Bestand

Oberlandesgericht Dessau (Bestand)

Findhilfsmittel: Findbuch 1955, Nachträge 1998, 2003 (online recherchierbar)

Registraturbildner: Mit der Bekanntmachung vom 10. April 1848 war eine Trennung der Justiz von der Verwaltung verbunden. Für Anhalt-Dessau wurde das Oberlandesgericht Dessau eingerichtet, das mit Justiz, Lehens- und Vormundschaftsangelegenheiten betraut wurde. Bis Ende 1849 war es dem Oberappellationsgericht Zerbst untergeordnet, nach dessen Auflösung fungierten die Oberlandesgerichte Köthen und Dessau als oberste Instanz, bis sie im September 1850 dem Oberappellationsgericht Jena untergeordnet wurden. Zum gleichen Datum wurden die Oberlandesgerichte Köthen und Dessau im Zuge einer grundlegenden Neuorganisation des Gerichtswesens vereinigt. 1853 entfiel die Einteilung des Gerichts in zwei Senate. Im Zuge der Vereinigung mit Anhalt-Bernburg wurde seine Zuständigkeit auf das gesamte Territorium Anhalts ausgedehnt. Mit der Reichsjustizreform der Jahre 1877/79 wurde das Oberlandesgericht Dessau aufgehoben.

Bestandssignatur
Z 220 (Benutzungsort: Dessau)
Umfang
Laufmeter: 1.9

Kontext
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.04. Behörden und Einrichtungen 1848 - 1945 >> 03.04.06. Justizbehörden >> 03.04.06.01. Gerichte 3. und 2. Instanz

Bestandslaufzeit
(1608 - 1609, 1702, 1748) 1756 - 1879

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Letzte Aktualisierung
14.04.2025, 08:12 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • (1608 - 1609, 1702, 1748) 1756 - 1879

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