Paul Mündelin von Bubenhausen ("Bobenhausen") [Stadt Weißenhorn/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Johann Rot von Balzheim [Alb-Donau-Kreis] zu Reutti [Stadt Neu-Ulm] und Böfingen [Stadt Ulm] und Franz Ritter sowie der Hofmeister Philipp Zallinger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] ein Gütlein des Spitals in Gannertshofen [Gde. Buch/Lkr. Neu-Ulm], das zuvor Barbara Preiser bewirtschaftet hat, zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 6 Malter Roggen Weißenhorner Maß, 10 Schilling Heller Heugeld, 1 Viertel Öl, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an dem Gütlein an geeignete Personen, die auch den Pflegern und dem Hofmeister genehm sind, verpfänden oder verkaufen. Kommt es auf diese oder eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen dem Spital von dem bisherigen Inhaber 2 rheinische Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und sonstigen Verstößen gegen den Leihevertrag fällt das Gütlein an das Spital zurück.
- Archivaliensignatur
-
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 4392
- Alt-/Vorsignatur
-
XV 31 1 A 1146
2344/6
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Sprache: Deutsch
Aussteller: Paul Mündelin von Bubenhausen
Siegler: Die Ulmer Bürger Bartholomäus Rösch und Johann Adam Burckhart auf Bitte des Beliehenen
Kanzleivermerke: No. 10 Lad MM (17. Jh.)
(StadtA Ulm, A [7132], fol. 525r)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide verloren
Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)
Datum: Der geben ist vff den zwölfften monatstag maii, 1615.
- Kontext
-
A Urkunden
- Bestand
-
A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1615 Mai 12.
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![Kaspar Weinmair von Niederhausen [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Johann Rot von Balzheim [Alb-Donau-Kreis] zu Reutti [Stadt Neu-Ulm] und Böfingen [Stadt Ulm] und Franz Ritter sowie der Hofmeister Philipp Zallinger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] ein Lehen des Spitals in Niederhausen, das zuvor sein Vater Klaus Weinmair bewirtschaftet hat, zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Lehen in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 3 Malter Roggen und 1 Malter Hafer Weißenhorner Maß, 15 Schilling Heller Heugeld, 1 Viertel Öl, 4 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn und 50 Eier nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an dem Lehen an geeignete Personen, die auch den Pflegern und dem Hofmeister genehm sind, verkaufen, wobei dem Spital aber ein Vorkaufsrecht zusteht. Kommt es auf diese oder auf eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen dem Spital von dem bisherigen Inhaber 2 rheinische Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung oder sonstigen Verstößen gegen den Leihevertrag fällt das Lehen an das Spital zurück.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c6fcb607-df34-4c0b-a5e0-3bb9878953b4/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Johann Röschmann von Steinheim ("Stainhain") [Stadt Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Ulmer Ratsherren Walter Ehinger genannt Österreicher und Konrad Lins, derzeit Pfleger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254], sowie der Hofmeister des Spitals Andreas Ützel ein dem Spital gehörendes Gütlein in Steinheim, das zuvor Bartholomäus Rüchlin bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten und davon dem Spital jährlich 4 Imi Roggen und 4 Imi Hafer, 1 Pfund Heller Heugeld, 1 Fastnachtshuhn und 2 Herbsthühner zu liefern. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung oder Säumnis in der Lieferung der Abgaben können ihm Pfleger und Hofmeister das Gütlein wieder entziehen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/7ef566aa-9a5e-4090-8b78-1831e9740f8c/full/!306,450/0/default.jpg)
Johann Röschmann von Steinheim ("Stainhain") [Stadt Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Ulmer Ratsherren Walter Ehinger genannt Österreicher und Konrad Lins, derzeit Pfleger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254], sowie der Hofmeister des Spitals Andreas Ützel ein dem Spital gehörendes Gütlein in Steinheim, das zuvor Bartholomäus Rüchlin bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten und davon dem Spital jährlich 4 Imi Roggen und 4 Imi Hafer, 1 Pfund Heller Heugeld, 1 Fastnachtshuhn und 2 Herbsthühner zu liefern. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung oder Säumnis in der Lieferung der Abgaben können ihm Pfleger und Hofmeister das Gütlein wieder entziehen.
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Peter Betz von Attenhofen ("Athenhouen") [Stadt Weißenhorn/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Johann Krafft und Wilhelm Friedrich Heintzel sowie der Hofmeister Philipp Zallinger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] auf Lebenszeit ein Gütlein des Spitals in Attenhofen, das zuvor sein verstorbener Vater Jakob Betz bewirtschaftet hat [vgl. A Urk. lfd. Nr. 4227 von 1600 März 10], verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 4 Malter Roggen und 2 Malter Hafer Weißenhorner Maß, 1 Viertel Öl, 100 Eier, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt das Gütlein an das Spital zurück.
![Jakob Gerstlauer von Erbishofen [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Sigmund Baldinger und David Weickmann sowie der Hofmeister Lamprecht Baumgarter des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] auf Lebenszeit ein Gütlein des Spitals in Erbishofen, das zuvor sein verstorbener Vater Michael Gerstlauer bewirtschaftet hat, verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 8 Malter Roggen und 15 Viertel Hafer Weißenhorner Maß, 1 Viertel Öl, 1 Pfund und 8 Schilling, 4 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn und 100 Eier nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Gütlein wieder an das Spital zurück.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1950ec2f-0ee0-45db-8f90-dcf1ec3e092e/full/!306,450/0/default.jpg)
Jakob Gerstlauer von Erbishofen [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Sigmund Baldinger und David Weickmann sowie der Hofmeister Lamprecht Baumgarter des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] auf Lebenszeit ein Gütlein des Spitals in Erbishofen, das zuvor sein verstorbener Vater Michael Gerstlauer bewirtschaftet hat, verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 8 Malter Roggen und 15 Viertel Hafer Weißenhorner Maß, 1 Viertel Öl, 1 Pfund und 8 Schilling, 4 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn und 100 Eier nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Gütlein wieder an das Spital zurück.
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Die Pfleger Hermann Rot und Johann Kramer sowie der Hofmeister Georg Segenschmid des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] verleihen Thomas Seyfurdt von Ay [Stadt Senden/Lkr. Neu-Ulm] auf Lebenszeit ein Gütlein des Spitals in Ay, das zuvor Abraham Wieland bewirtschaftet hat. Er muss das Gütlein in gutem Kulturzustand halten, darf nichts von seinen Zugehörungen verpfänden oder verkaufen und hat dem Spital davon jährlich 4 Imi Fesen und 4 Imi Hafer Ulmer Maß, 2 Pfund Heller Heugeld, 2 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn und 100 Eier sowie von einer Wiese und einem Garten 1 rheinischen Gulden und 6 Schilling Heller nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Gütlein wieder an das Spital zurück.
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