichts genannt
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
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Glückstadt : Gedruckt bey Jacob Johann Sebastian Babst, Königl. Buchdr. , 1773
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- URN
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urn:nbn:de:gbv:18-5-PPN88268664X1
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
09.04.2025, 13:24 MESZ
Datenpartner
Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Amtsdruckschrift ; Monografie
Beteiligte
Entstanden
- Glückstadt : Gedruckt bey Jacob Johann Sebastian Babst, Königl. Buchdr. , 1773
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Von Gottes Gnaden Friedrich Eugen, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, liebe Getreue! Es ist hiermit Unser gnädigster Befehl, daß Ihr Uns zu Unserer gemeinschaftlichen Waffenstillstands-Vollziehungs-Deputation binnen 14 Tagen berichten sollet: I) Ob die bisher auf französische Requisitionen oder auf Befehl Unserer vorgenannten Deputation geleistete Kriegsfuhren und Vorspanen von Euch akkordirt, oder auf die zu Fuhrfrohnen und Vorspan pflichtige Unterthanen umgelegt worden seien? 2) Wie hoch ersteren Falls und an wen die Fuhren akkordiert worden? ...

Von Gottes Gnaden Friderich Eugen, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir haben bekanntlich seit dem Vordringen der französischen Armee in unsere Herzogl. Lande im Sommer vorigen Jahrs durch mehrere erlassene General-Rescripte die gnädigste Anordnung gemacht, daß von sämmtlichen Ober- und Satbsämtern die- bei dem Durchzug der französischen Armee durch ihnen untergebene Ortschaften verursachte samtliche Kosten und Schäden in ordentlichen und mit den nöthigen Belegen versehenen Verzeichnissen zu der von Uns gnädigst niedergsezten gemeinschaftlichen Kriegs-Prästations-Deputation unterthänigst einberichtet werden sollen: ...

Von Gottes Gnaden, Wir Christian Friederich Carl Alexander, Marggraf zu Brandenburg ... Unsere gesammte Diener, Beamte, Gerichte und Unterthanen haben sich billig noch gehorsamst zu erinnern, daß Wir in einem unterm 24. Jan. 1774. erlassenen- und zu steter Erinnerung alljährlich von den Canzeln verlesen werdenden allgemeinen Ausschreiben in Landesvätterlicher Beherzigung des aus häufigen Ehescheidungen entstehenden gemein-verderblichen Nachtheils, gnädigst verordnet haben, daß widerspenstige Ehegatten ... mit ... Strafe ... zu einem vernünftigen Betragen ... angehalten werden ...
![Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Würtemberg, [et]c. ... Lieber Getreuer; Demnach Wir zu Flor und Aufnahm Unsers Herzogthums und Landen, Verbesserung unserer Landes-Oeconomie, Verschaffung besserer Nahrung denen Inngesessenen vor denen Ausländern, auch Vermehrung allerhand Trafiquen, Manufacturen und Handlungen, ... Uns Gnädigst resolviret, einen besonderen Commercien-Rath zu etabliren, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/442aaa54-1a7e-4f3b-8351-c7e9c19798c0/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Würtemberg, [et]c. ... Lieber Getreuer; Demnach Wir zu Flor und Aufnahm Unsers Herzogthums und Landen, Verbesserung unserer Landes-Oeconomie, Verschaffung besserer Nahrung denen Inngesessenen vor denen Ausländern, auch Vermehrung allerhand Trafiquen, Manufacturen und Handlungen, ... Uns Gnädigst resolviret, einen besonderen Commercien-Rath zu etabliren, ...
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben zwar durch das in das ganze Land gnädigst erlassene General-Rescript vom 5ten elaps. theils gegen die Ausfuhr der Früchten ausser Lands, theils gegen den Aufkauf und Mißbrauch derselben, solche nachdrücklichste Vorkehrungen zu machen, huldreichst geruhet, daß Wir bey der allen Unsern Unterthanen obliegenden Verbindlichkeit, denselben pünktlich nachzuleben, ... was das Ganze anbetrifft, dem besorgten Frucht- und Brod-Mangel auf das künftige bestmöglichst vorgebogen seyn ... : [Stuttgard, den 2. Jan. 1771.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fd9a8019-10d5-4f3a-ab51-c375b554d9ac/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben zwar durch das in das ganze Land gnädigst erlassene General-Rescript vom 5ten elaps. theils gegen die Ausfuhr der Früchten ausser Lands, theils gegen den Aufkauf und Mißbrauch derselben, solche nachdrücklichste Vorkehrungen zu machen, huldreichst geruhet, daß Wir bey der allen Unsern Unterthanen obliegenden Verbindlichkeit, denselben pünktlich nachzuleben, ... was das Ganze anbetrifft, dem besorgten Frucht- und Brod-Mangel auf das künftige bestmöglichst vorgebogen seyn ... : [Stuttgard, den 2. Jan. 1771.]
![Was Ihre Churfürstl. Durchleucht an des Tit. General-Feld-Zeug-Meisteren Herrn Printzens Johann zu Pfaltz-Birckenfeld Durchleucht zur allgemeinen Sicherheit des Lands und der Strassen unterm 10ten dieses gnädigst rescribiret haben, solches wird dem Ober-Ambt aus nachstehendem Abdruck ... [mit der gemessenen Weisung zu erkennen gegeben, um ... sambtliche Unter-Aembter und Schultheissereyen zu verordnen, und bekannt zu machen, daß diesen bestimmten beständigen Land-Patrouillen und Streiffungen all best-möglichster Vorschub ... schleunigst beygeleget werde] : [Mannheim den 20. Novembris 1761.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/252fc4d0-e2ac-4b58-81bf-f0f569e97eb1/full/!306,450/0/default.jpg)