Bestand

Staatsministerium: Vertretung von Württemberg-Baden beim Länderrat (Bestand)


Inhalt und Bewertung
Am 17. Oktober 1945 als Rat der Ministerpräsidenten der amerikanischen Zone mit Sitz in Stuttgart gegründet. Als Koordinierungsbehörde hatte der Länderrat die Aufgabe, "die wünschenswerte Angleichung der Entwicklung auf den Gebieten des politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens sicherzustellen", den amtlichen Verkehr zwischen den Besatzungsgebieten zu ordnen, gemeinsame Zoneneinrichtungen zu schaffen und ihre Verwaltung zu übernehmen. Am 30. September 1949 mit Inkrafttreten des Grundgesetzes aufgehoben.

I. Behördengeschichte: Mit der Proklamation Nr. 2 der amerikanischen Militärregierung vom 19.9.1945 (1) wurden in der amerikanischen Besatzungszone drei als Staaten (states) bezeichnete Verwaltungsgebiete gebildet: Bayern, Großhessen und Württemberg-Baden. Zu ihnen trat durch die Proklamation Nr. 3 vom 21.1. 1947 die Stadt Bremen. Die Ministerpräsidenten der drei 1945 neu geschaffenen Länder erhielten zugleich unter Vorbehalt der sich aus der Deklaration vom 5.6.1945 ergebenden Befugnisse der amerikanischen Militärregierung und des Alliierten Kontrollrates als erste in den drei Westzonen die volle gesetzgebende, richterliche und vollziehende Gewalt. Damit war wenige Monate nach dem Zusammenbruch erstmals eine deutsche Selbstverantwortung auf staatlicher Ebene wieder hergestellt. Um die Einheitlichkeit der Gesetzgebung in den Ländern der amerikanischen Besatzungszone zu gewährleisten und alle Regierungsangelegenheiten zu koordinieren, wurde der Länderrat ins Leben gerufen. Als Sitz wurde ihm Stuttgart zugewiesen. Urheber und Förderer des Gedankens war der amerikanische Staatsrechtslehrer James K. Pollock. Am 17.10.1945 machte der stellvertretende Oberkommandierende der US-Streitkräfte, General Lucius D. Clay, die Ministerpräsidenten der Länder und den Senatspräsidenten von Bremen1) mit dem amerikanischen Plan bekannt. Diese beschlossen noch sm gleichen Tag die Bildung eines Rates der Ministerpräsidenten der amerikanischen Zone. Auf der ersten Tagung am 6.11.1945 erhielt die neue Organisation die Bezeichnung "Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes". Nach dem Organisationsplan hatte er die Aufgabe, "im Rahmen der politischen Richtlinien der Besatzungsmacht die über das Gebiet eines Landes hinausreichenden Fragen gemeinschaftlich zu lösen, Schwierigkeiten im Verkehr der Länder zu beseitigen, die wünschenswerte Angleichung der Entwicklung auf den Gebieten des politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens sicherzustellen und. den amtlichen Verkehr zwischen den einzelnen Besatzungsgebieten zu ordnen". Hinzu kamen nach einer allmählichen Erweiterung der Befugnisse die Regelung der Zonenangelegenheiten, die früher Sache der Reichsgewalt gewesen waren und von den Ländern nicht übernommen werden konnten, die Verwaltung der Zoneneinrichtungen und der Erlass eigener zonaler sowie zoneneinheitlicher und zonenangeglichener Gesetze und Verordnungen. Die Ministerpräsidenten sollten regelmäßig am ersten Dienstag eines jeden Monats zusammenkommen. Zur Erledigung der laufenden Arbeiten und zur Vorbereitung der Tagungen wurde ein Sekretariat gebildet und sm 4.12.1945 der frühere Reichstagsabgeordnete Erich Roßmann als Generalsekretär mit der Leitung beauftragt. Ab November 1945 hatte zunächst der württemberg-badische Ministerialdirektor Hermann Gögler das Sekretariat geleitet. Der Zusammenschluss im Länderrat schuf keine Zentralgewalt, da der Länderrat selbst eigene Hoheitsrechte und gesetzgeberische Befugnisse nicht besaß. Die Rechtsgrundlage bildete der einstimmige Beschluss der Ministerpräsidenten, den sie nach Abstimmung der Wünsche und Bedürfnisse ihrer Länder fassten. Die Verbindung zwischen dem Länderrat und den Ländern stellten die Länderratsbevollmächtigten her, die ihren Sitz beim Sekretariat des Länderrats hatten. Sie leiteten Wünsche und Anträge ihrer Länder an den Länderrat weiter und unterrichteten ihre Länder über die Arbeiten und Beschlüsse des Länderrats. Der Verkehr des Sekretariats des Länderrats mit den Ländern wurde darum ausschließlich über den jeweiligen Länderratsbevollmächtigten abgewickelt. Der Vertreter Württemberg-Badens war von Dezember 1945 bis Mai 1946 Ministerialdirektor Hermann Gögler, v9n Juni 1946 bis September 1948 Staatsrat Konrad Wittwer. Der Zusammenschluss im Länderrat schuf keine Zentralgewalt, da der Länderrat selbst eigene Hoheitsrechte und gesetzgeberische Befugnisse nicht besaß. Die Rechtsgrundlage bildete der einstimmige Beschluss der Ministerpräsidenten, den sie nach Abstimmung der Wünsche und Bedürfnisse ihrer Länder fassten. Die Verbindung zwischen dem Länderrat und den Ländern stellten die Länderratsbevollmächtigten her, die ihren Sitz beim Sekretariat des Länderrats hatten. Sie leiteten Wünsche und Anträge ihrer Länder an den Länderrat weiter und unterrichteten ihre Länder über die Arbeiten und Beschlüsse des Länderrats. Der Verkehr des Sekretariats des Länderrats mit den Ländern wurde darum ausschließlich über den jeweiligen Länderratsbevollmächtigten abgewickelt. Der Vertreter Württemberg-Badens war von Dezember 1945 bis Mai 1946 Ministerialdirektor Hermann Gögler, v9n Juni 1946 bis September 1948 Staatsrat Konrad Wittwer. Die dem Länderrat entsprechende Koordinierungsstelle der amerikanischen Militärregierung für Angelegenheiten, die mehr als ein Land der amerikanischen Zone berührten, war seit November 