Einblattdruck | Geldwesen | Monografie | Verordnung
Von Gottes Gnaden Wir Carl Landgraff zu Hessen/ Fürst zu Herßfeld/ Graff zu Catzenelnbogen ... Entbieten allen und jeden Unsern OberAmptleuten ... und ins gemein allen und jeden Unsern Unterthanen in Städten/ Flecken und Dörffern Unsere Gnade/ und fügen ihnen darneben hiermit zu wissen; Demnach Wir zu Unserm höchsten verdruß und mißfallen wahrnehmen müssen/ Welcher gestalt denen allbereits verschiedentlich/ auch noch am letzten im Jahr 1673. sub poena confiscationis, wegen deß höchstverderblichen und schädlichen uffwechselens und ausser Landführens derer guten Reichsmüntzen ... außgelassener Edicten und verbotten ohnerachtet/ sich dennoch die guten harten ReichsSorten auß Unsern Fürstenthumen und Landen gäntzlich verlohren ... : Signat. Cassel den 19. tag May 1680
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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[1] Bl
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD17 Nova der SUB Göttingen). Zugl. digitaler Master.
VD17 7:708852Y
- VD 17
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7:708852Y
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Letzte Aktualisierung
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12.01.2024, 10:03 MEZ
Objekttyp
- Verordnung ; Einblattdruck ; Geldwesen ; Monografie
Entstanden
- [S.l.] , 1680 -