Verordnung

Wir Karl Theodor, von Gottes Gnaden, Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Ober- und Niederbaiern, des heiligen römischen Reiches Erztruchseß und Kurfürst, zu Jülch Cleve, und Berg Herzog, Landgraf zu Leuchtenberg, Fürst zu Mörß, Marquis zu bergen op Zoom, Graf zu Beldenz, Sponheim, der Amrk und Ravensberg, Herr zu Ravenstein [et]c. [et]c. Entbieten Männiglich Unsern Gruß, und Gnade zuvor. Wir sind von den höchstschädlichen Folgerungen, welche aus der grossen Anzahl der mit kurz- und kleiner Waare handelnden inn- und ausländischen Kramersleute Unsern Landen und Unterthanen zugehen, aus der bisherigen Erfahrung mehr als zu viel überzeugt, indem nicht nur der Zehrstand dadurch vermehrt, und der Nährstand vermindert ...

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Weitere Titel
Niederbayern Ware Untertanen
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Bavar. 960,XX,119
VD18
VD18 14944758
Maße

Umfang
4 ungezählte Seiten
Anmerkungen
Erscheinungsjahr nach der Datierung am Textende: "München den 21 May 1782."

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
(wer)
[Verlag nicht ermittelbar]
(wann)
[1782]
Beteiligte Personen und Organisationen

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10319719-6
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:32 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Verordnung

Beteiligte

Entstanden

  • [1782]

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