Bestand

Staatsministerium: Vertretung von Württemberg-Baden bei der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets in Frankfurt am Main (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Am 25. Juni 1947 Bildung eines Wirtschaftsrates als gesetzgebende Körperschaft an der Spitze der neuen bizonalen Verwaltung mit Sitz in Frankfurt. Ähnlich wie im Länderrat vertraten ständige Bevollmächtigte bei der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets die Interessen ihrer Länder. Das Amt des württemberg-badischen Bevollmächtigten übte RD Dr. Manfred Klaiber aus. Die Auflösung des Wirtschaftsrates erfolgte mit dem Zusammentreten des 1. Deutschen Bundestags am 7. September 1949.
Inhalt und Bewertung
Enthält: Unterlagen zu allen Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik, u. a. Flüchtlingsfragen, Neuorganisation der Wirtschaft, Landwirtschaftspolitik, Verkehrspolitik

Zur Behördengeschichte: Den Vorschlägen des amerikanischen Außenministers Byrnes auf der Pariser Außenministerkonferenz im Sommer 1946 (2. Session des Rates der Außenminister 15.6.-12.7.1946), gemeinsame deutsche Verwaltungsorgane ohne Regierungscharakter für wirtschaftliche Angelegenheiten zu schaffen, folgte das Übereinkommen der Militärgouverneure Clay (US-Zone) und Robertson (Brit. Zone) vom 9.8.1946 über die Errichtung einer bizonalen Wirtschaftsverwaltung und die Abkommen über die wirtschaftliche Verschmelzung dieser beider Zonen vom 5.9.1946 durch die amerikanische und britische Militärregierung für Deutschland sowie vom 2.12. 1946 durch den amerikanischen Außenminister Byrnes und seinen britischen Kollegen Bevin in New York. Diese Vereinbarungen bildeten die Grundlage für die fünf deutschen wirtschaftlichen Zweizonen-Verwaltungsräte (Bizonal Executive Joint Committees): Verwaltungsrat für Wirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft, Gemeinsamer deutscher Finanzrat, Verwaltungsrat für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen. Jedem Verwaltungsrat unterstand ein Verwaltungsamt. Mit dem Inkrafttreten des New Yorker Außenministerabkommens im Januar 1947 wurden die beiden Besatzungszonen zu einem einheitlichen wirtschaftlichen Verwaltungsgebiet zusammengeschlossen. Wegen der erneut fehlgeschlagenen Verhandlungen auf der Moskauer Außenministerkonferenz (4. Tagung des Rates der Außenminister vom 10.3.-24.4. 1947) wies der amerikanische Außenminister Marshall am 25.4.1947 in Berlin General Clay an, den Ausbau der bizonalen Organisationen und Industrieproduktion beschleunigt voranzutreiben. Dieser Direktive folgte das Abkommen vom 29.5.1947 zwischen den Militärgouverneuren und Oberbefehlshabern des amerikanischen und britischen Besatzungsgebiets über die Neugestaltung der bizonalen Wirtschaft, das im Anschluß an die Proklamation No. 5 der US-Militärregierung und die Verordnung No. 88 der britischen Militärregierung am 10.6.1947 in Kraft trat. Hiermit wurde eine deutsche Zweizonen-Verwaltung auf parlamentarischer Basis angeordnet. Die Spitze der neuen Zweizonen-Organisation bildete der Wirtschaftsrat, der sich am 25.6.1947 als gesetzgebende Körperschaft in parlamentarischer Weise konstituierte. Seine Mitglieder wurden von den Landtagen der Länder aus ihrer Mitte entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien gewählt. Neben dem Wirtschaftsrat wurde ein Exekutivausschuß bzw. später ein Exekutivrat errichtet, der sich aus je einem Vertreter der acht Länder des Vereinigten Wirtschaftsgebietes zusammensetzte. Er übernahm die Aufgaben und Befugnisse der bis zum 21.8.1947 amtierenden Zweizonen-Verwaltungsräte. Die Exekutivrat-Mitglieder waren ihren Regierungen gegenüber verantwortlich und konnten von diesen jederzeit wieder abberufen werden. Die Aufgaben des Exekutivrates bestanden darin, dem Wirtschaftsrat Gesetze vorzuschlagen, Ausführungsbestimmungen zu dessen Gesetzen zu erlassen, vom Wirtschaftsrat vorgeschlagene Gesetzentwürfe zu begutachten und die bisher unabhängig voneinander arbeitenden bizonalen Verwaltungen zu koordinieren. Gesetzesvorlagen an den Wirtschaftsrat hatte der Exekutivrat mit den sachlich zuständigen Direktoren sowie mit den acht Ländern abzustimmen. Der Bxekutivrat war gleichzeitig föderatives und exekutives, d.h. quasi regierungsähnliches Organ. Die Nachfolge der Vorsitzenden der Verwaltungsräte als eigentliche Träger der Exekutive traten die Direktoren der fünf Verwaltungen (für Wirtschaft, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Finanzen, für Verkehr und für Post- und Fernmeldewesen) an. Diese fünf Ressorts wurden durch das Gesetz über den vorläufigen Aufbau der Wirtschaftsverwaltungen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Überleitungsgesetz) vom 9.8. 1947 neu begründet. Die Direktoren wurden im Exekutivrat koordiniert und hatten ihm ihre Gesetzesvorschläge einzureichen. Kompetenztechnische Schwierigkeiten bedingten eine Änderung der Organisation, die durch die amerikanische Proklamation Nb. 7 und die britische Verordnung No. 126 am 9.2.1948 in Kraft gesetzt wurde und danach bis September 1949 Bestand hatte. Der Wirtschaftsrat existierte weiterhin, dagegen entfiel der Exekutivrat (19.2.1948); an seine Stelle trat - nach dem Vorbild des ehemaligen Bundes- und Reichsrates - als zweite gesetzgebende Körperschaft seit 23.2.1948 der Länderrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, bestehend aus je zwei von den acht Landesregierungen bestellten Vertretern. Eine Verschmelzung mit dem bisherigen Stuttgarter bzw. süddeutschen Länderrat [1] der US-Zone gelang nicht. Mit Ausnahme von Württemberg-Baden gehörten dem Länderrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes sämtliche Regierungschefs der bizonalen Länder und als zweites Mitglied (abgesehen von Hamburg) jeweils ein Regierungsmitglied an. Württemberg-Baden ließ sich durch den Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Finanzminister Dr. H. Köhler/CDU (+ 6.2.1949), Finanzminister Dr. E. Kaufmann/CDU (seit 28.2.1949) und Wirtschaftsminister H. Veit/SPD in diesem Gremium vertreten. Neben dem Länderrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ließen sich die Länder noch durch ständige Bevollmächtigte bei der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in Frankfurt vertreten. Diese Institution ("Vertretung Württemberg-Badens bei der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes zu Frankfurt/H.") ging im Fall von Württemberg-Baden aus der Vertretung dieses Landes beim Exekutivrat hervor.