Tektonik
Kanzler-Appellationsgericht (seit 1482)
Tektonikbeschreibung: Gegen die Urteile des Konsistoriums gemäß der Bulle vom 13. April 1482 (Finke, Juristenfakultät, S. 11 Anm. 45) war die Berufung an den Kanzler in seiner Eigenschaft als päpstliches, später landesherrliches Aufsichtsorgan möglich, welcher Senatoren, deren Zahl seit 1752 auf zehn festgelegt war, als Beisitzer beizog. Auch hier amtierte der Universitätssekretär als Gerichtsschreiber. Vom Kanzlergericht war seit 1601 die weitere Appellation an den Herzog möglich.
Kein Provenienzbestand im Universitätsarchiv.
Sonstige Überlieferung im Universitätsarchiv (Auswahl):
UAT 7-10 Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II,1): Cancellarii judicium appelatorium, appellationes (UAT 8-10-12: 3 Nrn, (0,22 lfm, )1586-1773).
- Kontext
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Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bd Gerichts- und Disziplinarorgane >> Bd 1 Konsistorium und Kanzler-Appelationsgericht
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- Letzte Aktualisierung
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14.06.2024, 18:24 MESZ
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