Amtsdruckschrift | Einblattdruck | Monografie
Von Gottes Gnaden, Friderich Wilhelm König in Preussen, Marggraff zu Brandenburg, des Heyl. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue: Wir schicken Euch einige getrückte Exemplaren der Jenigen Declaration, so Wir wegen Veränderung der Lehnen in Allodial-Güter ... kundt machen ... : Geben Cleve in Unserm Regierungs-Raht den 18. Martii 1717.
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
[1] Bl.
- Anmerkungen
-
An statt und von wegen Allerhöchstglr. Seiner Königlichen Majestät. Ludwich Ruleman Graff von Bylandt. vt. Reinhardt Hymmen ...
- VD 18
-
11305355
- Standort
-
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Kg 4675, 4° (145)
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
-
doi:10.25673/72915
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-817649
- Letzte Aktualisierung
-
27.10.2023, 09:08 MESZ
Objekttyp
- Einblattdruck ; Amtsdruckschrift ; Monografie
Entstanden
- [S.l.] , 1717
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![Von Gottes Gnaden Friderich Wilhelm, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heyl. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue: Demnach ein und anderen Ohrts verlauten will, daß Unsere Scheffen ahn denen Gerichtern wobey sie sitzen die Advocatur führen, dadurch aber der Gegenparthey ein grosses præjudicium über den halß gezogen werden kan, so haben Wir ... verordnet, daß niemandten solches ferner gestattet ... werden soll ... : Geben Cleve in Unserm Regierungs-Raht den 29. Augusti 1715.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/2f11fe17-50d3-43ab-ae99-f63a33c28d9f/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden, Friderich Wilhelm König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heyl. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Lieber Diener: Demnach Wir in Unserm Hofflager ... verordnet, daß alle unvergleitete und mit einem Patent nicht versehene Juden, aus allen Unsern ... Landen ... geschaffet werden sollen: So befehlen Wir Euch ... so fort alle solche ... Juden vor fodern, und denen, so solches Patent Euch nicht vorzeigen können, sofort auflegen sollet ... Unsere Lande zu räumen ... : Geben Cleve in Unserm Regierungs-Raht den 28. Augusti 1717.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fcba5888-668e-48c8-95b5-35965441f09c/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden, Friderich Wilhelm König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heyl. Röm. Reichs Etz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue: Demnach wir in Unserm Hofflager, allergnädigst gutgefunden, wegen Abkürtzung der Terminen, und Abstellung der Iustifications-Schrifften an Unser Ober-Appellations-Gericht, nachstehender massen allergnädigst zu rescribiren; ... : [Geben Cleve in Unserm Regierungs-Raht den 7. September 1719.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/bfe690e6-88fe-4727-b43b-5818d5ea2971/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden, Friderich Wilhelm König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heyl. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue: Ihr erinnert Euch, was massen Wir Euch unterm 18. Januarii 1714. gewisse Puncta, das Justitz-Wesen belangend ... vorgeschrieben .... worinnen unter anderen ... verordnet, eine Liste und Specification einzusenden, in wie viel Zeit man die Processe abgethan ... Als befehlen Wir Euch ... daß Jhr gegen anstehendes Jahr und hinkünffug ohne ferneres anregen, zu Anfang jedemahligen neuen Jahrs sothane Litste unausbleiblich in duplo an Uns ... einsenden sollet ... : Geben Cleve in Unserm Regierungs-Raht den 31. Octobris 1716.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d5f3742a-16cd-4197-9f19-65f2660c44d8/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden, Friderich Wilhelm König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heyl. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue: Nachdem Wir mißfällig vernehmen, welchergestalt das Laster der Unkeuschheit an vielen Orten und fast überall in Unserm Königreich und andern Provintzien und Landen sich ausbreite und überhand nehme ... Wann nun insonderheit ratione modi, veschiedene Vorstellungen ... geschehen, ... damit die Kirchen Busse daselbst bey denen Evanelisch Reformirten und Evangelisch Lutherischen Gemeinden auf eine gleiche ... Art und Weise eingeführet werde und geschen soll, beyliegendes Reglement abfassen ... lassen; Als haben Wir Euch einige Exemplaria davon zufertigen wollen ... : Geben Cleve in Unserm Regierungs-Raht den 6.ten April 1716](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6fcdab95-e484-4f6b-b62d-d6025024b083/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Friderich Wilhelm König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heyl. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue: Demnach Wir in Unserm Hofflager sub dato 22. Decembris hingelegten Jahrs ... verordnet, daß in causis pauperum, wan dieselbe ad decisionem impartialium provociren, der Gegentheil aber die Sumptus zur Verschickung dazu nicht hergeben wil, Acta von den Untergerichteren ad judicium immediate superius, von hiesiger unserer Regierung oder Hoffgericht aber an unser Supremum Tribunal ... eingesandt werden sollen ... : Geben Cleve in Unserem Regierungs-Raht den 7. January 1718.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e5fdada2-7ead-4d76-a775-87b1743f5b38/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden, Friderich Wilhelm, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heyl. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue; Es wird von verschiedenen Feldt- und Regiments-Predigern ... Klage geführet, daß ihnen von denen Stadt- und Landt-Predigern, zum öfftern in ihr Ambt gegriffen, und diejenige Actus, so ihnen ratione der Soldaten vorzunehmen gebühren, entzogen werden; ... Und es ... Unser allergnädigster Wille ist, daß es in Ansehung der Feldt- und Regiments-Prediger ebenmäßig gehalten, und denen Stadt- und Landt-Predigern, kein Eingriff bey denen Regimentern, und Guarnisonen gestattet werde ... : Geben Cleve in Unserm Regierungs-Raht den 6. Januarii 1721.