Das Altrentnergesetz (A. R. G.) vom 18. Juli 1921 : [Gesetz über die Versorgung der vor dem 1. August 1914 aus der Wehrmacht ausgeschiedenen Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen ; (Reichs-Gesetzbl. S. 953)] ; Mit Ausführungsbestimmungen
- Standort
-
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Maße
-
8
- Umfang
-
II, 14 S.
- Ausgabe
-
Amtliche Ausgabe
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
In Fraktur
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Berlin
- (wer)
-
E. S. Mittler & Sohn
- (wann)
-
1921
- Inhaltsverzeichnis
- Rechteinformation
-
Bei diesem Objekt liegt nur das Inhaltsverzeichnis digital vor. Der Zugriff darauf ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
-
11.06.2025, 14:04 MESZ
Datenpartner
Deutsche Nationalbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- E. S. Mittler & Sohn
Entstanden
- 1921
Ähnliche Objekte (12)
![Das Reichsversorgungsgesetz [Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung] vom 12. Mai 1920 in der Fassung vom 31. Juli 1925 : Mit d. Ausführgsverordngn zum § 7, zum § 25 Abs. 3 u. zum § 28 ; Amtl. Wortlaut d. neuen Fassg mit erl. Gegenüberstellg d. alten Fassgn](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Das Reichsversorgungsgesetz [Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung] vom 12. Mai 1920 in der Fassung vom 31. Juli 1925 : Mit d. Ausführgsverordngn zum § 7, zum § 25 Abs. 3 u. zum § 28 ; Amtl. Wortlaut d. neuen Fassg mit erl. Gegenüberstellg d. alten Fassgn
![Das Reichsversorgungsgesetz (R. V. G.) [Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung (Reichsversorgungsgesetz)] vom 12. Mai 1920 in der Fassung vom 30. Juni 1923 : Mit d. Ausführungsverordnungen zum § 7, zum § 25 Abs. 3 u. zum § 28 ; Amtl. Wortlaut d. neuen Fassung mit erl. Gegenüberstellung d. alten Fassung](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Das Reichsversorgungsgesetz (R. V. G.) [Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung (Reichsversorgungsgesetz)] vom 12. Mai 1920 in der Fassung vom 30. Juni 1923 : Mit d. Ausführungsverordnungen zum § 7, zum § 25 Abs. 3 u. zum § 28 ; Amtl. Wortlaut d. neuen Fassung mit erl. Gegenüberstellung d. alten Fassung
![Das Reichsversorgungsgesetz (R. V. G.) [Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung] vom 12. Mai 1920 in d. Fassg vom 31. Juli 1925 unter Berücks. aller Ändergn bis zum 1. Aug. 1926 : Mit d. Ausführgsverordngn zum § 7, zum § 25 Abs. 3 u. zum § 28 ; Amtl. Wortlaut d. neuen Fassg mit erl. Gegenüberstellg d. alten Fassgn](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)