- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Franconica 15#Beibd.55
- VD18
-
VD18 90754999
- Maße
-
2°
- Umfang
-
4 ungezählte Seiten
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Erscheinungsjahr nach der Datierung auf Seite [3]: "Regenspurg, den 22. Junii 1770."
Verfasser auf Seite [3] genannt: "Johann Lorenz von Seefrid."
Kopftitel
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
- (wer)
-
[Verlag nicht ermittelbar]
- (wann)
-
[1770]
- Urheber
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10730237-1
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:31 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Amtsdruckschrift
- Verordnung
Beteiligte
- Seefried, Johann Lorenz von
- [Verlag nicht ermittelbar]
Entstanden
- [1770]
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![Formular. Nach Welchem die Kayserliche Pfleg- vnd Landgerichter, dann die Stätt und Märckts Obrigkeiten, Item die Verwalter, oder Richter der Hofmarche[n], Sütz, vnd ainschichtigen Güter in denen vier Renntämbtern Lands Bayrn, ihre Gerichtliche Ab: vnd Gemains-Rechnungen, über die außgeschriben: vnnd eingebrachte Hybernals- auch als andere Kriegs-Anlagen pro Annis 1705. 1706. 1707. & 1708. abzulegen haben](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/41eed471-413e-4f38-87bf-745d65dc42eb/full/!306,450/0/default.jpg)
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Instruction und Ordnung von Beeden Durchlauchtigsten Churfürsten in Bayern und Pfaltz, in der Freyen Reichs-Stadt Augspurg Gemeinschafftlich-errichteten und am 1. Februarii hujus Anni würcklich eröffneten Höchst-preißlichen Reichs-Vicariat-Hof-Gerichts in Landen des Rheins, Schwaben und Fränckischen Rechtens : Mit einigen practischen Anmerckungen illustrirt, und mit Beyfug II. Der, bey diesem Reichs-Vicariat-Gericht pro norma recipirten, Reichs-Hof-Cantzley-Tax-Ordnung de Anno 1659. ...

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Instruction und Ordnung von Beeden Durchlauchtigsten Churfürsten in Bayern und Pfaltz, in der Freyen Reichs-Stadt Augspurg Gemeinschafftlich-errichteten und am 1. Februarii hujus Anni würcklich eröffneten Höchst-preißlichen Reichs-Vicariat-Hof-Gerichts in Landen des Rheins, Schwaben und Fränckischen Rechtens : Mit einigen practischen Anmerckungen illustrirt, und mit Beyfug II. Der, bey diesem Reichs-Vicariat-Gericht pro norma recipirten, Reichs-Hof-Cantzley-Tax-Ordnung de Anno 1659. ...
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Aus angebogenem Extracts des mit gemeinen Prälaten und Landschafft errichteten neuesten Verglichs-Recesses werdet Ihr des mehreren zu ersehen haben, wessen Wir Uns ad Class. IV. §. 3.& 4. in Ansehung der von Uns unter Verbürgung der Städt und Aemter, inngleichem einzeler Communen, auch Spithäler und Piorum Corporum, beschehenen Geld-Aufnahmen, sowohl pro præterito, als in futurum, verglichen haben; ... : Solitude, den 10. Julii. 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e3de0a9e-f47f-42ba-810e-9e552425fc75/full/!306,450/0/default.jpg)
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