Archivale
Schreiben von Bürgermeister und Rat zu Reutlingen an Magistrat zu Biberach
Regest: Der Magistrat zu Biberach hat auf das Reutlinger Schreiben vom 10. April am 8. Juni geantwortet, das Zugrecht (= Recht, etwas an sich zu ziehen) der dortigen Weißgerber an der von den 2 Reutlinger Rotgerbern erkauften Partie Kalbfelle behauptet und nicht einmal den Anspruch der Reutlinger auf Erstattung von Kosten und Schaden anerkennen wollen. Das Zugrecht wird von den Biberachern als altes Herkommen bezeichnet, das sie selber auch in den benachbarten Städten Memmingen, Ehingen, Waldsee schon öfters hätten erfahren müssen, ohne daß ihnen an Zehrung oder Reisekosten das mindeste vergütet worden sei.
Von Reutlinger Seite wird darin nur ein Beweis dafür gesehen, daß das Zugrecht jure retorsionis (= nach dem Recht der Gegenseitigkeit) sich nur auf solche Orte und Städte erstrecke, wo es ebenfalls geübt werde, sich aber nicht auf die hiesige Reichsstadt ausdehnen lasse, wo gerade das Gegenteil zu Gunsten der Biberacher und anderer reichsstädtischer Bürger observiert (= eingehalten) werde. Die hiesigen Rotgerber hätten, zumal bei der Entfernung der hiesigen Reichsstadt von der dortigen, nicht wissen können, daß den Biberacher Bürgern allezeit das Einstands- oder Zugrecht gebühre und die Metzger in dem vorliegenden Fall den Weißgerbern nichts präjudicieren können. Daß die dortigen Weißgerber erst nachträglich von dem Kauf erfahren zu haben behaupten, sei eine zu weit gehende Verwegenheit. Mit dem Zeugnis von Ludwig Zinstags Eheweib sei zu erweisen, daß ein dortiger Weißgerber zugesehen habe, als die Reutlinger Rotgerber in Ludwig Zinstags Haus die gekauften Felle zusammengebracht hätten. Es hätte ihnen wohl angestanden, sich ihres anmaßlichen Zugrechtes so zu bedienen, daß die Reutlinger ihr eigens dafür ausgelegtes Geld hätten wieder mitnehmen und anderwärts dem Einkauf nachgehen können.
Es wird dann weiterhin die Rechtmäßigkeit des Anspruchs auf Kostenersatz juristisch begründet.
- Archivaliensignatur
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2700
- Umfang
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8 S. Text
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Bemerkungen: zum Teil sehr schwer leserlich
Genetisches Stadium: Konz.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Gerber
- Bestand
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Laufzeit
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1760 Juli 25
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1760 Juli 25