Bestand
Akademie für Deutsches Recht (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Gründung 1933, seit 1934 als öffentliche Körperschaft des Reichs der
Aufsicht des Reichsju‧stizministers und Reichsinnenministers
unterstehend, zuständig für die Förderung und Ver‧wirklichung des
"nationalsozialistischen Programms auf dem gesamten Gebiete des
Rechts"
Langtext:
Gründung
und Rechtsgrundlagen
Die Akademie für Deutsches
Recht konstituierte sich am 26. Juni 1933 in München unter dem Vorsitz
des Bayerischen Justizministers und Reichsleiters des Reichsrechtsamtes
der NSDAP Hans Frank; an der konstituierenden Sitzung nahmen der
Reichsgeschäftsführer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher
Juristen Dr. Heuber, die Professoren Dr. Wilhelm Kisch und Dr. von
Zwiedineck-Südenhorst, der Generaldirektor der Münchner
Rückversicherungsgesellschaft Kißkalt, zwei Vertreter der Wirtschaft und
der künftige Direktor Dr. Karl Lasch teil.
Am 22.
September 1933 erging ein bayerisches Gesetz (Bayerisches Gesetz- und
Verordnungsblatt Nr. 37, S. 277), dessen einziger Artikel der Akademie
den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieh. Als Anlage
war die Satzung beigefügt, nach der vorläufiger Sitz München sein sollte
und die die Aufgaben der neuen Körperschaft wie folgt umriss: Unter
"Anwendung bewährter wissenschaftlicher Methoden" sollte sie "die
Neugestaltung des deutschen Rechtslebens (...) fördern und in enger
dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das
nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts und
der Wirtschaft (...) verwirklichen." Im einzelnen gehörten die Mitarbeit
bei Gesetzentwürfen, bei der Reform der rechts- und
staatswissenschaftlichen Ausbildung, bei wissenschaftlichen
Veröffentlichungen und der finanziellen Förderung von praktischen
wissenschaftlichen Arbeiten zur Erforschung von Sondergebieten des Rechts
und der Wirtschaft, Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen und
Lehrkurse sowie der Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten
Einrichtungen des Auslandes zu ihrem Wirkungskreis.
Das Amt des Führers der Akademie sollte der Leiter des
Reichsrechtsamtes der NSDAP in Personalunion innehaben; ihm oblag die
Vertretung der ADR nach außen, ihre innere Leitung, alle
Personalentscheidungen und die Entscheidung über Satzungsänderungen sowie
die Auflösung im Einvernehmen mit dem Führer der NSDAP. Als Hilfsorgane
waren ein Stellvertreter, ein Führerstab und ein Schatzmeister sowie die
Abteilungsleiter der zu gründenden Fachabteilungen vorgesehen. Die
Aufsicht sollte beim bayerischen Staatsministerium der Jusitz liegen. Die
Mitglieder der Akademie, deren Zahl zweihundert nicht überschreiten
sollte, waren auf vier Jahre zu berufen; ordentliche, außerordentliche,
fördernde und korrespondierende Mitglieder wurden unterschieden.
Auf dem ersten Deutschen Juristentag in Leipzig wurde
die Errichtung der Akademie für Deutsches Recht am 2. Oktober 1933
feierlich proklamiert. Bereits damit kam zum Ausdruck, daß Frank danach
strebte, die Akademie zur Institutionen des Reichs zu machen, die ihm
auch nach dem Abschluss seiner Tätigkeit als Reichskommissar für die
Gleichschaltung der Justitz in den Ländern eine Einwirkungsmöglichkeit
geben sollte. Am 18. Juni 1934 wurde dem Chef der Reichskanzlei der
Entwurf eines Gesetzes über die Akademie für Deutsches Recht zur Vorlage
im Kabinett übersandt (BA, R 43 II/1509). Der Reichsjustizminister
erklärte sich damit einverstanden, nachdem geklärt war, daß die Akademie
sich aus eigenen Mitteln erhalten sollte und das Reich, die Länder oder
Gemeinden nicht belasten würde. Auf Verlangen des Reichsinnenministeriums
wurde der Entwurf dahingehend geändert, daß eine gemeinsame Aufsicht über
die Akademie durch Reichsjustiz- und Reichsinnenministerium vorgesehen
wurde.
Nach Verabschiedung in der Kabinettssitzung
vom 3. Juli 1934 erging am 11. Juli 1934 das Gesetz, (RGBl. I. S. 605),
mit dem die Akademie für Deutsches Recht zur öffentlich-rechtlichen
Körperschaft des Reichs wurde; beigegeben war eine neue Satzung. Mit
diesem Gesetz änderten sich die Aufgaben der Akademie nur insoweit, als
die Zuständigkeit für die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens auf
dem Gebiete der Wirtschaft wegfiel. Der Sitz blieb München. Aus dem
Führer der Akademie wurde ein ehrenamtlicher Präsident, dessen Ernennung
durch den Reichskanzler erfolgte. Die Bindung des Amtes an die Leitung
des Reichsrechtsamtes der NSDAP fiel weg. Als Organ der Akademie trat
neben den Präsidenten ein Präsidium zu seiner Unterstützung und Beratung.
Die Höchstzahl der Mitglieder wurde auf 300 festgesetzt. Zur Durchführung
der praktischen Arbeit der Akademie waren Ausschüsse vorgesehen.
Das Gesetz vom 11. Juli 1934 wurde bis 1945 nicht
geändert. Im November 1934 war eine Änderung geplant, die für den
Präsidenten eine Besoldung gemäß den Vorschriften für Reichsbeamte
vorsah. Der Entwurf wurde jedoch auf Anweisung Hitlers von der
Tagesordnung der Kabinettssitzung vom 4. Dezember 1934 abgesetzt (BA, R
22/198, R 43 II/1509). Dagegen erfolgten zwei Satzungsänderungen, und
zwar zuerst am 16. Oktober 1935 (RGBl. I. S. 1250). Sie sah vor, dass im
Falle einer Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen
sollte, und zwar bedingt durch die Aufnahme einer hohen Hypothek, welche
die Akademie zum Ausbau ihres Berliner Hauses aufgenommen hatte.
Schwerwiegender in ihrer Bedeutung war die zweite Änderung vom 9. Juni
1943 (Reichs- und Staatsanzeiger vom 9. Juni 1943). Sie wurde durch den
neuen Präsidenten Reichsjustizminister Dr. Otto Thierack veranlasst. Er
verbot die Entgegennahme privater Spenden für die Akademie und hob das
Amt des Schatzmeisters auf. Die neue, vom Direktor der Akademie Gaeb dem
Reichsjustizministerium am 10. Dezember 1942 vorgelegte Satzung sollte
dem Rechnung tragen und zugleich eine Straffung der Bestimmungen
vornehmen (BA, R 22/199). Nach Beratungen in den beteiligten
Reichsministerien wurde die neue Satzung in einer Besprechung am 8. Juni
1943 zwischen Vertretern des Reichsjustizministeriums, des
Reichsministeriums des Innern und der Akademie endgültig formuliert, am
9. Juli 1943 unterzeichnet und noch am gleichen Tag veröffentlicht.
Neben dem Wegfall des Amtes de Schatzmeisters und der
Institution der fördernden Mitglieder bestanden die Änderungen vor allem
darin, dass Bestimmungen über die Hilfsorgane des Präsidenten und den
wissenschaftlichen Aufbau der Akademie aufgenommen wurden, die vorher in
der Aufbauordnung und der Verwaltungsordnung enthalten waren, sowie in
einer übersichtlichen Anordnung. Die genannte Aufbauordnung war am 15.
Dezember 1936 als Anordnung des Präsidenten betreffend die Neugestaltung
der wissenschaftlichen Arbeiten der Akademie für Deutsches Recht
(Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1937, S. 23) ergangen. Sie
legte die Gliederung des wissenschaftlichen Apparats der Akademie fest.