[2] Das Amt des württemberg-badischen Bevollmächtigten übte Regierungsdirektor Dr. Manfred Klaiber [3] aus, der bereits im Oktober 1947 als Stellvertreter von Staatssekretär Dr. Hermann Gögler die Vertretung seines Landes beim Exekutivrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes übernommen hatte. Der Vertretung Württemberg-Badens beim Exekutivrat und danach bei der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes entsprach in Stuttgart die Landesdienststelle des württ.-bad. Vertreters im Exekutivrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und seit 14.3. 1948 die Abteilung Vereinigtes Wirtschaftsgebiet beim württ.-bad. Staatsministerium. [4] In der Frankfurter Dienststelle waren neben Dr. M. Klaiber die Oberregierungsräte Siegfried Mühlberger, Dr. Walter Gerrads und Dr. Linder sowie Regierungsamtmann Günther Warwetzko tätig. Im § 29 der "Vorläufigen Geschäftsordnung des Länderrats des Vereinigten Wirtschaftsgebietes" vom 30.4.1948 war festgelegt, daß diese Bevollmächtigten der Länder den "Geschäftsführenden Ausschuß des Länderrats (bei der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in Frankfurt/M.)" bildeten, der in weniger wichtigen und besonders eiligen Angelegenheiten Entscheidungen zu treffen und die Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse vorzubereiten hatte. Zur Überwachung und Koordinierung der Verwaltungen wurde der Verwaltungsrat gebildet, der den sechs Verwaltungen (für Wirtschaft, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Verkehr, Post- und Fernmeldewesen, Finanzen, Arbeit) vorstand. Als Senderverwaltungen wurde das Deutsche Obergericht mit Generalanwaltschaft, ^ Rechnungshof, (trizonale) Bank deutscher Länder, Schuldenverwaltung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau eingesetzt. Dem Büro des Oberdirektors und Vorsitzers des Verwaltungsrates, der sog. 'Direktorialkanzlei', war eine Pressestelle, der Berater für den Marshall-Plan,[7] das Amt für Fragen der Heimatvertriebenen und das Büro für Währungsfragen [8] angegliedert. Nur dem Oberdirektor, nicht aber dem Verwaltungsrat, unterstellt waren die Leiter des Personalamtes, [9] des Statistischen Amtes und des Rechtsamtes.[10] Allgemeine, über die Belange der einzelnen Länder hinausreichende Fragen wurden in ständigen Ministerkonferenzen und Konferenzen der Ministerpräsidenten behandelt. Durch Übereinkommen der Ministerpräsidenten des amerikan., britischen und französischen Besatzungsgebietes wurde 1948 das Büro der Ministerpräsidenten des amerikanischen, britischen und französischen Besatzungsgebietes in Wiesbaden [11] beim Ministerpräsidenten des Landes Hessen geschaffen, das am 15.7. 1948 seine Tätigkeit aufnahm. Es hatte die Ministerpräsidentenkonferenzen und die Errichtung der Bundesorgane vorzubereiten. Durch Auftrag der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierungen vom 1.7.1948 an die elf Ministerpräsidenten der Trizone wurde der Parlamentarische Rat, bestehend aus von den Landtagen gewählten Abgeordneten, errichtet, der vom 1.9.1948 bis zum 23.5.1949 tagte und zur Beratung und Beschließung der vom Verfassungsausschuß der Ministerpräsidentenkonferenz auf Herrenchiemsee ausgearbeiteten vorläufigen Verfassung vom 25.8. 1948 eingesetzt wurde und das Grundgesetz erarbeitete, das am 8.5.1949 angenommen wurde. Das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland trat nach der Genehmigung durch die drei Militärgouverneure und nach der Beschlußfassung und Ratifizierung durch die Länder am 23.5.1949 in Kraft. Mit dem Zusammentritt des ersten Deutschen Bundestages am 7.9.1949 erlosch das Gesetzgebungsrecht aller über den Ländern stehender Organa der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes. Die Auflösung des Wirtschafts- und des Länderrates erfolgte, soweit sie ihre Rechtsgrundlage im Recht der Besatzungsmächte hatten, durch die britische Militärregierungs-Verordnung No. 201 und das Gesetz No. 25 der amerikanischen Militärregierung am 1.9.1949. Mit Inkrafttreten des Besatzungsstatuts vom 21.9.1949 und einer Anzahl von Übergangsvorschriften setzte die Auflösung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein. Die bizonalen Verwaltungen arbeiteten noch solange weiter, bis die neugeschaffenen Bundesministerien nach dem Grundgesetz in Tätigkeit treten konnten. Ihre Funktionen übten sie jedoch bereits im Auftrag der zuständigen Bundesministerien aus. Nach Art. 130 GG wurden die bizonalen Verwaltungen in die Bundesverwaltung übernommen. Das Amt des Bevollmächtigten des Landes Württemberg-Baden und seine Vertretung bei der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes zu Frankfurt/M. gingen auf den Bevollmächtigten bzw. die Vertretung Württemberg-Badens beim Bundesrat in Bonn über. [1] Vgl. Bundesarchiv Koblenz Z 1 und Z 4; Vorwort zum Repertorium des Bestandes EA 1/2 Länderrat [2] EA 1/3 Büschel 7 [3] Dr. jur. Manfred Klaiber, geb. am 8.7.1903 in Grafenberg (Kr. Nürtingen) war von 1926 bis 1945 (seit 1929 als Legationssekretär und Gesandtschaftsrat) im Dienste des Auswärtigen Amts tätig; 1947 wurde er zum Regierungsdirektor beim württ.-bad. Staatsmin. ernannt und amtierte (später als Min.-Rat und -Dir.) bei der Landesdienststelle des württ.-bad. Vertreters im Exekutivrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes bzw. Abt. Vereinigtes Wirtschaftsgebiet beim württ.-bad. Staatsmin. und als Bevollmächtigter des Landes Württ.-Bad. bei der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in Frankfurt/M. Im Sept. 1949 berief ihn Bundespräs. T. Heuss zum Chef des Bundespräsidialamtes; 1953 Ernennung in dieser Funktion zum Staatssekretär; 1957-1963 Botschafter in Rom; 1963-1968 Botschafter in Paris. 1968 Koordinator der deutsch-französischen Zusammenarbeit im Auswärtigen Amt. [4] Vgl. Bestand EA 1/16 [5] Bundesarchiv Koblenz, Z 37 [6] Bundesarchiv Koblenz, Z 13 [7] Bundesarchiv Koblenz, Z 14 [3] Bundesarchiv Koblenz, Z 26, Z 32 [9] Bundesarchiv Koblenz, Z 11 [lO] Bundesarchiv Koblenz, Z 22 [11] Bundesarchiv Koblenz, Z 12