1945 das Regional Government Coordinating Office (RGCO). Leiter war bis August 1946 Professor James K. Pollock, von September 1946 bis Februar 1947 Oberst William W. Dawson und von Februar 1947 bis Juli 1948 Oberst Charles D. Winning. Das RGCO hatte seinen Sitz im gleichen Gebäude wie der Länderrat und sollte als Verbindungsstelle zum Office of Military Government (US) Berlin (OMGUS) dem Länderrat beratend zur Seite stehen und seine Tätigkeit überwachen. Im Lauf der Entwicklung wuchs der Länderrat über seinen anfänglichen Zuständigkeitsbereich als Koordinierungsorgan weit hinaus. Das Schwergewicht seiner Arbeit lag im Sekretariat. Der Generalsekretär war den Ministerpräsidenten für die Einhaltung der Geschäftsordnung und für die Geschäftsführung verantwortlich. Er vertrat den Länderrat nach außen und gegenüber dem RGCO und leitete als vorbereitendes und ausführendes Organ des Länderrats die Tätigkeit der Haupt- und Unterausschüsse. Das Sekretariat war in neun Abteilungen - Koordinierung, Recht, Finanzen und Geldwesen, Wirtschaft, Verkehr und Post, Ernährung und Landwirtschaft, Sozialpolitik, Kultur und Erziehung, Verwaltung - aufgeteilt. Diesen Abteilungen entsprach auch die Aufgliederung im RGCO. Neben dem Sekretariat bildeten die Ausschüsse wichtige Arbeitsorgane. Sie entstanden nach keinem festen Plan, sondern wurden teils auf Wunsch der amerikanischen Militärregierung, teils auf deutsche Anregung hin ins Leben gerufen, sobald dringende Aufgaben einer Erledigung bedurften. Den Ausschüssen oblag die Vorbereitung aller Länderratsbeschlüsse. In dringenden technischen Fragen konnten sie - möglichst nach telefonischer Zustimmung der zuständigen Ministerien - auch bindende Beschlüsse fassen, denen der Länderrat nachträglich zustimmen musste. Mitglieder der Ausschüsse waren die Fachminister der Länder für das betreffende Sachgebiet, doch konnten auch Vertreter entsandt und Sachverständige der Ministerien zu den Beratungen herangezogen werden. Zur Entlastung der Tagungen der Ministerpräsidenten und zur Beschleunigung der zunehmenden Arbeiten wurde am 4.6.1946 ein Länderrats-Direktorium eingerichtet. Es setzte sich aus je einem Sonderbeauftragten der drei Länderregierungen (für Württemberg-Baden Staatssekretär Hermann Gögler), den drei Länderratsbevollmächtigten und dem Generalsekretär zusammen. Das Direktorium bereitete in seinen wöchentlichen Sitzungen Beschlüsse der Ministerpräsidenten vor, beriet den Haushaltsplan des Länderrats und erledigte gewisse Verwaltungsgeschäfte selbständig. Die erste Sitzung fand am 21.6.1946 statt. Zur Entlastung der Länderratstagungen konnten auch interne Sitzungen abgehalten werden. Nach Inkrafttreten der Verfassungen der Länder 1946 (Bremen 1947) und der Ablösung der vorläufigen Volksvertretungen durch Länderparlamente musste die Arbeitsweise des Länderrats dieser Situation angepasst und den Parlamenten die Möglichkeit eingeräumt werden, sich bei der Beratung der Gesetze im Länderrat einzuschalten8 Zu diesem Zweck wurde im März 1947 ein Parlamentarischer Rat beim Länderrat gebildet, dem je sieben Abgeordnete der Landtage von Bayern, Hessen und Württemberg-Baden und drei Mitglieder der Bremer Bürgerschaft angehörten. Seine Aufgaben waren beratender Natur. Er hatte die Angleichung der Gesetzgebung zu fördern sowie zu Gesetzentwürfen und Rechtsverordnungen des Länderrats, zu Maßnahmen des RGCO und zu Fragen von grundsätzlicher politischer Bedeutung Stellung zu nehmen. An Verbindungs- und Außenstellen besaß der Länderrat eine Ständige Vertretung für Export- und Importabnahme in Bremen (seit 8.1.1946), einen Beauftragten beim Zentralamt für Wirtschaft in Minden (seit 7.5.1946), einen Vertreter beim. Zentralamt für Ernährung und Landwirtschaft in Hamburg (seit 4.6.1946), eine Verbindungs- bzw. Außenstelle beim Verwaltungsamt für Stahl und Eisen in Düsseldorf (seit 4.6.1946), eine Vertretung des Wirtschaftsrates des Länderrats in Berlin (seit 1.10.1946) und eine Verbindungsstelle beim Zentralamt für Wirtschaft Abt. Mineralölverteilung in Hamburg (seit 5.11.1946). Nach dem wirtschaftlichen Zusammenschluss der amerikanischen und englischen Zone zum Vereinigten Wirtschaftsgebiet gingen seit 1946/47 eine Reihe von Einrichtungen des Länderrats in entsprechende bizonale Organe über oder stellten ihre Tätigkeit ein. Der Stuttgarter Länderrat verkleinerte sich und beschränkte sich auf die außerhalb der Zuständigkeiten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes verbleibenden Aufgaben, die einer Vereinheitlichung oder Koordinierung bedurften. Die amerikanische Militärregierung drängte zunehmend auf Auflösung des Länderrats. Im Juni 1948 nahm General Clay zum letzten Mal an einer Sitzung des Länderrats teil und löste zum 1.7.1948 das RGCO auf. Mit Beginn der Verfassungearbeiten des Parlamentarischen Rates in Bonn trat Generalsekretär Erich Roßmann Ende September 1948 zurück. Das Sekretariat wurde aufgelöst und ab 1.10.1948 durch ein verkleinertes Koordinierungsbüro der Länder unter Leitung des bisherigen hessischen Länderratsbevollmächtigten, Ministerialrat Graf von Wedel, ersetzt. Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes beschloss das Direktorium des Länderrats am 15.9.1949 die Auflösung des Koordinierungsbüros der Länder zum 30.9.1949. Die Tätigkeit des Länderrats wurde auf die Bundesregierung übergeleitet. Die restlichen Abwicklungsarbeiten übernahm das Staatsministerium Württemberg-Baden. Am 22.10.1949 hielt der Länderrat seine Schlusstagung ab.

