Bestand
Nachlass August von Wydenbrück (Bestand)
Einstellung und Dienstleistung als
Militärauditeur (6); Militärische Rechtspflege bei der 13. Division
des VII. Armeekorps: Beschwerden von Mannschaften und Offizieren,
Rechtsstreitigkeiten des Militärfiskus, Ahndung von Straftaten,
Desertionen und Duelle (22); Privat- und Familienangelegenheiten
(3).
Bestandsgeschichte: August von
Wydenbrück (* ca. 1795 - nach 1833), 1823-1830 Divisionsauditeur der
13. Division des VII. Armeekorps, Justizrat in Berlin.
Form und Inhalt: August von
Wydenbrück wurde um 1795 als drittes Kind des Christoph Joseph Johann
Wilhelm von Wydenbrück zu Schwickering (gest. 1846) und der Antonette
von Schorlemer geboren. Er studierte die Rechte zu Heidelberg. Vom
Referendariat beim Kgl. Oberlandesgericht zu Münster wechselte er 1823
in das Auditoriat der 13. Division des VII. Armeekorps über. Dieses
Amt bekleidete Wydenbrück mindestens 10 Jahre lang. Danach lebte er
als Justizrat zu Berlin. file://fn@01
Wydenbrucks
Dienstjahre als Divisionsauditeur fielen in eine Reformphase der
preußischen Militärjustiz file://fn@02 . Nachdem diese im Lauf des 18.
Jahrhunderts von einem einst angesehenen Rand auf die Stufe des
Unterstabs angesunken war, wurde die Stellung der Militärauditeure im
ersten Drittel des 19. Jahrhunderts wieder angehoben. Sie mußten seit
1800 Universitätsstudium und Referendariat bei einem
Landesjustizkollegium, seit 1829 auch Assessorexamen und seit 1838
eine abgeleistete Wehrpflicht nachweisen können. Je nach
Verwendungsstelle gab es bei der mobilen Feldarmee in Umsetzung der
Heeresneugliederung von 1812 Korpsauditeure (bei einem
Generalkommando) und (seit 1818) Divisionsauditeure; daneben auch
Gouvernements- und Garnisonsauditeure.
Die Division war ein
aus Regimentern verschiedener Waffengattungen zusammengesetzter
Bestandteil eines Armeekorps. Zu Wydenbrücks 13. Division des VII. AK
gehörten ab 1818 die 13. Infanteriebrigade (aus dem 13. und 15.
Infanterieregiment) und die 13. Kavalleriebrigade (aus dem 4.
Kürassier- und dem 11. Husarenregiment), dazu (ab 1819) die 13.
Landwehrbrigade und (ab 1821) die 13. Divisionsgarnisonskompanie
file://fn@03 .
Die dienstliche Aufsicht über den
Divisionsauditeur lag beim Divisionskommandeur als Gerichtsherrn der
Division; die fachliche Aufsicht beim Generalauditoriat zu Berlin
file://fn@04 . Dort bemühte man sich in den 1820er Jahren um eine
straffere Dienstleistung der Militärjuristen, besonders auch in
Formfragen.
Den gesteigerten Anforderungen an die
Fachausbildung der Divisionsauditeure entsprach eine Spezialisierung
ihres Aufgabenbereichs auf Angelegenheiten der militärischen
Rechtspflege. Sie arbeiteten dabei als juristische Gehilfen ihrer
Gerichtsherrn, als militärische Justitiare und Urkundsbeamten, als
Syndici der Kommandantur in Fiskalsachen rechtlicher Natur (etwa
Kapitulationsverträge, Remontekäufe, Grundstücksübertragungen usw.),
als gewählte bzw. bestellte Ankläger oder Verteidiger von
Militärpersonen oder als Rechtsberater von Offizieren und Soldaten bei
Zivilgerichtssachen. Über die Tätigkeit der Gerichtsoffiziere auf
Regiments- und Bataillonsebene übten sie Fachaufsicht aus; bei
Verfahren vor Ehrengerichten stand ihnen nur beratende oder
materialzuliefernde Funktion zu file://fn@05 .
Die
Divisionsauditeure standen im Rang von Stadtgerichtsräten oder von
(den rangniedersten) Räten 5. Klasse. Ihr Gehalt war knapp bemessen
file://fn@6 . In der Regel diente das Amt als Sprungbrett für eine
weitere Verwendung als Volljurist im höheren Dienst der preußischen
Gerichte und Verwaltungsbehörden.
Bei Wahrnehmung seiner
Aufgaben und in Blick auf die Aktenführung war ein Divisionsauditeur
sein eigener Kanzlist und Aktuar. Allenfalls konnte er auf die Hilfe
von Militärbüro-Schreibern des Divisionskommandos zurückgreifen.
Gleichwohl durfte die Auditoriat-Registratur nicht in der Wohnung des
Auditeurs untergebracht sein, sondern hatte sich bei der 3. Sektion
der Allgemeinen Stabsregistratur zu befinden file://fn@7 .
Der Divisionsauditeur August von Wydenbrück scheint diese
Vorschrift zumindest teilweise vernachlässigt zu haben, denn die im
folgenden verzeichneten Schriftstücke und Aktenbruchstücke gelangten,
wenn auch auf nicht mehr zu klärenden Wegen, so doch offensichtlich
nach Art eines Privatnachlasses in das Staatsarchiv Münster. Sie kamen
bei einer Revision des Magazins 1982 in einem Konvolut von
Schriftstücken des 18. Jahrhunderts zum Vorschein, aus dem sie
herausgenommen und verzeichnet wurden.
Münster,
im Dezember 1982
gez. J. Kloosterhuis
Nach VERA übertragen im März 2008.
Kießling
- Bestandssignatur
-
V 120
- Umfang
-
31 Akten.; 31 Akten (1 Karton), Findbuch V 120.
- Sprache der Unterlagen
-
German
- Kontext
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 4. Nichtstaatliches Schriftgut / Archivische Sammlungen >> 4.4. Nachlässe und Sammlungen (V) >> 4.4.1. Nachlässe und Sammlungen von einzelnen Personen
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Werner Hülle, Das Auditoriat in Brandenburg-Preußen. Ein rechtshistorischer Beitrag zu seinem Heerwesen mit einem Exkurs über Österreich (Göttinger rechtswissenschaftliche Studien 83), Göttingen 1971.
- Bestandslaufzeit
-
1814-1854
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1814-1854