Bestandsgeschichte: Anläßlich des Bezugs des Archivneubaus in Stuttgart und der damit zusammenhängenden Bestandsabgrenzung zwischen dem HStA Stuttgart und dem StA Ludwigsburg wurde der ca. 8 lfd. m (ungefähr 100 Leitzordner) umfassende Bestand E 131b in das HStA Stuttgart überführt; er erhielt dabei die neue Signatur EA 1/3 "Vertretung WürttembergBadens bei der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in Frankfurt/M. 1947-1949". Dieser Bestand bildet einen Teil der Beständegruppe des Staatsministeriums: EA 1/2: Vertretung Württemberg-Badens beim Länderrat (des amerikan. Besatzungsgebietes) (1946-1950) EA 1/11: Deutsches Büro für Friedensfragen EA 1/16: Staatsministerium Abt. (Länderrat) Vereinigtes Wirtschaftsgebiet. Außerdem steht der Bestand EA 1/3 sachthematisch in Beziehung mit folgenden Beständen des Bunde Archivs Koblenz: Z 1: Länderrat des amerik. Besatzungsgebietes, 1945-1949 Z 4: Länderrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, 1947-1949 Z 6: Zentralamt für Ernährung und Landwirtschaft in der britischen Zone und Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, 1945-1949 Z 8: Zentralamt für Wirtschaft in der brit. Zone und Verwaltung für Wirtschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, 1945-1950 Z 11: Personalamt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, 1947-1950 Z 12: Büro der Ministerpräsidenten des amerikanischen, britischen und französischen Besatzungsgebietes, 1947-1949 Z 13: Direktorialkanzlei des Verwaltungsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, 1947-1950 Z 14: Berater für den Marshallplan beim Vorsitzer des Verwaltungsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, 1948-1950 Z 22: Rechtsamt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, 1948-1950 Z 26: Büro für Währungsfragen, 1947-1949 Z 32: Sonderstelle Geld und Kredit bei der Verwaltung für Finanzen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, 1947-1948 Z 35: Deutsches Büro für Friedensfragen, 1947-1950 Z 37: Deutsches Obergericht für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und Generalanwaltschaft beim Deutschen Obergericht, 1948-1950 B 114: Staatliche Erfassungs-Gesellschaft für öffentliches Gut m.b.H. (StEG; vorher: Gesellschaft zur Erfassung von Rüstungsgut mbH.), 1945-1957 B 120: Institut für Besatzungsfragen, 1947-1960 [12] Das Bundesarchiv und seine Bestände. Bearb. von F. Facius, H. Booms, H. Boberach (Schriften des Bundesarchivs 10)21968, S. 259 ff