II. Bestandsgeschichte: Die beim Staatsministerium Württemberg-Baden gebildete Abwicklungsstelle Länderrat hat von den insgesamt nahezu 1350 Aktennummern des Länderrats im Jahre 1949 etwas weniger als die Hälfte entsprechend der sachlichen Zuständigkeit an 10 verschiedene Bundesministerien (bzw. Bundeszentralbehörden) sowie an das Staatsministerium Stuttgart, das Innenministerium Stuttgart und das Statistische Landesamt Stuttgart ausgefolgt. Die übrigen Akten (ca. 750 Nummern), für die sich seinerzeit keine zuständige Bundesinstanz fand, erhielt das Staatsarchiv Ludwigsburg. Sie wurden 1952 nach dem Grundsatz der Provenienz mit Ausnahme der vom Staatsministerium vorerst noch benötigten Personalakten und d_it zusammenhängenden Unterlagen an das Bundesarchiv in Koblenz abgegeben. Nicht an das Bundesarchiv in Koblenz abgegeben wurden die dem Land Württemberg-Baden gehörenden Akten des früheren württemberg-badischen Länderratsbevollmächtigten. Sie gelangten in zwei Ablieferungen 1951 und 1953 an das Staatsarchiv Ludwigsburg. Die erste, kleinere Ablieferung 1951 umfasste lediglich Handakten des Länderratsbevollmächtigten Staatsrat Wittwer. Hierbei handelte es sich vornehmlich um mechanisch vervielfältigte (hektographierte) Tagesordnungen und Sitzungsprotokolle des Länderrate. Der kleine Bestand wurde erstmals 1951 von dem Angestellten Eugen Tremel verzeichnet und umfasste 1,2 lfd. m in 152 Büscheln. Die zweite, wesentlich umfangreichere Ablieferung 1953 enthielt die eigentlichen Akten der Vertretung Württemberg-Badens beim Länderrat in 116 Leitz-Ordnern und 3 Aktenbunden. Beide Ablieferungen gelangten 1969 in das Hauptstaatsarchiv Stuttgart, nachdem zwischen diesem und dem Staatsarchiv Ludwigsburg eine Neuaufteilung der Bestände vorgenommen worden war.