Aus der Gesamtheit der Mitglieder wurden drei Abteilungen gebildet, von
denen die erste, der Ehrensenat, nur geringe Bedeutung hatte, die beiden
anderen jedoch, die Abteilung für Rechtsgestaltung für den Bereich der
Rechtspolitik und die Abteilung für Rechtsforschung für die
wissenschaftliche Forschung, von ausschlaggebender Bedeutung waren.
Außerdem behandelte sie den zukünftigen Mittelpunkt der Akademie, das
"Haus des Deutschen Rechts", zu dem wenige Monate vorher der Grundstein
gelegt worden war und das die Forschungs- und Bildungseinrichtungen der
Akademie aufnehmen sollte.
Ergänzend und
erweiternd hatte der Präsident am 1. April 1937 eine Verwaltungsordnung
der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der ADR, S. 405f.)
erlassen, in der die Aufgaben der einzelnen Organe näher umrissen wurden,
nämlich neben dem Schatzmeister und dem Direktor, denen die finanzielle
und die allgemeine Verwaltung der Akademie oblag, des Leiters der
wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der
Ausschussvorsitzenden und der Klassen-Sekretäre, die mit der Leitung der
Klassen betraut waren. Ferner wurden acht Verwaltungsstellen aufgeführt,
von denen je eine für die Abteilungen für Rechtsgestaltung und
Rechtsforschung, für Personal- und Kanzleiwesen, Organisationswesen,
Büchereiwesen, Zeitschriften- und Pressewesen, Auslandverkehr und Kassen-
und Rechnungswesen vorgesehen war.
Nach der
Satzungsänderung vom 9. Juni 1943 erfolgte am 10. Juni 1943 auch eine
Änderung der Verwaltungsordnung (Zeitschrift der ADR 1943, S. 37f.), in
der die Bestimmungen über das Schatzmeisteramt ganz in Wegfall gekommen
und die Ausführungen über die Verwaltung stark gekürzt sind. Die
umfangreichen Ausführungen über die Verwaltungsstellen sind durch kurze
Angaben über die - schon lange bestehende - Referatseinteilung
ersetzt.
Organisation und personelle
Besetzung
Der Präsident der Akademie besaß -
abgesehen von der Bindung an die aufsichtsführenden Ministerien -
umfangreiche Machtbefugnisse. Seine Ernennung durch Hitler und die
ehrenamtliche Stellung, die ein weiteres, ihren Inhaber finanziell
sicherndes Amt voraussetzte, konnten ihm Gewicht gegenüber den Behörden
und Parteidienststellen geben. Zum ersten Präsidenten wurde am 1. August
1934 ihr Gründer Dr. Hans Frank berufen. In seinen Erinnerungen "Im
Angesicht des Galgens" bekennt er, dass die Akademie für ihn ein
wichtiges Mittel zur Gestaltung des Rechts sein sollte, zumal das
Reichsrechtsamt, dessen Leiter er seit 1929 war und das ihm einen Platz
in der obersten Parteihierarchie sicherte, in der Zeit nach der
Machtübernahme mehr und mehr an Bedeutung verlor, und der
NS-Rechtswahrerbund, dessen Führung er seit 1928 innehatte, nur wenig
Einflussmöglichkeiten auf die Rechtsetzung bot. Franks Vorstellungen
wurden anerkannt, als er, nachdem sein Auftrag als Reichskommissar für
die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern beendet war, von Hitler am
19. Dezember 1934 zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt wurde;
im Ernennungsschreiben wurde die Akademie für Deutsches Recht als
Einrichtung bezeichnet, die ihn in den Stand setze, "ohne Beschränkung
auf die Justiz im engeren Sinne bei der Durchsetzung der
nationalsozialistischen Weltanschauung auf allen Gebieten des Rechts
mitzuwirken", eine Erweiterung des Aufgabenbereichs also über den Rahmen
der Rechtssetzung auch in die übrigen Bereiche des Rechtslebens, die in
dieser von Hitler ausgehenden Form eine wichtige Machterweiterung
darstellte. Frank konnte sich damit im Besitz einer Art Sonderministerium
für nationalsozialistische Rechtsformung in Konkurrenz zum
Reichsjustizministerium Gürtners sehen. In den Jahren bis 1939 blieb
Frank, dessen Ministerialamt bereits am 3. Juli 1935 von seinem ersten
Domizil Voßstraße 5 in Berlin in das Berliner Gebäude der Akademie am
Leipziger Platz 15 übersiedelte, der Arbeit der Akademie und der
Rechtspolitik denn auch aufs engste verbunden. Sein Versuch, sich 1939
von der lästigen Aufsicht des Reichsjustiz- und Reichsinnenministeriums,
welche ihn vor allem hinsichtlich etwaiger Satzungsänderungen, aber auch
in finanziellen Fragen von Gürtner und Frick abhängig machte, zu befreien
und die Akademie seiner Aufsicht als Minister zu unterstellen, blieb
allerdings ohne Erfolg (BA, R 2/24103).
Die
Präsidentschaft Franks endete im August 1942, nachdem bereits seit seiner
Ernennung zum Generalgouverneur in Polen am 12. Oktober 1939 die
Geschäfte praktisch vom stellvertretenden Präsidenten geführt worden
waren. Mit Urkunde vom 20. August entband Hitler Frank von seinem Amt als
Präsi-dent der Akademie. Es traf jedoch nicht zu, wenn Frank seinem
Stellvertreter Professor Emge mitteilte, der Grund für die Entlassung sei
die "überfüllte und stets steigende Last" seiner Aufgaben im
Generalgouvernement. Frank hatte vielmehr den Unwillen Hitlers erregt,
weil er zwischen dem 9. Juni und 21. Juli 1942 an den Universitäten
Berlin, München und Heidelberg sowie an der Akademie der Wissenschaften
in Wien in vier Reden Recht, richterliche Unabhängigkeit, persönliche
Freiheit und Menschlichkeit gegen den Polizeistaat verteidigt hatte (vgl.
H. Weinkauff, Die deutsche Justitz und der Nationalsozialismus, 1968, S.
74, 161f.) Dieser Alleingang, der vor allen Dingen gegen Himmler und
Bormann gerichtet war, führte außerdem zu einem Redeverbot und dem
Verlust seiner Stellung als Reichsrechtsführer und Leiter des
Reichsrechtsamtes, das aufgelöst wurde.
Damit
verbunden war auch ein Wechsel im Amt des stellvertretenden Präsidenten,
der nach der Satzung von 1934 vom Präsidenten zu ernennen und von beiden
aufsichtsführenden Ministerien zu bestätigen war. Frank war seit 1937
durch den ordentlichen Professor für Rechtsphilosophie an der Universität
Berlin Dr. Carl Emge vertreten worden, nachdem der 1933 berufene
Vizepräsident Geheimrat Prof. Dr. Wilhelm Kisch, ordentlicher Professor
für Zivilprozessrecht und deutsches bürgerliches Recht an der Universität
München und Lehrer Franks aus Gesundheitsgründen sein Amt zur Verfügung
gestellt hatte. An Emges Stelle trat im November 1942 der Staatssekretär
im Reichsjustizministerium Dr. Rothenberger. Ob nach der Entlassung
(Januar 1944) Rothenbergers als Staatssekretär sein Nachfolger Herbert
Klemm ebenfalls noch zum stellvertretenden Präsidenten der Akademie
berufen wurde, ist nicht festzustellen.
Zweites
Organ der Akademie war neben dem Präsidenten das Präsidium.
Hervorgegangen aus dem im Gesetz von 1933 vorgesehenen Führerrat der
Akademie, hatte es die Aufgabe, den Präsidenten zu unterstützen und zu
beraten, den Haushalt festzustellen und die Vorprüfung der
Haushaltsrechnung vorzunehmen. Nach der 1937 erlassenen
Verwaltungsordnung gehörten ihm kraft Amtes der Präsident, sein
Stellvertreter, der Schatzmeister und der Leiter der wissenschaftlichen
und rechtspolitischen Arbeiten an. Dazu konnte der Präsident weitere
Mitglieder der Akademie ins Präsidium berufen, das mindestens einmal
jährlich tagen sollte.
