Urkunden
Kurfürst Karl Philipp in Bayern [von der Pfalz] bekundet, dass er Johann Bernhard von Gemmingen, des verstorbenen Achilles Christophs Sohn, für diesen selbst und als Ältestem und Lehnsträger von dessen Bruder Eberhard und dessen Vettern Franz Ignatius, des verstorbenen Johann Gottliebs Sohn, Philipp Adam, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Friedrich, des verstorbenen Hans Albrechts Sohn, Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Ernst Ludwig, des verstorbenen Weiprechts Sohn, Johann Adam, Karl Ludwig und Uriel, des verstorbenen Uriels Söhne, sowie Reinhard, Eberhard, Friedrich und Ludwig, der Söhne des verstorbenen Reinhards, allen von Gemmingen, ein Drittel am großen und kleinen Zehnt in Steiner und Kochertürner Gemarkung samt allen Nutzungen und Zugehörungen von wegen der Herrschaft Weinsberg zu Mannlehen verliehen hat.
- Reference number
-
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Nr. 728
- Former reference number
-
N. 17; 149; D19
69 von Gemmingen-Hornberg Nr. U 728
- Language of the material
-
Deutsch
- Further information
-
Ausstellungsort: Mannheim
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel in Holzkapsel anhängend
Vermerke: Rückvermerk vorhanden.
Anmerkungen: Autor: Kurt Andermann
- Context
-
Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden >> 18. Jahrhundert >> Aussteller >> Weltliche Herrschaften >> Kurpfalz / Bayern
- Holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden
- Date of creation
-
1721 Mai 20
- Other object pages
- View digital item at providers-website
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
04.04.2025, 8:04 AM CEST
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1721 Mai 20
Other Objects (12)
Kurfürst Karl Philipp in Bayern [von der Pfalz] bekundet, dass er Johann Bernhard von Gemmingen, des verstorbenen Achilles Christophs Sohn, für diesen selbst und als Ältestem und Lehnsträger von dessen Bruder Eberhard und dessen Vettern Franz Ignatius, des verstorbenen Johann Gottliebs Sohn, Philipp Adam, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Friedrich, des verstorbenen Hans Albrechts Sohn, Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Ernst Ludwig, des verstorbenen Weiprechts Sohn, Johann Adam, Karl Ludwig und Uriel, des verstorbenen Uriels Söhne, sowie Reinhard, Eberhard, Friedrich und Ludwig, der Söhne des verstorbenen Reinhards, allen von Gemmingen, näher bezeichnete Güter und Zinse zu Gochsen zu Mannlehen verliehen hat.
Kurfürst Karl Philipp in Bayern [von der Pfalz] bekundet, dass er, nachdem Johann Bernhard von Gemmingen verstorben ist, Friedrich von Gemmingen, Sohn des verstorbenen Hans Albrecht, für diesen selbst und als Ältestem und Lehnsträger seiner Vettern Eberhard, des verstorbenen Achilles Christophs Sohn, Casimir, des verstorbenen Johann Bernhards Sohn, Franz Ignatius, des verstorbenen Johann Gottliebs Sohn, Philipp Adam, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Reinhard, Eberhard, Friedrich und Ludwig, des verstorbenen Reinhards Söhnen, Johann Adam und Karl Ludwig, des verstorbenen Uriels Söhnen, Ursula Esther von Gemmingen, geb. Nothaft von Hohenberg, als Mutter und Vormund ihres mit dem verstorbenen Uriel gezeugten Sohnes Uriel, Ernst Ludwig, des verstorbenen Weiprechts Sohn, sowie Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, allen von Gemmingen, näher bezeichnete Güter und Zinse zu Gochsen zu Mannlehen verliehen hat.
