Bestand

Klein, Paul; Pfarrer (Bestand)

Paul Klein wurde 1876 als Sohn des Missionars August Klein in Jerusalem geboren. Nach seiner Schulzeit im Stiftischen Gymnasium in Gütersloh begann er ein Theologiestudium in Erlangen. Nach weiteren Semestern in Marburg und Bonn legte er Ostern 1899 und 1901 seine Examina in Münster ab. Seine Hilfspredigerzeit verbrachte er bei der Kirchengemeinde Lübbecke in Oberbauerschaft. 1903 trat er die Pfarrstelle in Hagedorn bei Bünde an. Für kurze Zeit fungierte er als Vereinsgeistlicher beim Verein für Innere Mission in der Grafschaft Mark in Witten bevor er 1910 Pfarrer in Eckardtsheim in Bethel wurde. Dort lebte auch nach seinen Eintritt in den Ruhestand 1946 bis zu seinem Tod am 28. Juli 1964.Der Nachlass besteht aus einem Buch mit biografischen Erinnerungen, die Paul Klein bereits 1918 für seine Kinder niedergeschrieben hat. Da diese Erinnerungen überwiegend die Zeit vor Bethel betreffen, ist der Band in das Landeskirchliche Archiv aufgenommen worden. Prof. Dr. Christian Peters hat diese Erinnerungen, die ihm 2006 von Leopold Schütte aus Münster zur Verfügung gestellt wurden, ausführlich in seinem Aufsatz "Kairo - London - Gütersloh. Die Lebenserinnerungen des Bethelpfarrers Paul Friedrich Klein (1876 - 1964)" im Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte, Band 107, 2011 beschrieben. Auf seinen Wunsch sind diese Unterlagen nun dem Landeskirchlichen Archiv zugeführt worden. Ergänzt wird dieser Band durch einige Fotos und Familienpapieren. Insgesamt enthält der Bestand 4 Archiveinheiten, die den Zeitraum von 1877 - 2006 umfassen. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.150 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.150 Nr. ...".Bielefeld, im Januar 2013(Wolfgang Günther)

Form und Inhalt: Paul Klein wurde 1876 als Sohn des Missionars August Klein in Jerusalem geboren. Nach seiner Schulzeit im Stiftischen Gymnasium in Gütersloh begann er ein Theologiestudium in Erlangen. Nach weiteren Semestern in Marburg und Bonn legte er Ostern 1899 und 1901 seine Examina in Münster ab. Seine Hilfspredigerzeit verbrachte er bei der Kirchengemeinde Lübbecke in Oberbauerschaft. 1903 trat er die Pfarrstelle in Hagedorn bei Bünde an. Für kurze Zeit fungierte er als Vereinsgeistlicher beim Verein für Innere Mission in der Grafschaft Mark in Witten bevor er 1910 Pfarrer in Eckardtsheim in Bethel wurde. Dort lebte auch nach seinen Eintritt in den Ruhestand 1946 bis zu seinem Tod am 28. Juli 1964.
Der Nachlass besteht aus einem Buch mit biografischen Erinnerungen, die Paul Klein bereits 1918 für seine Kinder niedergeschrieben hat. Da diese Erinnerungen überwiegend die Zeit vor Bethel betreffen, ist der Band in das Landeskirchliche Archiv aufgenommen worden. Prof. Dr. Christian Peters hat diese Erinnerungen, die ihm 2006 von Leopold Schütte aus Münster zur Verfügung gestellt wurden, ausführlich in seinem Aufsatz "Kairo - London - Gütersloh. Die Lebenserinnerungen des Bethelpfarrers Paul Friedrich Klein (1876 - 1964)" im Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte, Band 107, 2011 beschrieben. Auf seinen Wunsch sind diese Unterlagen nun dem Landeskirchlichen Archiv zugeführt worden. Ergänzt wird dieser Band durch einige Fotos und Familienpapieren. Insgesamt enthält der Bestand 4 Archiveinheiten, die den Zeitraum von 1877 - 2006 umfassen.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.150 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.150 Nr. ...".
Bielefeld, im Januar 2013
(Wolfgang Günther)

Bestandssignatur
3.150

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe

Bestandslaufzeit
1877 - 2006

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1877 - 2006

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