Archivale
Bestätigung von Privilegien des Herzogtums Geldern
Enthält: Karl V . , Römischer Kaiser, usw . , bestätigt, nachdem er Sept. 1543 der Grafschaft Zutphen die dieser und dem Fürstentum Geldern einst verliehenen Privilegien bestätigt hat, nun Bannerherren, Ritterschaft und Städten des Fürstentums Geldern auf deren Bitte das (inserierte) Privileg des Römischen Königs Heinrich [VII.] v. 1 3 10 Sept. 5 (Spirae, nonas Septembris) über die Freiheit, nicht vor dessen Hofgericht vorgeladen zu werden, sowie alle anderen von den Römischen Kaisern und Königen verliehenen Privilegien, Freiheiten und Gerechtigkeiten, wobei er ihnen ihre früheren mißbräuchlichen und gegen ihn gerichteten Handlungen nachsieht (innen alle ongenade ende mißbruyck, daerin sy uyt vergangen onverstandt yegen Ons ende den H. Rycke gefallen syn mochten) und sie in seine Gnade und Huld wiederaufnimmt, auf daß in Zukunft Bannerherren, Ritterschaft, Städte sowie Untertanen und gemeine Landschaft des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zutphen sich treu daran halten.
- Archivaliensignatur
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E1 A 76
- Alt-/Vorsignatur
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Vorl. Nr.: 80
76
- Sonstige Erschließungsangaben
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Aussteller: Besiegelt. Unterschrieben Carolus
- Kontext
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Urkunden >> Rathausarchiv
- Bestand
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E1 A Urkunden
- Laufzeit
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22. April 1544
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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05.11.2025, 15:40 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 22. April 1544