Archivale
Bestätigung von Privilegien des Herzogtums Geldern
Enthält: Karl V . , Römischer Kaiser, usw . , bestätigt, nachdem er Sept. 1543 der Grafschaft Zutphen die dieser und dem Fürstentum Geldern einst verliehenen Privilegien bestätigt hat, nun Bannerherren, Ritterschaft und Städten des Fürstentums Geldern auf deren Bitte das (inserierte) Privileg des Römischen Königs Heinrich [VII.] v. 1 3 10 Sept. 5 (Spirae, nonas Septembris) über die Freiheit, nicht vor dessen Hofgericht vorgeladen zu werden, sowie alle anderen von den Römischen Kaisern und Königen verliehenen Privilegien, Freiheiten und Gerechtigkeiten, wobei er ihnen ihre früheren mißbräuchlichen und gegen ihn gerichteten Handlungen nachsieht (innen alle ongenade ende mißbruyck, daerin sy uyt vergangen onverstandt yegen Ons ende den H. Rycke gefallen syn mochten) und sie in seine Gnade und Huld wiederaufnimmt, auf daß in Zukunft Bannerherren, Ritterschaft, Städte sowie Untertanen und gemeine Landschaft des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zutphen sich treu daran halten.
- Reference number
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                E1 A 76
 
- Former reference number
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                Vorl. Nr.: 80
76
 
- Further information
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                Aussteller: Besiegelt. Unterschrieben Carolus
 
- Context
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                Urkunden >> Rathausarchiv
 
- Holding
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                E1 A Urkunden
 
- Date of creation
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                22. April 1544
 
- Other object pages
 
- Delivered via
 
- Last update
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                        17.09.2025, 2:50 PM CEST
 
Data provider
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Object type
- Archivale
 
Time of origin
- 22. April 1544