III. Verzeichnung: Im Rahmen der Ausbildung wurde der gesamte Bestand (Ablieferung 1951 und 1953) unter Leitung des Unterzeichneten durch Staatsarchivreferendar Dr. Wolfram Angerbauer verzeichnet, der auch das Vorwort abfasste. Die Verzeichnung erfolgte in Anlehnung an den Aktenplan des Landesbevollmächtigten für Württemberg-Baden im Länderrat. Um eine systematische Gliederung zu erlangen, wurden drei Hauptgruppen gebildet und hierzu in einigen Fällen von der Ordnung des Aktenplanes abgewichen. Gruppe A umfasst die Akten zur Organisation des Länderrats und Unterlagen über die Tagungen des Länderrats und seiner Organe; Gruppe B enthält allgemeine Akten und Gruppe C Akten von 8 Sachgebieten, mit denen sich der Länderrat im Rahmen seiner Tätigkeit befasste (Rechtspflege, Finanz- und Kreditwesen, Wirtschaft, Ernährung-Landwirtschaft-Forsten, Inneres, Soziales und Wohlfahrt, Kultur, Verkehr-Post-Wetter). Einzelne als Handakten des Sekretariats gekennzeichnete Akten wurden im Anhang I gesondert zusammengefasst. Ein ausführliches Sach- und Personenregister erschließt das Findbuch. Einzelne in der Zeit von 1945 bis 1949 gängige Abkürzungen wurden als zeittypische Ausdrucksweise wie aus Rationalisierungsgründen bewusst in dem Text verwendet; sie werden in einem Abkürzungsverzeichnis im Anschluss an das Vorwort ausgewiesen. Nach Fertigstellung der Verzeichnung wurden in der Aktenabgabe des Staatsministeriums vom 26.11. 1969 (Tagebuch-Nummer 6851) drei Aktenbunde aufgefunden, die zum Bestand der Vertretung Württemberg-Badens beim Länderrat gehören. Diese Akten wurden im Februar 1972 entweder in den bereits verzeichneten Bestand eingegliedert oder, sofern dies nicht möglich war, als Anhang 11 (Akten Dr. Wacker) und Anhang 111 (Entschädigungsgesetz) angefügt. Der Bestand EA 1/2 umfasst nunmehr 8 lfd. m in 704 Büscheln. Im Laufe der Verzeichnung wurden 1,9 lfd. m als Mehrfertigungen kassiert. Bei der Benutzung des Bestandes empfiehlt sich auch die Heranziehung der vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrten Bestände BA 1/3 (Staatsministerium: Vertretung Württemberg-Badens bei der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes zu Frankfurt), BA 1/16 (Staatsministerium: Abt. Vereinigtes Wirtschaftsgebiet) sowie des vom Bundesarchiv in Koblenz verwahrten Bestandes" Z 1 (Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes). Hektographierte Protokolle von Länderratstagungen und Ausschusssitzungen befinden sich auch im Nachlass von Peter Härlin, der im Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrt wird. Stuttgart, März 1973 (Dr. Bernd Ottnad) (1) In EA 1/014 Bü 193 (2) Der Stadtrat Bremen gehörte dem Länderrat seit dessen Gründung an, doch ruhte sein Stimmrecht, solange es unter englischer Verwaltung stand.

