Archivale
Urfehde ohne Nr.
Regest: Maria, Hausfrau des Georg Jauch, Becken zu Reutlingen, bekennt mit dieser Urfehde folgendes. Sie ist von Bürgermeister und Rat zu Reutlingen in puncto veneficii (= wegen Giftmischerei) auf eidliche Kundschaften (= Zeugenaussagen) verhaftet und einmal mit peinlicher Frage und Tortur (= Folter) angegriffen worden, hat diese aber überstanden und sich dadurch von dem Verdacht gereinigt und ist vom Rat aus dem Gefängnis entlassen und in ihre Behausung gesprochen worden, aus der sie ein Vierteljahr und bis auf weiteren Bescheid nicht gehen soll bei Strafe von 20 Reichstalern. Sie soll sich in ihrem Haus eingezogen und still verhalten, auf jedesmaliges Erfordern der Obrigkeit sich demütig einstellen, weder an der Obrigkeit noch an den verhörten Zeugen sich rächen und die auf sie verwendeten Unkosten bei Heller und Pfennig bezahlen. Das hat sie eidlich gelobt zu erfüllen. Würde sie es nicht halten, so soll die Obrigkeit das Recht haben, sie als ein meineidiges Weib an Leib, Hab und Gut nach Gebühr abzustrafen.
- Archivaliensignatur
-
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7398
- Formalbeschreibung
-
Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Unterschrift und Petschaft-Abdruck des Tobias Gretzinger, Salzmessers +)
Bemerkungen: +) Salzmesser = wer von der Stadt damit betraut ist, das Salz zu messen d.h. zu verkaufen
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
-
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
- Bestand
-
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
- Laufzeit
-
1667 August 17
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1667 August 17