Archivale
Gesuch an den Magistrat zu Reutlingen
Regest: Während auf kaiserl. Verordnung eine Ratsdeputation niedergesetzt worden ist, um die Strittigkeiten zwischen den Krämern und den der Tucherzunft incorporierten Zeugmachern zu untersuchen und zu schlichten, hat sich Bernhardt Braun auf eine höchst sträfliche Art erfrecht, dem Zeugmacher Baur ein Stücklein Borstet, eine Art Zeug, welches ihm durch den Tübinger Boten mitgebracht wurde, wegzunehmen und bei dem Bürgermeisteramt in Arrest zu deponieren. Da dies lite pendente (= während eines schwebenden Prozesses) geschehen ist, durch diese Litis-Pendenz aber dem Magistrat die Hände gebunden sind, so dass er den Ratsbescheid vom 20. Februar 1769 weder bestätigen noch aufheben kann, sondern dies von dem künftigen Consilium und dessen Ausspruch abhängt, so ist dieser Arrest auf den Baurischen Burstet noch zur Zeit nichtig. Es ergeht daher an den Magistrat des Zeugmachers Baur Bitte, den unrechtmässigen Arrest des Burstets aufzuheben, ihm sein Stücklein Burstet frei abfolgen zu lassen und sein Handwerk in der uralten Possession seines Rechts zu maintenieren (= schützen), da die ganze Tucherzunft sich feierlichst vorbehält, den präjudicierlichen (= nachteiligen)Ratsbescheid vom 20. Februar 1769 auf das kräftigste bei der verordneten Ratsdeputation zu widerlegen.
Die Zeugmacher-Meister: Christoph Buohl, Johann Balthas Schmidt, Joh. Georg Baur.
- Archivaliensignatur
-
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3773
- Formalbeschreibung
-
Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
-
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Zeugmacher
- Bestand
-
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Laufzeit
-
1778 Dezember 10
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1778 Dezember 10