Tektonik

Polizei

Überlieferungsgeschichte

In (Süd-)Baden orientierte die Polizeiorganisation sich bis zum Inkrafttreten des baden-württembergischen Polizeigesetzes vom 9. November 1955 an den Bestimmungen des badischen Polizeigesetzes vom 31. Januar 1923 mit seinen starken staatlichen Komponenten. So war in den großen Städten des Landes mit ehemaliger Staatspolizei die Verwaltung staatlichen Polizeibehörden übertragen. In den kreisfreien Städten Freiburg und Baden-Baden wurden staatliche Polizeidirektionen errichtet, denen die staatliche Ordnungspolizei einschließlich der Kriminalpolizei unterstanden. Gemäß dem baden-württembergischen Polizeigesetz wurden die Polizeidirektionen in Freiburg und Baden-Baden mit Wirkung vom 1. April 1956 aufgehoben. Der Begriff "Polizei" im baden-württembergischen Polizeigesetz beinhaltet zum einen die Polizeibehörden als Dienststellen der Verwaltungspolizei und außerdem die Vollzugspolizei in Anknüpfung an die Gegebenheiten in Deutschland vor 1933. Hinsichtlich ihrer Organisation sind Polizeiverwaltung und Polizeivollzug getrennt. Gemäß dem baden-württembergischen Polizeigesetz vom 13. Januar 1992 (mit Änderungen in den folgenden Jahren) sind mit den Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes u. a. das Bereitschaftspolizeipräsidium mit seinen Bereitschaftspolizeiabteilungen und die Landespolizeidirektionen mit den ihnen nachgeordneten Polizeidienststellen, so den Polizeidirektionen und Polizeiposten, befasst.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Innenministerium

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Letzte Aktualisierung
24.04.2024, 14:36 MESZ

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