Verzeichnung: Der Bestand EA 1/3 wurde unter der Leitung der Oberstaatsarchivräte Dr. B. Ottnad und Dr. P. Sauer von den Staatsarchivreferendaren Dr. M. KuhnRehfuß (Februar/März 1970) und Dr. G. Bradler (August/September 1971 und April/Juni 1973) verzeichnet. Die Akten des Bestandes EA 1/3 waren in Leitzordnern und innerhalb dieser zum größten Teil in Schnellheftern abgelegt. Nur einige Akten befanden sich nicht in Leitz-Ordnern, sondern waren mit Schnüren zusammengebündelt und lagen zu Beginn der Aktenreihe. Die Akten schienen äußerlich im wesentlichen in der Reihenfolge ihrer AktenNummern zu liegen. Einige Unordnung war durch den Umzug verursacht worden. Ein zweiteiliger Aktenplan (I und II) war separat beigegeben; Aktenplan II ergänzt Aktenplan I. Bei Beginn der Verzeichnungsfortführung Anfang August 1971 wurden zuerst die im Magazinraum U 31 lagernden Leitz-Ordner nach ihren laufenden Aktenpian-Nummem vorsortiert. Vorgehend nach dem Aktenplan I (unter Berücksichtigung der Ergänzungen von Aktenplan II), der in groben Zügen mit der tatsächlichen Aufstellung der Akten im Magazin übereinstimmte, wurden die Akten in der Reihenfolge des Bestandes aufgenommen. Während der Verzeichnung konnte außer den ursprünglichen Aktenplänen I und II noch eine III. Aktenschicht festgestellt werden, die sich aus den Ordnungsprinzipien der Bundesregistratur in der Konstituierungsphase der BRD herleiten läßt. Die einzelnen Faszikel wurden aus den Leitz-Ordnern und Schnellheftern herausgenommen und in manilabraune Papierumschläge gelegt, wobei Heftklammern entfernt und die einzelnen Faszikel provisorisch durchnumeriert wurden (1-580). Doubletten (sofern sie keine handschriftlichen Notizen oder andere Zusätze enthielten und mit Ausnahme der Drucksachen des Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und der Drucksachen des Gesamtbüros der Ministerpräsidenten des amerikanisehen, brit. und franz. Besatzungsgebietes) [13] wurden ausgeschieden, ebenso 2 laufende m Akten, die keinerlei dokumentarischen Wert besaßen. Während der Verzeichnung wurde festgestellt, daß einige Drucksachen des Wirtschaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes fehlten; die im Bestand vorhandenen Drucksachen des Gesamtbüros der Ministerpräsidenten des amerik., brit. und franz. Besatzungsgebietes wurden ebenfalls in einer Liste erfaßt. Im Anschluß an die Umbettungsaktion wurde eine systematische Gliederung des Bestandes im wesentlichen nach den vorhandenen Aktenplänen I und II einschließlich einer nachträglichen Überprüfung der abgelieferten Akten des Bestandes vorgenommen. Lediglich die Akten über die Frühphase der BRD wurden abweichend von den Aktenplanen I und 11 - gemäß chronologischem Prinzip - am Schluß des Bestandes zusammengefaßt. Der Anhang enthält die Aktenpläne I und II [14] und Kopien von amtlichen Drucksachen über die Geschäftsordnung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes [15]. Zur besseren Erschließung des Bestandes und des Repertoriums wurde ein Abkürzungsverzeichnis und ein Register beigegeben. Der Bestand umfaßt nach Aussonderung von 2 lfd. m 6 lfd. m in 580 Faszikeln. Stuttgart, im August 1973 [13] Büschel 577. Überzählige Drucksachen des Wirtschaftsrats des VWG wurden nach Vergleich und Ergänzung mit den im Bestand EA 1/16: Staatsministerium, Abt. (Länderrat) Vereinigtes "Wirtschaftsgebiet" parallel überlieferten Drucksachen dem Bestand "Y: Extradenda" zwecks späterem Austausch mit anderen Archiven überstellt. [14] Büschel 580 [15] Büschel 578, 579, 580