Nach der neuen
Verwaltungsordnung vom 10. Juni 1943 traten als neue ständige Mitglieder
die Reichsminister der Justiz und des Innern hinzu. Auch der
Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers gehörte dem Präsidium
an. Die Leitung der eigentlichen Arbeit der Akademie auf den Gebieten der
Rechtspolitik und Rechtsforschung lag bei dem Leiter der
wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der vom Präsidenten
aus der Reihe der Mitglieder berufen wurde und den Abteilungen für
Rechtsgestaltung und Rechtsforschung ihre Richtlinien gab und ihre
Aufgaben zuwies. Dieses für die Arbeit der Akademie besonders nach der
starken Inanspruchnahme Franks durch seine Aufgaben im
Generalgouvernement wichtige Amt wurde zunächst von Staatssekretär
Freisler, später vom stellvertretenden Präsidenten ausgeübt.
Solange die Akademie ganz oder zu einem erheblichen Teil
von der freiwilligen Spenden der fördernden Mitglieder getragen wurde,
war der Schatzmeister von großer Bedeutung. Ihm oblag die gesamt Finanz-
und Vermögensverwaltung, vornehmlich die Überwachung des Haushalts und
aller Verträge, die die Finanzen der Akademie berührten. Die Funktion
hatte von Anfang an ein enger Vertrauter Franks inne, Generaldirektor
Arendts, der sie bis zu ihrer Abschaffung im Jahre 1942 behielt. An
Einfluss hatte der Schatzmeister jedoch bereits 1939 verloren, seit das
Reich einen immer größeren Zuschuss zum Akademieetat leistete und seine
Kontrolle damit immer stärker wurde.
Die
allgemeinen Fragen der Organisation, der Verwaltung und des
Personalwesens der Akademie für Deutsches Recht sowie die Verbindung zu
den Reichsbehörden lagen beim Direktor der Akademie. Diese Stelle
bekleidete seit 1933 Dr. Karl Lasch bis zu seiner Ernennung zum
Gouverneur des Distrikts Radom 1939. Danach übernahm zunächst als
stellvertretender Direktor Diplomvolkswirt Dr. Gaeb das Amt, das er bis
1945 behielt. Die Mitglieder der Akademie gliederten sich in verschiedene
nach ihren Rechten und Aufgaben unterschiedene Gruppen. Den Kern bildeten
die auf zunächst vier Jahre berufenen 300 ordentlichen Mitglieder; die
Zahl wurde 1943 beibehalten, die Mitgliedschaft auf 10 Jahre verlängert.
Die Begrenzung auf eine relativ kleine Zahl sollte nach Franks Absicht
den elitären Charakter der Akademie hervorheben und bei ihren Mitgliedern
ein Elitebewußtsein erwecken. Neben Rechts-, Staats- und
Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtsanwälten und hohen Beamten gehörten
dazu auch einige korporative Mitglieder, so u.a. die juristischen und
staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten, die von ihren
Dekanen vertreten wurden. Außerordentliche Mitglieder kraft Amtes waren
die Reichsminister der Justiz und des Innern. Als korrespondierende
Mitglieder wurden Ausländer aufgenommen, die an der Akademiearbeit
interessiert und bereit und qualifiziert waren, einen Beitrag zu dieser
Arbeit zu leisten.
Die fördernden Mitglieder
sollten die Akademie finanziell unterhalten. Es handelte sich dabei meist
um Wirtschaftsunternehmen, die zum Teil aktiv gewor- ben wurden und für
die Ehre, der Akademie formell anzugehören, einen je nach finanziellem
Vermögen unterschiedlichen Beitrag zu leisten bereit waren. Dieses
Finanzierungssystem besaß den Nachteil, dass es eine finanzielle
Abhängigkeit von den Spenden schuf und den Verdacht auf eine
Beeinflussung der Akademiearbeit durch die Spender erwecken konnte. Es
wurde durch das Verbot jeglicher Annahme von Spenden 1942
beseitigt.
Die Arbeit der Akademie wurde in den
Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung geleistet. In ihnen
waren alle ordentlichen Mitglieder der Akademie organisiert, überwacht
und geleitet vom Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen
Arbeiten. Die Abteilung für Rechtsgestaltung, zu der alle ordentlichen
Mitglieder gehörten, hatte die Hauptlast zu tragen. In zahlreichen (bis
über 70) im Laufe der Jahre wechselnden Ausschüssen, die sich oft in
Haupt-, Unter- und Sonderausschüsse sowie Arbeitsgemeinschaften
gliederten oder Zentralausschüsse bildeten, beriet sie aktuelle Fragen
der Rechtspolitik und wirkte an den Gesetzesvorbereitungen der
Ministerien durch Vorschläge, Stellungnahmen, Gutachten und Entwürfe mit.
Thierack konnte beim zehnjährigen Bestehen der Akademie im Juni 1943 auf
eine stattliche Anzahl von Gesetzen hinweisen, an denen sie bis 1941
maßgeblich beteiligt gewesen war, darunter die Deutsche Gemeindeordnung
und das Wehrgesetz von 1935, das Deutsche Beamten- und das Aktiengesetz
von 1937, das Jugendschutz- und das Ehegesetz von 1938, das Gesetz über
die Einführung der Pflichtversicherung 1939. Besonders intensiv
beschäftigte die Abteilung für Rechtsgestaltung sich mit der
Strafrechtsreform und der Schaffung eines neuen Volksgesetzbuches.
Nach Kriegsbeginn wurden zahlreiche Ausschüsse
suspendiert und, als der Krieg länger andauerte, auch aufgelöst. Dennoch
kam die Arbeit nicht zum Erliegen. Es verschob sich lediglich das Gewicht
nunmehr auf alle mit dem Krieg zusammenhängende Materien, z.B.
Luftschutzrecht und vor allem Nationalitäten- und Völkerrecht. In den
entsprechenden Ausschüssen wurden Fragen einer Neuordnung des
europäischen Kontinents, aber auch der See- und Landkriegsführung und der
Beziehungen zu den USA eingehend behandelt. Auf Verlangen Franks nahm die
Akademie auch zu Fragen der deutschen Politik im Osten und einer
Neugestaltung des Generalgouvernements Stellung; sie erstattete einen
Geheimbericht vom Januar 1940: "Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik
nach volkspolitischen Gesichtspunkten" (BA, R 61/243, Dokument 661-PS des
Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher). Noch 1942 besaß
die Akademie 76 Ausschüsse mit elf Unterausschüssen. Nachdem nach und
nach alle Ausschüsse, die sich mit Friedensthemen befasst hatten,
suspendiert worden waren oder ihre Arbeit abgeschlossen hatten, blieben
Ende 1943 nur noch Ausschüsse mit unmittelbar kriegswichtigen Aufgaben
bestehen, darunter die Ausschüsse für Sozialversicherung und Völkerrecht.
Auch die an der Ausarbeitung des geplanten Volksgesetzbuches beteiligten
Ausschüsse stellten ihre Arbeit ein, bis auf den Hauptausschuss, der aber
nur die notwendigen Arbeiten weiterführte.
Die
wissenschaftliche Arbeit wurde innerhalb der Akademie für Deutsches Recht
von der Abteilung für Rechtsforschung wahrgenommen. In diese Abteilung
wurden nur Wissenschaftler berufen. Ihre Aufgabe war die Erforschung der
Geschichte, Methodenlehre und Erkenntnis des Rechts und später auch der
Wirtschaft; sie tagte in Arbeitsgemeinschaften, die in Klassen
zusammengefasst waren. Zunächst bestanden drei Klassen, von denen sich
die Klasse I mit der Erforschung der Geschichte und Grundfragen des
Rechts, Klasse II mit der Erforschung des Rechts von "Volk und Reich" und
Klasse III mit der Erforschung des "volksgenössischen" Rechtslebens
befaßten. An der Spitze jeder Klasse stand ein Klassenobmann. Die
Geschäftsführung lag bei einem Klassensekretär. Die Ämter waren zunächst
wie folgt besetzt:
Klasse I: Obmann: Prof. Dr.
