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Urfehde ohne Nr.

Regest: Ursula, Witib des Noe Zeyb, Bürgerin zu Reitlingen, bekennt, dass der Rat zu Reitlingen vor ungefähr 3/4 Jahren wegen verdächtiger gegen sie geklagter Punkte veranlasst worden ist, sie in Haft zu nehmen und hierüber verschiedene Male sowohl gütlich als auch peinlich (= mit der Folter) examinieren (= verhören) liess, aber jetzt nach ausgestandenem peinlichem Prozess (= Verfahren) sie aus der langwierigen und beschwerlichen Haft entliess und im Armenhaus verwahren liess dergestalt, dass sie in einer Urfehde-Verschreibung verspricht, das, was an ihr mit, Gefängnis und anderem geübt werden musste, keineswegs zu rächen. Auch ist ihr wegen ausgegossener (= verbreiteter) Lästerworte ein ewiges Stillschweigen auferlegt bei äusserster Leibes- und Lebensstraf. Würde sie oder jemand ihretwegen auf ihr Anstiften gegen diese Urfehde handeln so soll sie als Übertreterin ohne Gnade gestraft werden.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite unter dickem Flecken verschwundener Text. Nur leserlich das Datum: 2. Mai (16)45.

Reference number
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7389
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Unterschrift ihres Schwagers, des Zunftmeisters Hans Kegel, in ihrem Namen

Siegel (Erhaltung): kein Siegel oder Petschaft-Abdruck

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
Holding
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Date of creation
1645 April 30

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

Data provider

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1645 April 30

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