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4ba6f147-d194-4f7c-a106-078f0c9499ce/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Wir Friderich Wilhelm, von Gottes Gnaden König in Preussen, Marggraff zu Brandenburg, des Heyl. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... : Thun kund und fügen hiemit ... allen Unseren Unterthanen ... zu vernehmen; Nachdem ein zeithero in puncto successions vel familiæ exciscundæ Erster und Zweyter Ehe Kinder unter den Partheyen, viel vergebliche Contestationes vorgangen ... Deswegen Wir in Unserm Hofflager sub dato 26. July lauffenden Jahrs solches Jus consuetudinarium, da es etwa bißhero observiret seyn mögte, als irrig und irrationabel, gäntzlich in hiesigen ... Provintzien auffgehoben, und declariret, daß jederzeit Kinder Erster Ehe, mit denen Zweiter Ehe, in hæreditate communis parentis concurriren ... ihren Theil der Erbschafft & acquisitorum mitgeniessen ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/28907bef-89b1-4cf9-9071-a212f2e29ecf/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Friderich Wilhelm, von Gottes Gnaden König in Preussen, Marggraff zu Brandenburg, des Heyl. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... : Thun kund und fügen hiemit ... allen Unseren Unterthanen ... zu vernehmen; Nachdem ein zeithero in puncto successions vel familiæ exciscundæ Erster und Zweyter Ehe Kinder unter den Partheyen, viel vergebliche Contestationes vorgangen ... Deswegen Wir in Unserm Hofflager sub dato 26. July lauffenden Jahrs solches Jus consuetudinarium, da es etwa bißhero observiret seyn mögte, als irrig und irrationabel, gäntzlich in hiesigen ... Provintzien auffgehoben, und declariret, daß jederzeit Kinder Erster Ehe, mit denen Zweiter Ehe, in hæreditate communis parentis concurriren ... ihren Theil der Erbschafft & acquisitorum mitgeniessen ...
![Von Gottes Gnaden, Friderich Wilhelm König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg des Heyl. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue: Nachdem Wir ... Bericht erhalten, daß offtmahlen Evangelisch-Lutherische Studiosi oder Candiati zur Cantzell und Probe Predigten zugelassen würden, ehe Sie von dem Inspectore wegen ihres Herkommens ... ein glaubwürdiges Attest beygebracht hätten ... Als befehlen Wir ... daß ... keine Persohnen, ehe dieselbe förmblich examiniret, und das erforderte Attestatum erhalten, zur Cantzell admittiren, vielweniger in die Wahl eines Predigers bringen sollet ... : Geben Cleve in Unserm Regierungs-Raht den 3. Juny 1718.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/18333121-4d95-4def-888a-bc450f92e493/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Wir Friderich , von Gottes Gnaden, König in Preussen, Marggraff zu Brandenburg, des Heil. Römischen Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Thun kundt und fügen ... allen Unseren Unterthanen ... hiemit zu wissen ... Als haben wir ... gutgefunden, den Terminum reluitionis auff ein halbes Jahr zu extendiren, und denen Debitoribus, denen ihre Güter der Schulden halben gerichtlich verkauffet werden, ein ganztes Jahrs Frist ... ahnzurechnen ... : Geben Cleve in Unserm Regierungs-Raht den 29. Decembris 1704.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c7e6c089-3a7f-47de-b08c-1bb4bfa45756/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Friderich , von Gottes Gnaden, König in Preussen, Marggraff zu Brandenburg, des Heil. Römischen Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Thun kundt und fügen ... allen Unseren Unterthanen ... hiemit zu wissen ... Als haben wir ... gutgefunden, den Terminum reluitionis auff ein halbes Jahr zu extendiren, und denen Debitoribus, denen ihre Güter der Schulden halben gerichtlich verkauffet werden, ein ganztes Jahrs Frist ... ahnzurechnen ... : Geben Cleve in Unserm Regierungs-Raht den 29. Decembris 1704.
![Von Gottes Gnaden, Friderich Wilhelm König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heyl. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue: Wir senden Euch hiebey ein Edictum ... woraus Ihr ... zu ersehen habt, die Neue Einrichtung, so Wir wegen der bißherigen Lehne in Unserm Königreich ... zu machen ... entschlossen ... Als befehlen Wir ... denen ... Vasallen ... bekandt zu machen, daß sie längstens in Zeit von 4. Wochen à dato publicationis mit ihren Erklährungen wegen besitzender Lehn-Güther dieser Sache halber schrifftlich hieselbsten einkommen sollen ... : Geben Cleve in Unserm Regierungs-Raht den 22ten Januarii 1717.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a0afda6e-b389-4daa-814c-0080ab25c253/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden, Friderich Wilhelm König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heyl. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue: Wir senden Euch hiebey ein Edictum ... woraus Ihr ... zu ersehen habt, die Neue Einrichtung, so Wir wegen der bißherigen Lehne in Unserm Königreich ... zu machen ... entschlossen ... Als befehlen Wir ... denen ... Vasallen ... bekandt zu machen, daß sie längstens in Zeit von 4. Wochen à dato publicationis mit ihren Erklährungen wegen besitzender Lehn-Güther dieser Sache halber schrifftlich hieselbsten einkommen sollen ... : Geben Cleve in Unserm Regierungs-Raht den 22ten Januarii 1717.
![Von Gottes Gnaden, Friderich Wilhelm König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heyl. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Nachdem Wir in Unserm Hofflager sub dato den 10. Junij beygehendes getruckte Brüchten Reglement eröffnen lassen: Als befehlen Wir Euch ... solches unverzüglich behörend publiciren ... : Geben Cleve in Unserm Regierungs-Raht den 14. Julij 1719.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/2f1796e0-adde-4ad3-a594-2d2e3fc5471e/full/!306,450/0/default.jpg)