Literatur-Hinweise: Balfour, H.: Vier-Mächte-Kontrolle in Deutschland 1945-1946, 1959 Billerbeck, R.: Die Abgeordneten der ersten Landtage (1946-1951) und der Nationalsozialismus. (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 41) 1971 Blum, D.J.: Das passive Wahlrecht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Deutschland nach 1945 im Widerstreit britisch-amerikanischer und deutscher Vorstellungen und Interessen. Ein alliierter Versuch zur Reform des Beamtenwesens. Mit einem Vorwort von E. Oppler. (Göppinger Akademische Beiträge 46) 1972 Clay, D.D.: Entscheidung in Deutschland, 1950 Dehlinger, A.: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute, 2 Bde., 1951 Dorn, W.L.: Inspektionsreisen in der US-Zone. Notizen, Denkschriften und Erinnerungen aus dem Nachlaß, übersetzt und herausgegeben von L. Niethammer. (Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 26) 1973 Facius, F./Booms, H./Boberach, H.: Das Bundesarchiv und seine Bestände. (Schriften des Bundesarchivs 10) 2 1968 Fromme, F.K.: Zur inneren Ordnung in den westlichen Besatzungszonen, in: VjhZG 10,2 (1962), S. 2O6-223 Vorläufige Geschäftsordnung des Länderrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vom 30. 4. 1948 (Kopie in Büschel 578) Gimbel, J.: Amerikanische Besatzungspolitik in Deutschland 1945 - 1949. 1971 Grünewald, W.: Die Münchner Ministerpräsidentenkonferenz 1947. (Marburger Abhandlungen zur Politischen Wissenschaft 21) 1972 Härtel, L.: Der Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes, 1951 Handbuch des Bundesrates, 2 T., 1958 Handbuch für den württemberg-badischen Landtag, 1947 Haselier, G., Die Bildung des Landes Württemberg-Baden 1945/46. In: Oberrheinische Studien 2 (1973) S. 243 - 284 Köhler, H.: Lebenserinnerungen des Politikers und Staatsmannes 1878 - 1949. (Veröffentl. d. Kom. f. geschichtl. Landeskunde in Baden-Württ., Reihe A 11) 1964 Konstanzer, E.: Die Entstehung des Landes Baden-Württemberg, 1969 Latour, C. F./Vogelsang, T.: Okkupation und Wiederaufbau. Die Tätigkeit der Militärregierung in der amerikanischen Besatzungszane Deutschlands 1944 - 1947. (Studien zur Zeitgeschichte) 1973 Maier, R.: Der Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes. In: ZWLG 24 (1965), S. 1-XV Ders.: Ein Grundstein wird gelegt. Die Jahre 1945 - 1947. 1964 Ders.: Erinnerungen 1948 - 1953. 1966 Miller, M./Sauer, P.: Württembergische Geschichte 1871 - 1971. 1971 Miller, R.W.: The South German Länderrat: The Origine of Postwar German Federalism. Phil. Diss. Univ. of Michigan 196O Nebinger, R.: Kommentar zur Verfassung des Landes Württemberg-Baden, 1948 Pünder, T.: Das Bizonale Interregnum, 1966 Sänger, F.: Handbuch des Deutschen Bundestages, 1. Wahlperiode, 1952 Storbeck, A.C.: Die Regierungen des Bundes und der Länder seit 1945. (Deutsches Handbuch der Politik 4) 1969 Strauss, W.: Entwicklung und Aufbau des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, 1948 Ders.: Die gesamtdeutsche Aufgabe der Ministerpräsidenten während des Interregnums 1945-1949. In: Festschrift zum 70. Geburtstag von Dr. H. Ehard, 1957, S. 85-96 Vogel, W.: Westdeutschland 1945-1950. (Schriften des Bundesarchivs 2) 1956; (12) 1964 Wegweiser durch die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes,^1948 (Kopie in Büschel 579) Westdeutschland zwischen 1945 und 1949 - Faktoren,Entwicklungen, Entscheidungen. (Mit Beiträgen von T. Vogelsang, P. Hüttenberger, L. Niethammer, K. Niclauß, C. Weisz) In: VjHZG 21. Jg. 1973, H. 2, S. 166-199 Ziller, G.: Der Bundesrat. (Ämter und Organisationen der Bundesrepublik Deutschland 6) 1970

