Verordnung
Verordnung von Friedrich August II. Kurfürst von Sachsen gegen den Handel mit ausländischen Textilien, Stoffen und Fellen
- Alternativer Titel
-
Wir, Friedrich August, / von Gottes Gnaden, / König in Pohlen, (et)c. Herzog zu Sach- / sen, ... / Liebe getreue. Ob Wir wohl in der / wegen untersagten Debits und Ge- / brauchs aller ausländischen Sammete, / Plüsche und Felpen, ... / ... auch alle daraus gemachte Fabricata überhaupt / verbothen, ...
- Standort
-
Deutsches Historisches Museum, Berlin
- Inventarnummer
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Do 65/2388
- Maße
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Höhe x Breite: 35 x 21,2 cm (geschlossen), Höhe x Breite: 35 x 42 cm (aufgeschlagen)
- Material/Technik
-
Druckfarbe (schwarz), Papier, gedruckt
- Klassifikation
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Druckschriften (Gattung)
- Bezug (was)
-
Messe
Handel
Kleidung
Textilien
Stoff
Markt
- Ereignis
-
Herstellung
- (wer)
-
Aussteller: August (Polen, König, 3)
Kontrasignatur: Erasmus Leopold von Gersdorff
Kontrasignatur: Gottlob Friedrich Wilhelm Schäffer
- (wo)
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Dresden, Deutschland [historisch: Sachsen, Kurfürstentum]
- (wann)
-
23.02.1753
- Rechteinformation
-
Deutsches Historisches Museum
- Letzte Aktualisierung
-
24.04.2026, 06:00 MESZ
Datenpartner
Stiftung Deutsches Historisches Museum. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung
Beteiligte
- Aussteller: August (Polen, König, 3)
- Kontrasignatur: Erasmus Leopold von Gersdorff
- Kontrasignatur: Gottlob Friedrich Wilhelm Schäffer
Entstanden
- 23.02.1753
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