Akten
Supplicationis Auseinandersetzung um Auszahlung ausgelegter Gelder
Kläger: (2) Anna Krage, Witwe Bartholomäus Schwarzkopfs, Ökonom der Wismarer Kirchen
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: seit 13.03.1660: Dr. Caspar Wilcken (A & P)
Fallbeschreibung: Schwarzkopf hatte über mehrere Jahre im Auftrag des Rats Schulden für die Wismarer Kirchen eingetrieben und entsprechende Prozesse geführt. Bei seinem Tod war der Rat ihm lt. seinem Hauptbuch für diese Tätigkeit 540 fl. schuldig. Beauftragte des Rates setzen diese Schuld jedoch auf 400 fl. herunter, nach einem Vergleich mit dem Rat werden ausstehende Pacht für Haus und Äcker dagegengerechnet und Kl.in 157 fl. versprochen. Da der Rat ihr auch diese Summe streitig machen will, wendet sie sich an das Tribunal und bittet, zumindest den Vergleich zu bestätigen und die Auszahlung des vereinbarten Betrages zu veranlassen. Das Tribunal fordert den Rat am 27.03. zur Auszahlung der Summe oder Beibringung seiner Gegenargumente auf. Am 16.06. machen Bekl. geltend, daß sie das Geld nicht auszahlen wollen, da massive Fehler in der Abrechnung Schwarzkopfs gefunden wurden und die Stadt bzw. die Kirchen Ansprüche an ihn haben, die aber erst bei der nächsten Revision der Kirchenrechnungen deutlich werden. Bekl. bittet daher darum, Kl.in aufzufordern, sich mit den Kirchen wegen der Rückstände auseinanderzusetzen. Nach Aufforderung des Tribunals vom 16.06. liefert Rat am 01.07. Beweise und bittet, die Kirchenforderungen aus dem beschlagnahmten Geld der Kl.in anweisen zu dürfen. Am 10.07. bietet Kl.in ihre Bude in der Bademutterstraße als Sicherheit an, bittet aber um Auszahlung der Summe. Das Tribunal weist den Rat am 13.07. und nach dessen Einrede vom 27.07. am 28.07.1657 erneut entsprechend an. Am 13.03.1660 beschwert sich Kl.in, daß Rat ihr eine Schuld von "etwan 60 oder 70 fl." auf ihre Bude ins Stadtbuch geschrieben hat und macht geltend, man habe sich 1655 über alle Ansprüche verglichen, womit die Stadtbuchschrift unrechtmäßig sei und zurückgenommen werden müsse. Das Tribunal weist Bekl. am 13.03.1660 entsprechend an, diese wehren sich am 31.03., da sie 1657 entsprechend vom Tribunal angewiesen worden sind. Am 26.04. erbittet Kl.in die Ansetzung eines Vorbescheides, den das Tribunal am 27.04. auf den 15.05.1660 terminiert. Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1660
Prozessbeilagen: (7) Vergleich zwischen dem Wismarer Rat und der Kl.in vom 07.11.1655; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 29.05., 20.07.1657; Rechnung Schwarzkopfs vom 27.03.1652; Extrakt der Rechnung der Geistlichen Hebung von St. Georg 1641-1642; Schreiben Hinrich Beckmans aus Schwerin an Kl.in vom 07.07.1657; Stadtbuchschrift vom 04.08.1657; Verschreibung der Anna Krage vom 30.07.1657
- Archivaliensignatur
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(1) 2872
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar S 11 (W S 1 n. 11)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 11. 1. Kläger K
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1641-1655) 25.05.1657-29.07.1657; 13.03.1660-
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:02 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1641-1655) 25.05.1657-29.07.1657; 13.03.1660-