Paul Mündelin von Bubenhausen ("Bobenhausen") [Stadt Weißenhorn/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Johann Rot von Balzheim [Alb-Donau-Kreis] zu Reutti [Stadt Neu-Ulm] und Böfingen [Stadt Ulm] und Franz Ritter sowie der Hofmeister Philipp Zallinger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] ein Gütlein des Spitals in Gannertshofen [Gde. Buch/Lkr. Neu-Ulm], das zuvor Barbara Preiser bewirtschaftet hat, zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 6 Malter Roggen Weißenhorner Maß, 10 Schilling Heller Heugeld, 1 Viertel Öl, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an dem Gütlein an geeignete Personen, die auch den Pflegern und dem Hofmeister genehm sind, verpfänden oder verkaufen. Kommt es auf diese oder eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen dem Spital von dem bisherigen Inhaber 2 rheinische Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und sonstigen Verstößen gegen den Leihevertrag fällt das Gütlein an das Spital zurück.
- Archivaliensignatur
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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 4392
- Alt-/Vorsignatur
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XV 31 1 A 1146
2344/6
- Sonstige Erschließungsangaben
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Sprache: Deutsch
Aussteller: Paul Mündelin von Bubenhausen
Siegler: Die Ulmer Bürger Bartholomäus Rösch und Johann Adam Burckhart auf Bitte des Beliehenen
Kanzleivermerke: No. 10 Lad MM (17. Jh.)
(StadtA Ulm, A [7132], fol. 525r)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide verloren
Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)
Datum: Der geben ist vff den zwölfften monatstag maii, 1615.
- Kontext
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A Urkunden
- Bestand
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A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1615 Mai 12.