Urkunden

16 Schiedsleute entscheiden einen Streit zwischen Abt Bernhard [Rockenb(a)uch] und dem Konvent von Bebenhausen und Hans Beringer von Tübingen (Tüwingen) wegen der Untermarkung zweier Fischwasser zu Tübingen (Tüwingen) am Österberg, von denen das eine dem Kloster Bebenhausen zusteht, das andere nach Eigentum demselben, als Lehen dem Hans Beringer gehört, nach den Verträgen der Parteien durch Vernehmung von Briefen und Zeugen durch Setzen zweier Grenzsteine zu beiden Seiten des Neckars: gegen das Dorf Lustnau (Lustnow) und vor dem Großholz in der Schachwiese unter dem Bühl. Nach Lage der angegebenen Marksteine müssten übrigens die beiden Fischwasser sowohl auf Lustnauer als auf Tübinger Markung zu finden sein; hierfür spricht auch eine ältere Urkunde, von der eine Abschrift und Übersetzung diesem Urteil einverleibt ist: Graf Eberhard von Tübingen, genannt Schärer, verkauft, von Schulden gedrückt, an das Kloster Bebenhausen seine Fischenz im Neckar bei Lustnau (Lustnow), welche beginnt von dem Bühl (Byhel) Katzensteig bis unter den Berg Gyrßhalde und endigt bei des Einsiedels Brunnen bis an die Kalkgrube (Kalchgrube) um 65 Pfund Heller. Siegler: Der Aussteller und sein Bruder, Graf Rudolf von Tübingen [vergleiche A 474 U 1195]

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 U 2146
Maße
Libell, 10 Blatt, 35,8 x 29,4 (Höhe x Breite)
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Aussteller: Tübingen, Stadt

Siegler: Ehingen, Jörg von; Ritter, Obervogt zu Tübingen; Rich, Johannes; Stadtschreiber

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 2 Siegel abgegangen

Kontext
Bebenhausen >> Besonderer Teil >> Tübingen
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 Bebenhausen

Laufzeit
1485 April 19 (Zinstag nach dem Sonntag Misericordia Domini)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:49 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1485 April 19 (Zinstag nach dem Sonntag Misericordia Domini)

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