Heymann, Sekretär: Prof. Dr. Felgentraeger
Klasse
II: Obmann: Prof. Dr. von Freytag-Loringhoven, Sekretär: Prof. Dr.
Weber
Klasse III: Obmann: Prof. Dr. Hedemann,
Sekretär: Prof. Dr. Lange
Nach Kriegsbeginn gab es
nur noch Klassensekretäre, und zwar für Klasse I Prof. Dr. Heymann, für
Klasse II Prof. Dr. Gleispach, für Klasse III Prof. Dr. Hueck.
Die Abteilung für Rechtsforschung gab die
Schriftenreihe, die Arbeitsberichte und das Jahrbuch der Akademie für
Deutsches Recht und ab 1941 auch "Das deutsche Rechtsschrifttum" heraus.
Sie betreute daneben die Vierteljahresschrift "Deutsche
Rechtswissenschaft" und die Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher. Im
Rahmen der Abteilung bestand ein Ausschuß zur Überprüfung der
rechtswissenschaftlichen Studienordnung, der 1939 seine Ergebnisse dem
Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vorlegte.
1940 trat mit zunehmender Bedeutung wirtschaftlicher Fragen eine vierte
Klasse ins Leben, der die Erforschung der "völkischen Wirtschaft" oblag,
und die den Behörden und Dienststellen die Ergebnisse der
Wirtschaftswissenschaft für die Durchführung praktischer Aufgaben
zugänglich machen sollte.
Im August 1944 wurde auf
Anweisung des Präsidenten die Arbeit der noch bestehenden Ausschüsse und
Arbeitsgemeinschaften "für die weitere Dauer des Krieges" wie auch die
Förderung der einzelnen Mitglieder erteilten speziellen
Forschungsaufträge eingestellt (Schreiben Thieracks an Lammers vom
12.8.1944, BA, R 43 II/1510a).
Über die
korrespondierenden Mitglieder hielt die Akademie regen Kontakt mit dem
Ausland. Besuche ausländischer Wissenschaftler, Studierender, aber auch
Politiker waren häufig. Daneben waren ihr die deutschen Sektionen
verschiedener ausländischer Institutionen angeschlossen. Andererseits war
man bemüht, durch Errichtung neuer Gesellschaften oder engen Kontakt zu
bestehenden Gesellschaften im Inland den Einflussbereich der Akademie zu
erweitern. Für die Auslandsarbeit bestand eine eigene Abteilung in der
Verwaltung der Akademie, von der die Verbände betreut wurden; soweit es
sich um rein deutsche Organisationen handelte, lag die Betreuung bei den
Fachreferaten der Abteilung für Rechtsgestaltung.
In der Zeit ihres Bestehens waren der Akademie für Deutsches Recht
folgende Verbände angeschlossen:
1. Deutsche
Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften
2. Deutsche Landesgruppe der International Law
Association
3. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für
gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.
4.
Internationale Vereinigung für Finanz- und Steuerrecht
5. Deutsche Gesellschaft für Finanz- und Steuerrecht
6. Deutsche Gesellschaft für Gefängniskunde (seit 1935
angeschlossen)
7. Gesellschaft für Rechts- und
Staatswissenschaften in Wien
8. Gesellschaft für
deutsches Strafrecht
9.
Arbeitsgemeinschaften:
a) für die
Deutsch-Bulgarischen Rechtsbeziehungen
b) für die
Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen
c) für die
Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen (bis 1939)
d)
für die Deutsch-Ungarischen Rechtsbeziehungen
Bibliothek und Veröffentlichungen
Schon
frühzeitig begann die Anlage einer Präsenzbibliothek für die in der
Akademie arbeitenden Wissenschaftler. Es war das Ziel Franks, diese
Biblio- thek zu einer zentralen Sammelstelle des gesamten bedeutenden
Rechtsschrifttums und seiner verwandten Gebiete auszubauen. Den
Grundstock bildete der Ankauf der Bibliothek des 1930 verstorbenen
Rechtshistorikers Prof. Karl von Amira; später kam ebenfalls durch Ankauf
die Bibliothek des Münchener Rechtswissenschaftlers Prof. Konrad Beyerle
hinzu. Weitere Zugänge aus verschiedenen Quellen, meist durch Abgaben von
Behörden (so z.B. die Bibliothek des früheren Reichskolonialamtes, die
Dublettenbestände des Reichsarchivs in Potsdam sowie Dubletten
ausländischer Gesetzes- sammlungen und Zeitschriften aus der
Reichstagsbibliothek) brachten den Bestand bis 1937 auf rund 60.000
Veröffentlichungen. In erster Linie sollte die Bibliothek zwar der
Akademie dienen, jedoch stand sie grundsätzlich jedem qualifizierten
Interessenten offen.
Der Bibliothek war ein
"Archiv" angeschlossen, das auf Weisung Franks
1.
eine "Kartei jüdisch-juristischer Verfasser" erstellte, die die
"Ausmerzung des jüdischen Schrifttums aus der Bibliothek bzw. Abstellung
in eine Sonderabteilung" zum Ziel hatte, darüber hinaus aber mithelfen
sollte, aus sämtlichen öffentlichen oder Studienzwecken dienenden
Büchereien die Werke jüdischer Autoren zu entfernen und in eigene
Abteilungen zu überführen, "die das Wirken der Juden und des jüdischen
Volkes anzeigen" sollten;
2. eine Kartei allgemein
juristischer Verfasser nach Autoren und Werken bearbeitete. Ferner waren
eine Sammlung von Juristenporträts, eine Presseausschnittssammlung zu den
Themen "Recht in der Presse" und "Akademie in der Presse" sowie eine
Zeitschriften-Aufsatzsammlung aus dem gesamten rechtswissenschaftlichen
Schrifttum in Arbeit.
In den Händen des ersten
Bibliotheksleiters Utschlag lag auch die Gestaltung einer großen
rechtshistorischen und allgemein über das Recht informierenden
Ausstellung, die die Akademie in Verbindung mit der juristischen Fakultät
der Universität München anlässlich der Jahrestagung 1936 unter der
Bezeichnung "Das Recht" in München veranstaltete.
Über die laufende Arbeit der Akademie und über aktuelle Fragen des
Rechts informierte die bereits 1934 ins Leben gerufene Zeitschrift der
Akademie für Deutsches Recht, die zunächst von einem eigenen Schriftenamt
betreut, schließlich 1937 an die C-H. Becksche Verlagsbuchhandlung
übertragen wurde und dort bis 1944 erschien. Sie brachte neben
ausführlichen Berichten über die repräsentativen Veranstaltungen im
Rahmen der Akademie (häufig auch als Sonderbeilagen oder Festausgaben)
Aufsätze, Nachrichten über organisatorische Änderungen und die Tätigkeit
der Arbeitsgremien der Akademie sowie Buchbesprechungen. Daneben
veröffentlichte die Zeitschrift ab 1935 Gerichtsentscheidungen
grundsätzlicher Natur. Die Entscheidungen wurden der Akademie von den
Gerichten über das Reichsjustizministerium zugeleitet. Als Herausgeber
fungierte der Präsident, Hauptschriftleiter war zunächst Direktor Dr.
Lasch, danach Kammergerichtsrat Dr. Lauterbacher.
Als zweite Zeitschrift erschien ab dem 1. Januar 1939
vierteljährlich die Deutsche Rechtswissenschaft, die mit Einverständnis
des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom
bisherigen Herausgeber Prof. Dr. Karl August Eckhardt an die Abteilung
für Rechtsforschung überging. Sie brachten Abhandlungen, Beiträge und
Buchbesprechungen. Die Akademie gab ferner die Zeitschrift für Wehrrecht
heraus und war beteiligt bei der Herausgabe der Zeitschrift der
Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, der Zeitschrift für
vergleichende Rechtswissenschaft, der Blätter für Gefängniskunde und des
Gerichtssaals.