Literaturhinweise: GURADZE, Heinz: The Laenderrat, Landmark of German Reconstruction. In: The Western Political Quarterly, Val. 111, No. 2, June 1950, S. 190-213. Der Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebiete. Herausgegeben im Auftrag der Ministerpräsidenten von Bayern, Hessen, Württemberg-Baden und des Präsidenten des Senats der Freien Hansestadt Bremen. Zusammengestellt von Lia HAERTEL. Stuttgart und Köln 1951. MAIER, Reinhold: Der Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebiets. In: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte, Jg. 24, 1965, S. l-XV. MILLER, Robert Williams: The South German Länderrat. The origins of postwar German federalism. Fotodruck Ann Arbor 1960. PFEIFFER, Anton: Der Länderrat der amerikanischen Zone. Seine Geschichte und staatsrechtliche Würdigung. Masch. jur. Diss. München 1948. VOGEL, Walter: Westdeutschland 1945-1950. Der Aufbau von Verfassungs- und Verwaltungseinrichtungen über den Ländern der drei westlichen Besatzungszonen. Teil I (= Schriften des Bundesarchivs 2) Koblenz 1.956, Teil 11 (= Schriften des Bundesarchivs 12) Boppard 1964.

Verzeichnis der Abkürzungen:
CRALOG Council of Relief Agencies Licensed för Operation in Germany
DP's Displaced Persons
OMGUS Office of Military Government (US) Berlin
RGCO Regional Government Coordina.ting Office
STEG staatliche Erfassungsgesellschaft für öffentliches Gut
UNRRA UN Relief und Rehabilitation Administration

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 1/014
Umfang
704 Büschel (10,5 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Ministerien und zentrale Dienststellen seit 1945 >> Staatsministerium >> Frühere Zuständigkeiten, aufgehobene Abteilungen, Kommissionen

Bestandslaufzeit
1945-1948

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 15:09 MEZ

Objekttyp


  • Bestand

Entstanden


  • 1945-1948

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