Abkürzungsverzeichnis [17]:
BICO - Bipartite Control Office
CRALOG - Council of Relief Agencies Dicensed for Operation in Germany
D.R. - Deutsche Reichsbahn
ECA - Economic Cooperation Administration
Economic Cooperation Act
ERP - European Recovery Program (= Marshallplan)
I.G. - Interessengemeinschaft
JCS - Joint Chiefs of Staff
JEIA - Joint Export Import Agency
LR - Länderrat
OMGUS - Office of Military Government for the US-Zone
RGCO - Regional Government Coordinating Office
StEG - Staatliche Erfassungsgesellschaft für öffentliches Gut
UNRRA - United Nations Relief and Rehabilitation
VWG - Vereinigtes Wirtschaftsgebiet
VVWG - Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
[17] Ausführliche, weiterführende Abkürzungsverzeichnisse bei:

W. Vogel, Westdeutschland 1945-1950 I (1956) S. 205-208; II (1964) S. 421-425.
T. Pünder, Das bizonale Interregnum, 1966, S. 16-18
Büschel 576 enthält Kopien der genannten Abkürzungsverzeichnisse

Liste der Drucksachen des Büros der Ministerpräsidenten: Nr. 66
Nr. 72
Nr. 73
Nr. 84
Nr. 119
Nr. 142
Nr. 150
Nr. 152
Nr. 153
Nr. 155
Nr. 189
Nr. 194
Nr. 210
Nr. 211
Nr. 214
Nr. 219
Nr. 220
Nr. 223
Nr. 226
Nr. 240

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 1/015
Umfang
580 Büschel (6,4 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Ministerien und zentrale Dienststellen seit 1945 >> Staatsministerium >> Frühere Zuständigkeiten, aufgehobene Abteilungen, Kommissionen
Verwandte Bestände und Literatur
T. Pünder, Das Bizonale Interregnum, 1966; W. Strauss, Entwicklung und Aufbau des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, 1948.

Bestandslaufzeit
1947-1949

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Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 15:09 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1947-1949

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