Einen Überblick über die Arbeit
innerhalb eines Jahres sollte das Jahrbuch der Akademie für Deutsches
Recht geben. Es wurde ebenfalls herausgegeben vom Präsidenten und bot in
den ersten Ausgaben einen guten Überblick über die wichtigsten
Veranstaltungen in der Akademie und ihre Ausschussarbeit, während später
größere Abhandlungen zu einzelnen Fragen überwogen. Detaillierte Auskunft
über die Ausschusstätigkeit war in den ersten Jahren aus den
Arbeitsberichten zu gewinnen, die in kleiner Auflage, im Umdruckverfahren
hergestellt, nur zur vertraulichen Information von Parteistellen und
Behör- den gedacht waren und nicht weiter in Umlauf gebracht werden
sollten. Daneben bestand eine weitere - öffentliche - Serie
Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, in denen die
Vorsitzenden die Arbeitsergebnisse ihrer Ausschüsse
veröffentlichten.
Für umfangreichere
wissenschaftliche Arbeiten, die aus der Akademie hervorgegangen waren,
sollte die Schriftenreihe der Akademie für Deutsches Recht dienen, von
der ca. 80 Bände erschienen; sie war nach Sachgebieten in einzelne
Gruppen unterteilt. Schließlich führte die Akademie die vom Herausgeber
der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft veranstaltete
Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher fort und publizierte bei
besonderen Anlässen einzelne Schriften, z.B. zur Eröffnung des Hauses des
Deutschen Rechts.
Finanzierung und Vermögen
In seinen Erinnerungen betont Frank 1946 die von "Reich,
Staat und Partei" unabhängige Finanzierung der Akademie für Deutsches
Recht, mit der er die tatsächliche Überparteilichkeit seines Instituts zu
wahren gehofft habe. In der Tat wurde die Akademie in den ersten Jahren
ihrer Existenz fast völlig durch Spenden Dritter unterhalten, der
fördernden Mitglieder, zu denen Privatleute wie auch
Wirtschaftsunternehmen gehörten. Das Reichsjustizministerium hatte seine
Zustimmung zur Übernahme auf das Reich ebenfalls davon abhängig gemacht,
dass die Akademie sich selbst tragen müsse. Im Rechnungsjahr 1935/36
erreichte das Spendenaufkommen die Rekordhöhe von über 1 Million RM, und
1936 brachten 70 Spender noch etwas über 500.000 RM auf. Dies genügte zur
Deckung der Ausgaben, insbesondere da das Reichsministerium für
Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung einen einmaligen Betrag von
250.000 RM zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Verfügung
gestellt hatte. Dagegen ergab sich bereits 1937 trotz eines
Spendenaufkommens von fast 700.000 RM bei 94 Spendern ein Fehlbetrag, der
aus Spenden für das Rechnungsjahr 1938 gedeckt werden mußte.
Im März 1938 erklärte Generaldirektor Arendts, der
Schatzmeister der Akademie, in einer Besprechung mit dem zuständigen
Referenten des Reichsfinanzministeriums, an der auch Direktor Lasch
teilnahm, "daß die Akademie anstrebe, daß ihr ganzer Haushalt mit rund
750 - 800.000 RM im Verlauf von etwa 3 Jahren allmählich völlig durch
Beiträge des Reichs getragen" werde, und begründete das mit dem "Ziel,
sie zur Gesetzgebungseinrichtung des Reichs auszubauen." Noch im selben
Monat bat er das Reichsfinanzministeriums um einen Zuschuss von 250.000
RM für den Personal- und Sachhaushalt im Etatsjahr 1938/39. In seinem
Prüfungsbericht für die Jahre 1936-1937 vom 24. März 1939 vertrat auch
der Rechnungshof des Deutschen Reiches die Auffassung, dass eine
Fortsetzung der bisherigen Finanzierungsart mit dem Ansehen des Reiches
nicht vereinbar sei; es sei Pflicht des Reiches, die Finanzierung der
Aufgaben "auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen" (BA, R 2/24103).
Dies wurde unerlässlich, nachdem auf Grund des Sammlungsgesetzes vom 5.
November 1934 der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem
Stellvertreter des Führers im Juli 1939 eine Sammlungsgenehmigung für die
Akademie endgültig abgelehnt hatte. Damit mußte auch die Werbung einge-
stellt werden, für die man sich eines eigenen Werbefachmanns bedient
hatte. Im Rechnungsjahr 1939/40 gingen die Spenden auf 290.000 RM zurück,
und es wurde erstmals ein Zuschuss des Reichs von etwa 480.000 RM zu den
laufenden Kosten gewährt, womit diese nun überwiegend vom Reich getragen
wurden. Zwar stiegen 1940/41 die Spendenerträge nochmals etwas an, die
für 1942 bereits eingegangenen Spenden wurden jedoch auf Weisung
Thieracks der Dankspendenstiftung des Deutschen Volkes überwiesen. Die
Akademie für Deutsches Recht wurde nunmehr völlig aus dem Reichshaushalt
finanziert.
Erhebliche finanzielle Mittel
verwandte die Akademie für Deutsches Recht auf eine repräsentative
Unterbringung. Für die Berliner Geschäftsstelle wurden am 6. Juni 1935
aus einer Zwangsversteigerung Haus und Grundstück Leipziger Platz 15 von
der Vermögenstreuhandverwaltung der Frau Lachmann-Mosse zum Preis von
1,25 Millionen RM erworben. Von dem Kaufbetrag wurde eine Million RM
durch acht Hypotheken einer Gruppe von Versicherungsanstalten
aufgebracht, für die das Reich zu Lasten des Haushaltes des
Reichsjustizministeriums den Zins- und Tilgungsdienst übernahm; das war
der Grund für die Satzungsänderung, dass im Falle der Auflösung der
Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte. Die Höhe des vom
Reich jährlich zu leistenden Beitrags belief sich auf 50.000 RM für die
Dauer von 25 Jahren. Der Restkaufpreis von 250.000 RM sollte zinslos in
fünf Jahresraten zu 50.000 RM abgezahlt werden, die aus Spenden
aufgebracht werden sollten.
Wesentlich aufwändiger
war die Errichtung eines "Hauses des Deutschen Rechts" am Sitz der
Akademie in München. Die ersten Pläne von Januar bis Juni 1936 sahen drei
Bauteile vor, für die über 5.3 Millionen RM veranschlagt wurden. Im
Verlauf der Verhandlungen schrumpfte das Mammutprojekt auf zwei
Bauabschnitte zusammen. Zum Bauteil I, Vorderhaus und Lesehalle, wurde am
24. Oktober 1936 anlässlich der zweiten Jahrestagung der Akademie von
Reichsminister Rust der Grundstein gelegt. Die Kosten sollten sich auf
2,2 Millionen RM belaufen, die durch ein Darlehen der
Reichsversicherungsanstalt für Angestellte aufgebracht wurden, dessen
Zins- und Tilgungsdienst das Reich übernahm. Bereits am 31. Oktober 1937
konnte die Akademie das Richtfest, am 13. Mai 1939 die Eröffnung des
Bauteils I feiern. Als Bauteil II wurde das frühere Max-Joseph-Stift, das
renoviert und durch einen Festsaal erweitert werden sollte, zum Preis von
über 1,3 Millionen RM erworben; dafür wurde im Juni 1938 von der
Reichsversicherungsanstalt in Höhe von 2,2 Millionen RM ein weiterer
Kredit aufgenommen, dessen Rest von 900.000 RM jedoch eingefroren wurde,
als nach Kriegsausbruch die Baumaßnahmen eingestellt wurden.
Verwaltung und Registraturwesen
Der Verwaltungsapparat der Akademie entstand ab Juli 1934
allmählich. Zunächst wickelte sich der Dienstbetrieb zum überwiegenden
Teil in dem Berliner Dienstgebäude ab; daneben bestand eine kleine
Geschäftsstelle vornehmlich zur Errichtung der geplanten umfangreichen
Bibliothek am Sitz in München. Erst nach Fertigstellung des Bauteils I
des Hauses des Deutschen Rechts im Jahre 1939 begann man auch dort mit
dem Aufbau einer größeren gegliederten Geschäftsstelle, deren Leitung in
die Hände eines eigenen Referenten gelegt wurde.
