Bericht

100 Jahre Betriebsrätegesetz: Wie steht es um die Partizipation von Beschäftigten in Deutschland?

Nach heftigen Auseinandersetzungen im deutschen Reichstag und auf der Straße trat am 4. Februar 1920 das sogenannte Betriebsrätegesetz in Kraft. Dieses Gesetz stellt die Geburtsstunde der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland dar. Zwar hatte der Betriebsrat mit den Arbeiterausschüssen einen Vorläufer. Schon die Gewerbeordnung von 1891 sah vor, in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern Arbeiterausschüsse einzurichten, allerdings auf freiwilliger Basis. Aber erst mit dem Betriebsrätegesetz wurden betriebliche Interessenvertretungen verbindlich verankert und den Betriebsräten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten eingeräumt. Dabei war das während des Ersten Weltkriegs erlassene Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst (1916) ein wichtiger Wegbereiter. Dieses schrieb vor, Arbeiter- und Angestelltenausschüsse in kriegs- und versorgungswichtigen Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtend einzuführen (BMAS, 2018, 15 ff.).

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: IW-Report ; No. 21/2020

Klassifikation
Wirtschaft
Labor-Management Relations; Industrial Jurisprudence
Labor-Management Relations, Trade Unions, and Collective Bargaining: Public Policy

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Lesch, Hagen
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
(wo)
Köln
(wann)
2020

Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:41 MEZ

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Objekttyp

  • Bericht

Beteiligte

  • Lesch, Hagen
  • Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Entstanden

  • 2020

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