Urkunde
Es wird bekundet, dass die drei Adelsgeschlechter Schenck zu Schweinsberg (Schweinßbergk), Dörnberg (Döringenbergk) und Bibra bzw. nach dem Ausste...
- Archivaliensignatur
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1833
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung, Papier, neun aufgedrückte Papiersiegel
- Bemerkungen
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Beim zweimal genannten Volpert Daniel Schenck zu Schweinsberg handelt es sich um zwei verschiedene Personen.
Die Tagesangabe folgt sowohl dem alten julianischen als auch dem neuen gregorianischen Kalender.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen und geben Fulda den 19/9ten Julii deß sechtzehenhundert undt dreyssigsten jahrß
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass die drei Adelsgeschlechter Schenck zu Schweinsberg (Schweinßbergk), Dörnberg (Döringenbergk) und Bibra bzw. nach dem Aussterben der von Bibra als Nachfolger die Fuchs von Bimbach, die alle sowohl im Fürstentum Hessen als auch im Fürstentum Franken angesiedelt sind, im Jahr 1486 von Kaiser Maximilian I. etliche Kleinodien - von denen noch ein Schwert samt Scheide, besetzt mit Horn (einhorn) und in Gold gefasste Smaragde (smaragdt in gold versetzt) übrig sind - empfangen haben. Auf dem Reichstag von Augsburg 1582 erhielten die Adelsfamilien von Kaiser Rudolf II. die Erlaubnis, die Kleinodien zu versetzen (distrahieren) und für ihre ausgelegten Gelder und bis dahin erlittenen Unkosten einzusetzen. Die Kleinodien waren damals als Unterpfänder in den Händen eines Dieners der Fuchs von Bimbach, Georg Hüller, und von diesem veräußert worden. Gemäß einer Besitzverschreibung kam es bisher aber nicht zu einem Verkauf; daher haben die Adligen seither noch nichts von den Kosten, die ihren Vorfahren entstanden, wiedererlangen können. Daher hat Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], gewählter und bestätigter Abt von Fulda, der auch Administrator des Klosters Hersfeld ist, den Adligen Reinhard Heinrich (Reinhardtes), Johann Hermann (Herman), Volpert Daniel, Volpert Daniel und Kaspar Magnus, alle Schencken zu Schweinsberg, Erbschenken von Hessen, Brüdern und Vettern, sodann den Brüdern Ludwig und Burkhard (Burckhardten) von Dörnberg (Döringenbergck), die das Schwert und die Smaragde verwahrten, diese Kleinodien abgekauft. Die Kaufsumme, die nach Fulda gerichtet werden muss, beträgt 6000 ungeschlagene (ohnverschlagene) Reichstaler, die wiederum in vier Summen Frankfurter Maßes zu je 1500 Talern geteilt sein sollen und entweder in Reichstalern oder in anderer Münze - dann gerechnet zu fünf halben Kopfstücken - geliefert werden müssen. Mit der Zahlung soll zur Zeit der Frankfurter Herbstmesse begonnen werden. Zur Absicherung dieses Geschäfts hat Otto Sebastian (Bastian) von Herda (Herde), fürstlich würzburgischer und fuldischer Amtmann und Hofmarschall, Volpert Daniel Schenck zu Schweinsberg für sich und seine Erben als Bürgen und Schuldner verpflichtet. Die Bürgschaft wird vor allem dann wirksam, sobald einer der Zahlungstermine versäumt wird. Alle beteiligten Adelsfamilien bürgen bei Zahlungsverzug mit ihrem gesamten Besitz. Gegen Zahlungsforderungen haben sie keinerlei rechtliche oder sonstige Handhabe (beneficium excusionis, divisionis, laesionis, simulati contractus, doli mali). In ihrem Namen und dem ihrer Interessenten verpflichten sich die beteiligten Adelsfamilien, sich an die Abmachung zu halten und erteilen dem Käufer und seinen Vertretern Vollmacht, ihnen die zur Zeit in Frankfurt verwahrten Kleinodien zu treuen Händen herauszugeben. Damit gehen die Kleinodien in den Besitz und das Erbgut des Klosters über. Bei ihrer adligen Ehre versprechen die Verkäufer, dass sie damit keine Ansprüche mehr auf das Schwert und die Smaragde haben und diese Zimelien darüber hinaus unverpfändet und frei von fremden Ansprüchen sind, um Kosten und Schäden für den Käufer auszuschließen; diese Verpflichtung gilt besonders für die Adelsfamilie der Füchse von Bimbach, die die ausgestorbenen von Bibra vertreten. Vielmehr sollen sich die Familien nicht nur an diese Abmachung halten, sondern sie umstandslos schützen und schirmen (exceptionis doli mali, laesionis, enormis et enormissimae, simulati contractus, et quod generalis renunciatio non valeat, nisi specialis praecesserit). Mitgeliefert werden sollen beim Verkauf die originalen Schriftstücke über die Kleinodien; über die Schriftstücke, die in der Burg Feindberg (Feindtbergk) [?] verwahrt werden, sollen Abschriften angefertigt und zusammen mit der ersten Geldlieferung nach Fulda gebracht werden. Die Abschriften sollen auf guten Glauben (bona fide) hin ausgefertigt werden. Der vorliegende Rezess wurde dreifach ausgefertigt. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johann Bernhards. Ankündigung der Besiegelung und Unterfertigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2, Papiersiegel 3, Papiersiegel 4, Papiersiegel 5, Papiersiegel 6, Papiersiegel 7, Papiersiegel 8, Papiersiegel 9)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Johann Bernardt abbt zur Fulda propria / Otto Bastian von Herdt propria, Volpert Daniel Schenck zur Schweinsberg propria / Reinhardt Henrich zu Schweinnburk propria, Johann Herman Schenck zur Schweinsberg propria, Volpert Daniel Schenck zur Schweinsberg propria / Caspar Magnus Schenck zur Schweinsburgk propria, Ludwig von Doringenbergk propria, Burckhardt von Doringenbergk propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann Bernhard / Otto Sebastian von Herda, Volpert Daniel Schenck zu Schweinsberg / Reinhard Heinrich [Schenck] zu Schweinsberg, Johann Hermann Schenck zu Schweinsberg, Volpert Daniel Schenck zu Schweinsberg / Kaspar Magnus Schenck zu Schweinsberg, Ludwig von Dörnberg propria, Burkhard von Dörnberg propria
- Kontext
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Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1621-1630
- Bestand
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Laufzeit
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1630 Juli 9 / 1630 Juli 19
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
10.06.2025, 09:13 MESZ
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1630 Juli 9 / 1630 Juli 19