Nach der Geschäftsordnung, die die Akademie im September 1935 dem
Reichsjustizministerium vorlegte (BA, R 22/198), war die Verwaltung in
Abtei- lungen gegliedert, an deren Spitze jeweils ein Referent,
unterstützt von einem Assistenten, stand. Bei den Referenten handelte es
sich um Assessoren oder beurlaubte jüngere Beamte in den
Eingangsstellungen ihrer Laufbahn, vorausgesetzt wurden
volkswirtschaftliche Kenntnisse. Dem Präsidenten diente eine
Präsidialkanzlei als persönliches Büro. Die Leitung des gesamten
Dienstbetriebs lag beim Direktor der Akademie, dem ein persönlicher
Referent zur Verfügung stand. Der Direktor hatte auch die Leitung des
Arbeitsgebiets Organisation, bei dem die Vorbereitung und Durchführung
der Veranstaltungen lag. Der Bürodienst wurde von einem
Personalreferenten geleitet, dem neben der Personalbearbeitung auch
Registratur- und Kanzleiwesen, Haus- und Grundstücksverwaltung sowie
Aufgaben der Haushaltsüberwachung übertragen waren. Weitere Referenten
standen den Ausschussvorsitzenden der Abteilung für Rechtsgestaltung zur
Seite, und zwar im allgemeinen einer für vier Ausschüsse. Den Sekretären
der drei Forschungsklassen waren dagegen nur Assistenten
beigeordnet.
Für die gesamte Finanz- und
Vermögensverwaltung, die Aufstellung des Haushalts, die Kassen- und
Buchführung, Rechnungslegung, für Vertragsab- schlüsse und die übrige
Haushaltsführung stellte der Schatzmeister die nötigen Kräfte mit
Ausnahme eines Werbefachmanns und einer Hilfskraft unentgeltlich zur
Verfügung.
Die Auslandsabteilung, welche neben der
Pflege der Auslandskontakte auch die Überwachung des ausländischen
Publikationen, den Zeitschriften- und Literaturaustausch sowie die
Geschäftsführung der angeschlossenen internationalen Gesellschaften und
Vereinigungen bearbeitete, war mit einem Referenten und dessen
Stellvertreter, einer wissenschaftlichen Assistentin, einer Dolmetscherin
und einem (nebenamtlichen) Hilfsarbeiter für slavische Sprachen relativ
stark besetzt.
Die Verwaltungsordnung der Akademie
von 1937 fasste die bisherigen Organisationsformen zu neun
Verwaltungsstellen zusammen, die im Januar 1938 je nach Aufgabengebiet
ein bis sieben Referate umfassten. Diese Referate entsprachen den
vorherigen Abteilungen. Am umfangreichsten war die Verwaltungsstelle für
Rechtsgestaltung mit sieben Referaten (I - VII). Die Verwaltungsstelle
für Zeitschriften und Pressewesen hatte zwei (X, XI), die übrigen
(Rechtsforschung, Büchereiwesen und Auslandsverkehr) hatten nur je eines
(VIII, IX, XII), desgleichen die Verwaltungsstellen für Kassen- und
Rechnungswesen (XIV), Organisationswesen (XV) und Personal- und
Kanzleiwesen (XIII), die jedoch zusätzlich unter einem Zentralreferat
zusammengefasst waren. Daneben bestand als "Rechtsamt der ADR" ein
Referat XVI (Justitiariat).
Diese Organisation
bestand im Prinzip auch während des Krieges weiter, jedoch mit den
dadurch bedingten einschneidenden Personalbeschränkungen, die zu Beginn
praktisch zu einer Lahmlegung des gesamten Akademieapparats führten,
später aber doch die Aufrechterhaltung des Betriebes erlaubten. Nach der
Stillegung der Arbeiten der Akademie, deren Büros am 10. Januar 1944 in
das Gebäude des Reichsjustizministeriums in der Wilhelmstraße 65 verlegt
wurden, wurde Ende 1944 der größte Teil des Personals freigegeben, jedoch
arbeiteten Teile (Finanzwesen) noch bis zum März 1945.
Die bei der Tätigkeit der Akademie entstehenden Akten wurden
zunächst in sogenannten Abteilungsregistraturen, d.h. Schriftgutablagen
der einzelnen Referenten geführt. Erst 1938 begann die mindestens
teilweise Zusammenfassung des bisher angefallenen Schriftgutes in einer
Zentralregistratur. Mit der Ausführung war der für das Kanzleiwesen
verantwortliche Referent betraut. Zuerst wurden die Registraturgeschäfte
der Abteilung für Rechtsgestaltung, später die des Hauptverwaltungsbüros
(ohne die Personalakten) übernommen. Von einer Abgabe der Aktenführung
der Abteilung für Rechtsforschung an die Zentralregistratur wurde
zunächst abgesehen. Die Registratur der Auslandsabteilung blieb
selbständig. Über spätere Änderungen im Registraturwesen konnte nichts
Wesentliches ermittelt werden. Bei der Einrichtung des Hauses des
Deutschen Rechts in München wurde auch dort eine Registratur
eingerichtet.
Es ist sicher, dass seit der
Registraturzusammenlegung von 1938 die entsprechenden Akten nach einem
einheitlichen und systematisch gegliederten Aktenplan abgelegt wurden.
Nach dem Stand von 1940 umfasste dieser Plan (BA, R 61/34) sieben
Hauptgebiete, die sich in drei Gruppen und in Unter- gruppen gliederten.
Der Aktenplan war nach dem Dezimalsystem mit vierstelligen Ziffern
aufgebaut, denen bei Bedarf durch Schrägstrich eine weitere Ziffer sowie
eine Jahreszahl angefügt werden konnten. Neben dem bei der
Verwaltungstätigkeit anfallenden Aktenschriftgut erwuchs ein
umfangreicher, für die Akademie und ihre Arbeit charakteristischer
Schriftgutkomplex in Gestalt von Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und
sonstigen Fachgremien, die zum Teil auf umfangreichen stenografischen
Mitschriften beruhen. Ausfertigungen wurden in der Registratur und im
"Archiv" der Zeitschriften- und Presseabteilung aufbewahrt. Sie bilden
den wichtigsten Teil des Bestandes.
Zeittafel zur
Geschichte der Akademie
1933
26. Juni Konstituierung im Bayerischen Jusitzministerium
22. September Verleihung der Rechte einer Körperschaft
des öffentlichen Rechts in Bayern durch bayerisches Gesetz
2. Oktober Feierliche Proklamation der Akademie für
Deutsches Recht auf dem Deutschen Juristentag in Leipzig
5. November 1. Vollsitzung in Berlin
1934
1. Januar Eröffnung der Berliner
Büros
29. Januar 2. Vollsitzung
17. März 3. Vollsitzung
26. Mai Gründung der
Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht
26.
Juni 1. Jahrestagung in München, zugleich 4. Vollsitzung
11. Juli Erhebung zur öffentlich-rechtlichen
Körperschaft des Reichs durch Reichsgesetz
9.
August Ernennung des bisherigen Führers der Akademie, Dr. Hans Frank, zum
Präsidenten
13. November 5. Vollsitzung in
Berlin
18.-22. November Bulgarienreise
Franks
19. Dezember Ernennung Franks zum
Reichsminister ohne Geschäftsbereich
1935
27. Februar 6. Vollsitzung
26.-28. Juni Zweite Jahrestagung mit Festakt in Anwesenheit Hitlers,
zugleich 7. Vollsitzung
21. August Festsitzung
anlässlich des XI. Internationalen Kongresses für Strafrecht und
Gefängniswesen, zugleich 8. Vollsitzung
15.
Oktober Einweihung des Gebäudes in Berlin, Leipziger Platz 15
16. Oktober Satzungsänderung
30.
November 9. Vollsitzung
1936
28. Februar 10. Vollsitzung
12.-17. März
Polenreise Franks auf Einladung der Universität Warschau
2.-8. April Besuch Franks in Rom
2. Juni Festsitzung anlässlich des Internationalen Kongresses für
gewerblichen Rechtsschutz
21.-24. Oktober 3.
