Akte
Supplicationis Auseinandersetzung um Wiederaufnahme des Handwerks
Kläger: (2) Maria Brumm, Witwe des Schusters David Brockel
Beklagter: Johann Wolf, Freischuster in Wismar, Schwiegersohn der Kl.in
Fallbeschreibung: Kl.in hat Bekl. bei Heirat mit ihrer jüngsten Tochter das Schusterhandwerk übertragen, er hat sich im Gegenzug verpflichtet, sie im Alter zu erhalten. Da er sich bereits kurz nach der Hochzeit nicht an Absprachen hält und seine Arbeit qualitativ minderwertig ist, bittet Kl.in Rat, den Bekl. aus dem Haus zu weisen und das Handwerk an sie rückzuübertragen. Der Rat verweigert dies, weshalb sie sich mit ihrer Bitte an das Tribunal wendet. Dessen Antwort erhellt nicht, da ein Protokoll vom 22. und 23.04., auf das verweisen wird, der Akte nicht beiliegt. Am 21.07. berichtet Kl.in, daß man sich zwar darauf geeinigt habe, daß Bekl. das Haus räumt und ihr jährlich 10 Rtlr bezahlt, sie davon aber mit ihren beiden unversorgten Kindern nicht leben könne, weshalb sie darum bittet, ihr einen der drei Gesellen des Bekl. zuzugestehen, um ihr Einkommen zu verbessern. Die Antwort des Tribunals vom 29.07.1727 erhellt wegen des fehlenden Protokolls erneut nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1727
Prozessbeilagen: (7) Vertrag zwischen den Parteien vom 06.04.1725
- Archivaliensignatur
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(1) 0324
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar B 208 (W B 5 n. 208)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 02. 1. Kläger B
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1725) 22.04.1727-29.07.1727
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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29.10.2025, 11:29 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Akten
Entstanden
- (1725) 22.04.1727-29.07.1727