Urkunden

Kauf eines Gartens

Regest: Dietherich zur Geist und Balthazar von der Wallage, Bürgermeister, und sämtliche Ratsleute der Stadt Sendenhorst, bekunden, daß sie zwecks Abtragung der Lippstädter (Lippstedischen) Hessischen Kontribution, der restierenden Kaiserl. Landschatzung und der rückständigen Coesfelder Akzise- und Mühlenschatzung beschlossen, den Bürgern das bislang in Gewinn gehabte Sendenhorster Gartenland zu verkaufen, und sie überlassen daher ihrem Mitbürger Johan tho Wettendorf und seiner Frau Clara für 5 Rtlr. erblich ein Stück Gartenland, gelegen vor Sendenhorst auf den Spaniger Gärten, zwischen Johan Wilmes Hand im Westen und Henrich under der Linden band im Osten, schießend im Süden auf den gemeinen Weg, im Norden auf die Becke, für das bislang jährlich 15 Pfennige in die Sendenhorster Kämmerei entrichtet wurden. Nachschrift: „Dieses gardtstucke ist den Ahrmen zu Sendenhorst weider abergelassen gegen genoichsame Erstattunge. Johann Wettendarp“ Rücks. Aufschrift: „Betrifft ein Stücke Gartenlandt von Johan Wettendorff herrührent, so den Armen von obg. Johan Wettendorff sahlig verehrt“

Digitalisierung: Kreisarchiv Warendorf

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Sen Stadt U Sendenhorst Urkunden des Armenhauses, 40
Formalbeschreibung
Papier
Sonstige Erschließungsangaben
Siegelbeschreibung: Stadt Sendenhorst, Oblate

Kontext
Sendenhorst Urkunden des Armenhauses
Bestand
Sen Stadt U Sendenhorst Urkunden des Armenhauses Sendenhorst Urkunden des Armenhauses

Laufzeit
1653 Februar 8

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:37 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde (vormodern)

Entstanden

  • 1653 Februar 8

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