Jahrestagung, zugleich 11. Vollsitzung, Grundsteinlegung zum Haus des
Deutschen Rechts und Eröffnung der Ausstellung "Das Recht"
15. Dezember Präsidialsitzung in Berlin mit Verkündung
der Anordnung des Präsidenten über den inneren Aufbau
1937
1. Januar Übernahme der Deutschen
Juristenzeitung in die Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht
1. März Baubeginn am Haus des Deutschen Rechts
3. März Gründung der Deutschen Gesellschaft für
Völkerrecht und Weltpolitik
1. April Erlass einer
Verwaltungsordnung durch den Präsidenten
10. Mai
12. Vollsitzung
11. Mai Konstituierung der
Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen
17. Mai Eröffnung eines Lehrstuhls für Deutsches Recht
an der Universität Sofia durch Direktor Lasch
19.
Juni Konstituierung der Abteilung für Rechtsforschung der Akademie für
Deutsches Recht (mit 1. Klassensitzung)
28.-31.
Oktober 4. Jahrestagung in München, zugleich 13. Vollsitzung und
Veranstaltung der Vereinigung der ausländischen Freunde der Akademie für
Deutsches Recht
2. November Gründung der
Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen
Dezember Preisausschreiben: "Staat und Partei in
Italien"
1938
1. Juni
Eröffnung einer Gastvortragsreihe an der Universität Wien
16.-18. Juni 5. Jahrestagung in München, zugleich 14.
Vollsitzung
1939
13. Mai
Feierliche Einweihung des Hauses des Deutschen Rechts
Juli Verbot der weiteren Erhebung von Spenden
12. Oktober Ernennung Franks zum Generalgouverneur für die besetzten
polnischen Gebiete
13. Oktober Ernennung von
Direktor Dr. Lasch zum Distriktsgouverneur in Radom und Übernahme der
Vertretung durch Dr. Gaeb
1940
10. Januar Errichtung der IV. Klasse (Erforschung der völkischen
Wirtschaft) in der Abteilung für Rechtsforschung
22.-24. November 7. Jahrestagung in München mit Vollsitzung
1942
9. Juni bis 21. Juli Reden
Franks in Berlin, Wien, München und Heidelberg gegen den
Polizeistaat
20. August Entlassung Franks als
Präsident und Berufung des Reichsjustizministers Dr. Thierack
Oktober Rücktritt des stellvertretenden Präsidenten
Prof. Dr. Emge
3. November Berufung von
Staatssekretär Dr. Rothenberger zum stellvertretenden Präsidenten
1943
9. Juni Verkündung einer
neuen Satzung der Akademie für Deutsches Recht
1944
10./12. Januar Verlegung der
Geschäftsstelle Berlin in das Reichsjustizministerium
12. August Stilllegung aller rechtspolitischen und
wissenschaftlichen Arbeiten
Bestandsbeschreibung:
Bestandsgeschichte
Wie zahlreiche Bestände des
Bundesarchivs ist auch das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht
infolge von Kriegsverlusten nur unvollständig überliefert und geteilt.
Die Teilung begann bereits im Jahre 1943, als die beiden Geschäftsstellen
Akten, Bücher und Inventar zum Schutz vor Luftangriffen in kleinere Orte
der Umgebung auslagerten, die Geschäftsstelle München nach Altötting,
Griesbach und Wegscheid (Amtsgericht), die Berliner vornehmlich in die
auch vom Reichsjustizministerium benutzten Auslagerungsstätten Feldberg
(Mecklenburg), Havelberg, Prenzlau, Zehdenick und wohl auch Templin;
außerdem auf die Burg Cochem.
Die aus Berlin
ausgelagerten Akten wurden zum Teil von russischen Truppen beschlagnahmt.
Seit 1957 befanden sie sich im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam, wo sie
den Bestand 30.13 bildeten (Übersicht über die Bestände des Deutschen
Zentralarchivs 1957, S. 86). Dieser hatte einen Umfang von 155 Bänden aus
der Zeit von 1933-1942, von denen 33 sich auf die Tätigkeit der
Ausschüsse beziehen und 31 offenbar aus der Auslandsabteilung der
Akademie stammen; mit dem Bestand vereinigt sind Akten des Vereins zur
Besserung der Strafgefangenen (25 Bände) und der Deutschen Gesellschaft
für Gefängniskunde.
In die Hand amerikanischer
Truppen fiel neben Münchener Akten das bei Kriegsende noch in der
Berliner Geschäftsstelle vorhandene Schriftgut, außerdem Akten, die 1945
anscheinend noch aus Zehdenick nach Thüringen gebracht worden waren.
Dieser Teilbestand kam überwiegend über das Ministerial Collecting Center
bei Kassel in die World War II Records Division des amerikanischen
Nationalarchivs nach Alexandria, Va. und bildete dort mit anderem
deutschen Schriftgut die Record Group 1036. Ein kleinerer Teil wurde
Anfang der fünfziger Jahre dem Bundesjustizministerium übergeben, und die
Kartei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler blieb bei einer
Dienststelle der US Army in Deutschland.
In
Alexandria wurden die Akten 1958 von der American Historical Association
verfilmt und 1959 im Band 6 der Guides to German Records Microfilmed at
Alexandria, Va., S. 14-27, beschrieben. 1960 wurde dieser Teilbestand dem
Bundesarchiv übergeben, das 1962 auch die übrigen Akten vom
Bundesjustizministerium und die genannte Kartei übernehmen konnte. In
einer letzten Rückgabe erhielt das Bundesarchiv Unterlagen der Akademie
im Jahre 1973 von der Library of Congress, Washington D.C.
Einige Akten des Ausschusses für deutsch-italienische
Rechtsbeziehungen waren nach Kriegsende in das Institut voor
Oorlogsdocumentatie in Amsterdam gelangt; sie wurden von diesem 1974
gleichfalls dem Bundesarchiv zur weiteren Vervollständigung des
inzwischen aus den bereits vorliegenden Akten gebildeten Bestandes R 61
zur Verfügung gestellt. Schließlich überließ auch das Institut für
Zeitgeschichte, München, das einen Teil der in München gesammelten
Ausfertigungen der Protokolle der Ausschusssitzungen und die Handakten
des ordentlichen Professors Dr. jur. Hermann Krause (1939-1944 Mitglied
des Hauptausschusses der Akademie) hatte erwerben können, seine
Unterlagen dem Bundesarchiv; und noch im März 1976 konnte durch die
Übernahme der Handakten des Reg. Dir. a.D. und damaligen
Vorstandsmitglieds der Deutschen Centralbodenkredit AG., Oesterlink,
Mitglied des Hypotheken-Rechtsausschusses der Akademie, eine
Überlieferungslücke auf diesem Gebiet geschlossen werden. Damit waren im
Bestand R 61 wohl alle erhalten gebliebenen Überlieferungen der Akademie
für Deutsches Recht außerhalb der DDR zusammengeführt. 1990 wurde der im
Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Bestandsteil mit R 61
zusammengeführt.
Archivische Bewertung und
Bearbeitung
(nur Altbestand R 61, ohne ZStA
30.13)
Das Schriftgut der Akademie für Deutsches
Recht setzt sich im wesentlichen aus zwei schon äußerlich klar
voneinander abgesetzten Teilen zusammen. Neben einem umfangreichen
Komplex von Sach- und Korrespondenzakten steht eine zu einem erheblichen
Teil im "Archiv" der Verwaltungsstelle für Presse und Zeitschriftenwesen
erwachsene Sammlung von Sitzungsprotokollen und -niederschriften, von
denen sich einige auch in den Akten der Abteilung für Rechtsgestaltung
finden. Das Schriftgut der Akademie wurde ab 1938 mit wenigen Ausnahmen
in einer Zentralregistratur nach einem systematischen Aktenplan abgelegt.
Die Ablage erfolgte chronologisch von unten nach oben, war jedoch häufig
nachträglich gestört. Um die - oft starken - Unregelmäßigkeiten zu
beseitigen und die Benutzbarkeit des Bestandes zu verbessern, wurden bei
der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes im Bundesarchiv im Jahre 1967
alle Betreffseinheiten und Einzelvorgänge in Behördenablage (von oben
nach unten) gebracht und dabei zerrissene Akteneinheit wieder vereinigt.
