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Verkündung der Währungsreform für die drei Westzonen Deutschlands

(O-Ton) Robert H. Lochner, Sprecher der Militärregierung: Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens tritt am 20.06.1948 in Kraft. "Das neue Geld heißt die Deutsche Mark, jede DM hat hundert deutsche Pfennig". Ab 21.06.1948 ist die bisherige Währung (Reichsmark, Rentenmark) ungültig: Als erste Maßnahme erhält jeder einen Kopfbetrag von 60 DM, wovon an diesem Sonntag 40 DM ausbezahlt werden, die restlichen 20 DM einen Monat später. Löhne werden in neuem Geld ausbezahlt, die Preise werden von der Neuordnung nicht berührt, in Verträgen tritt die neue Währung an Stelle der alten. Altgeld ist bis zum 26.06.1948 anzumelden. Die deutsche Gesetzgebung soll innerhalb von sechs Monaten ein Gesetz über den Lastenausgleich vorbereiten. In die Westzonen darf kein Altgeld ein- oder ausgeführt werden. Währungsreform erstreckt sich nicht auf Berlin, Verbindung Berlins zu den Westzonen bleibt erhalten.

Reference number
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/001 D451045/003
Extent
0:13:35

Context
Tondokumente der SDR-Wortdokumentation aus den Jahren 1945 bis 1949 >> Tondokumente des Jahres 1948 >> Juni 1948
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/001 Tondokumente der SDR-Wortdokumentation aus den Jahren 1945 bis 1949

Indexbegriff subject
Rede

Date of creation
Samstag, 19. Juni 1948

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Last update
20.01.2023, 4:49 PM CET

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  • AV-Materialien

Time of origin

  • Samstag, 19. Juni 1948

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