Kurfürst Karl Philipp in Bayern [von der Pfalz] bekundet, dass er, nachdem Johann Bernhard von Gemmingen verstorben ist, Friedrich von Gemmingen, Sohn des verstorbenen Hans Albrecht, für diesen selbst und als Ältestem und Lehnsträger von dessen Vettern Eberhard, des verstorbenen Achilles Christophs Sohn, Casimir, des verstorbenen Johann Bernhards Sohn, Franz Ignatius, des verstorbenen Johann Gottliebs Sohn, Philipp Adam, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Reinhard, Eberhard, Friedrich und Ludwig, des verstorbenen Reinhards Söhnen, Johann Adam und Karl Ludwig, des verstorbenen Uriels Söhnen, Ursula Esther von Gemmingen, geb. Nothaft von Hohenberg, als Mutter und Vormund ihres mit dem verstorbenen Uriel gezeugten Sohnes Uriel, Ernst Ludwig, des verstorbenen Weiprechts Sohn, sowie Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, allen von Gemmingen, ein Drittel am großen und kleinen Zehnt in Steiner und Kochertürner Gemarkung samt allen Nutzungen und Zugehörungen von wegen der Herrschaft Weinsberg zu Mannlehen verliehen hat.
Herzog Karl Alexander zu Württemberg bekundet, dass er Hans Adam von Gemmingen, württembergischem Geheimen Rat, für diesen selbst und als Träger für dessen Brüder Karl Ludwig, württembergischen Legationsrat, und Uriel, württembergischen Hauptmann, sowie für die übrigen gemmingischen Agnaten Bürger Linie, nämlich Ernst Ludwig, Sohn des verstorbenen Weiprechts des Jüngeren, Reinhard, Eberhard, Friedrich und Ludwig, des verstorbenen Reinhards Söhne, Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Eberhard, des verstorbenen Achilles Christophs Sohn, Casimir, des verstorbenen Johann Bernhards Sohn, Friedrich, des verstorbenen Johann Albrechts Sohn, und Philipp Adam, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, den Kirchensatz zu Buttenhausen und drei näher bezeichnete Höfe oder Güter daselbst mit allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.
Herzog Karl zu Württemberg bekundet, dass er Karl Ludwig von Gemmingen, württembergischem Legationsrat, für diesen selbst und als Träger für die übrigen gemmingischen Agnaten Bürger Linie, nämlich Reinhard, Eberhard und Ludwig, des verstorbenen Reinhards Söhne, Friedrich August, Wilhelm Ludwig und Johann Philipp, des verstorbenen Friedrichs Söhne, Ludwig Eberhard und Hans Weiprecht, des verstorbenen Ernst Ludwigs Söhne, Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Karl August und Eberhard, des verstorbenen Eberhards Söhne, Casimir, des verstorbenen Johann Bernhards Sohn, Karl Wilhelm, des verstorbenen Friedrichs Sohn, und Philipp Adam, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, den Kirchensatz zu Buttenhausen und drei näher bezeichnete Höfe oder Güter daselbst mit allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.
Kurfürst Johann Wilhelm in Bayern [von der Pfalz] bekundet, dass er, nachdem Weiprecht von Gemmingen verstorben ist, dessen Sohn Uriel für diesen selbst und als Ältesten und Lehnsträger seines Bruders Reinhard und seiner Vettern, der Brüder Johann Reinhard und Friedrich, der Söhne des verstorbenen Hans Albrechts, Johann Bernhard und Eberhard, der Söhne des verstorbenen Achilles Christophs, Franz Ignatius, des verstorbenen Johann Gottliebs Sohn, Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, sowie "curatorio nomine" seines verstorbenen Bruders Weiprecht Sohn, Ernst Ludwig, allen von Gemmingen, näher bezeichnete Güter und Zinse zu Gochsen zu Mannlehen verliehen hat.
Erzbischof Philipp Karl zu Mainz bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen als Ältestem und Lehnsträger für dessen Brüder und Vettern Eberhard, Friedrich und Ludwig, des verstorbenen Reinhards Söhne, Ernst Ludwig, des verstorbenen Weiprechts Sohn, sowie Johann Adam, Karl Ludwig und Uriel, des verstorbenen Uriels Söhne, alle von Gemmingen, den Hof zu Assulz zu Mannlehen verliehen hat.