Loses Schriftgut wurde nach Sachbetreffen neu formiert. Die Akten
befinden sich daher nicht mehr in dem Zustand, den sie bei der Verfilmung
in den USA hatten, so daß eine Identität zwischen den Bänden mit den
amerikanischen Signaturen ADR 1 bis ADR 238, die z.T. auch Schriftgut
anderer Provenienzen bezeichneten, und den im Bundesarchiv signierten
Bänden nur selten besteht; soweit möglich, wurden jedoch die
entsprechenden amerikanischen Signaturen vermerkt, und außerdem
ermöglicht die Konkordanz zwischen den Signaturen des Bundesarchivs und
den Rollenbezeichnungen des Mikrofilms T-82 (unten S. 87-90) einen
Vergleich.
Kassationen wurden vor allem in
Sachgruppen vorgenommen, die weitgehend vollständig im Bundesarchiv
überliefert sind. Neben der Entfernung zahlreicher Dubletten wurde
vornehmlich das Verwaltungsschriftgut von allem unbedeutenden
Schriftwechsel befreit. Auch die meist an die Ausschüsse gerichteten
Eingaben in privaten Rechtsangelegenheiten ohne allgemeine Bedeutung
wurden größtenteils vernichtet.
Da die Protokolle
und Niederschriften in der Registratur der Akademie ursprünglich
ebenfalls vorhanden waren, wurde bei der Neuordnung des Be- standes, der
im übrigen das alte Aktenplanschema nicht zugrunde liegt, die alte
Einheit von Schriftgut und Protokollen der einzelnen Ausschüsse und
sonstigen Arbeitsgremien der Akademie für Deutsches Recht soweit wie
möglich wieder herzustellen versucht, wobei die interne "Provenienz"
(Registratur oder "Archiv") im Aktenverzeichnis lediglich durch die alte
Signatur zum Ausdruck kommt. Die in der Registratur abgelegten Protokolle
tragen, soweit sie sich nicht beim Schriftwechsel befinden, vor dem
Aktenzeichen den Buchstaben "P", die "Archiv"-Exemplare besitzen keine
Signatur. Um die Trennung des Bestandes in die Teilprovenienzen Berlin
und München anzudeuten, wurde außerdem, soweit ermittelt, die Angabe des
Entstehungsortes in die Spalte Bemerkungen aufgenommen. Im übrigen
richtet sich die Gliederung des Bestandes in vereinfachter Form nach dem
Aufbau der Akademie.
Inhaltliche Charakterisierung: Teil
1 (vormals: ZStA, 30.13):
Rechtsgrundlagen,
Organisation, Dienststellenverwaltung, Bibliothekswesen und
Veröffentli‧chungen 1933-1945 (68), Rechtswissenschaft.- Abteilung für
Rechtsforschung 1936-1945 (47), Rechtspolitik.- Abteilung für
Rechtsgestaltung.- Allgemeine Ausschussakten 1935-1943 (6), einzelne
Ausschüsse 1933-1944 (365)
Teil 2 (vormals: BArch,
R 61):
Ausschüsse 1933-1940 (36), Ausland
1934-1942 (34), internationale Kongresse, Tagungen 1935-1941 (16),
Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1935-1939 (10),
Sitzungsan‧gelegenheiten, Einladungen, Protokolle 1935-1939 (7),
Handakten, Interna, Einzelstücke 1934-1944 (26), Verein zur Besserung der
Strafgefangenen 1934-1942 (26), Deutsche Ge‧sellschaft für Gefängniskunde
1927-1939 (7)
Erschließungszustand:
Publikationsfindbuch: Werhan, Walter; Fensch, Elsa: Akademie für
Deutsches Recht (Bestand R 61) (Findbücher zu Beständen des
Bundesarchivs, Bd. 9), 2. Aufl., Koblenz 1976; Findkartei
Zitierweise: BArch R
61/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch R 61
- Umfang
-
712 Aufbewahrungseinheiten
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Justiz
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: Das Entstehen und Wirken der Akademie wird außer aus ihrem eigenen Schriftgut vor allem durch im Bundesarchiv aufbewahrte Akten des Reichs- justizministeriums belegt. Sie betreffen die Akademie im allgemeinen (R 22/198 und 199) und bieten zahlreiche Unterlagen über ihre Tätigkeit bei der Gesetzesvorbereitung. Es handelt sich wesentlich um Unterlagen aus folgenden Gebieten: Richter und Rechtspflege (R 22/3764); Vertrags- und Schadenersatzrecht (345, 346); Seerecht (581); Muster- und Modellschutz (640); Zivilprozessreform (646, 647); Jugendrecht (1180-1182, 1184, 1194, 1195); Luftrecht (2042) und Luftschutzrecht (2337); Bürgerliche Rechtspflege (646, 647); Freiwillige Gerichtsbarkeit (735); eheliches Güterrecht (471); Fahrnisrecht (422); Erbrecht (502).
Weiteres Material zur Entwicklung der Akademie enthält das Schriftgut der Reichskanzlei (R 43 II, 1509, 1510a), daneben auch zu Fragen der personellen Besetzung der Spitzenpositionen (Präsident und Stellvertreter) in den Akten über Reichsminister Frank (139 c) und die Neubesetzung des Reichsjustizministeriums 1942 (1145a). Schließlich ist ihre Mitwirkung bei der Gesetzgebung in der Gruppe Justiz der Reichskanzleiakten dokumentiert.
Informationen über die Haushalts- und Vermögensangelegenheiten der Akademie für den Zeitraum 1934-1945 bieten in den Akten des Reichsfinanzministeriums die Bände R 2/24103 und 24048. Diese Unterlagen enthalten in Rechnungsprüfungsberichten des Rechnungshofes des Deutschen Reiches auch Aussagen über die Verwaltungspraxis der Akademie.
Aussagen von Dr. Hans Frank über seine Wirksamkeit als Präsident der Akademie finden sich in den Protokollen und Dokumenten des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg (Bestand All.Proz. 1), in seinem Tagebuch als Generalgouverneur (Kopie in R 52 II) sowie in seinen Erinnerungen: Im Angesicht des Galgens (Eigenverlag Brigitte Frank 1955, S. 166ff.).
Amtliche Druckschriften: Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, 1934-1942; Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht, 1933-1940; Schriften der Akademie für Deutsches Recht, 1934-1942; Deutsche Rechtswisssenschaft, 1939-1941
Literatur: Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates, hg. v. Heinz Boberach, Teil 1, München 1991, S. 186
Edition: Akademie für Deutsches Recht 1933-1945. Protokolle der Ausschüsse, hg. v. Werner Schubert (u.a.), Bd. 1-18, Frankfurt am Main (u.a.) 1986-2009
- Provenienz
-
Akademie für Deutsches Recht (ADR), 1933-1945
- Bestandslaufzeit
-
1927-1945
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Zugangsbeschränkungen
-
Besondere Benutzungsbedingungen: Die Akten der Akademie für Deutsches Recht, die im Publikationsfindbuch von 1976 verzeichnet sind, wurden zum größten Teil von der American Historical Association verfilmt. Der Inhalt der Mikrofilme wird im Guide to German Records Microfilmed at Alexandria, Va., No. 6, Records of Nazi Cultural and Research Institutions and Records Pertaining to Axis Relations and Interests in the Far East, Washington 1959, S. 14 - 27 beschrieben.
Welche Akten des Bestandes auf welchen Filmrollen wiedergegeben werden, ist auch den Konkordanzen auf S. 106-109 des Findbuchs zu entnehmen. Die Filme können bei den National Archives, Washington 25, D.C., unter der Signatur Microcopy T - 82, Roll 23-56, einzeln oder insgesamt erworben werden. Das Bundesarchiv hat daher davon abgesehen, Mikrofilme dieses Bestandes herzustellen.
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
Bundesarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Akademie für Deutsches Recht (ADR), 1933-1945
Entstanden
- 1927-1945