Quelle
Das Reichsversorgungsgesetz (R. V. G.) [Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung] vom 12. Mai 1920 in d. Fassg vom 31. Juli 1925 unter Berücks. aller Ändergn bis zum 1. Aug. 1926 : Mit d. Ausführgsverordngn zum § 7, zum § 25 Abs. 3 u. zum § 28 ; Amtl. Wortlaut d. neuen Fassg mit erl. Gegenüberstellg d. alten Fassgn
- Standort
-
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Maße
-
gr. 8
- Umfang
-
IV, 75 S.
- Sprache
-
Deutsch
- Schlagwort
-
Kriegsopferversorgung
Deutschland
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Berlin
- (wer)
-
E. S. Mittler & Sohn
- (wann)
-
1926
- Inhaltsverzeichnis
- Rechteinformation
-
Bei diesem Objekt liegt nur das Inhaltsverzeichnis digital vor. Der Zugriff darauf ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
-
11.06.2025, 13:39 MESZ
Datenpartner
Deutsche Nationalbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Quelle
Beteiligte
- E. S. Mittler & Sohn
Entstanden
- 1926
Ähnliche Objekte (12)
![Das Reichsversorgungsgesetz [Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung] vom 12. Mai 1920 in d. Fassg vom 30. Juni 1923 unter Berücks. aller Ändergn bis zum 1. Jan. 1925 : Mit d. Ausführungsverordngn zum § 7, zum § 25 Abs. 3 u. zum § 28 ; Amtl. Wortlaut d. neuen Fassg mit erläuternder Gegenüberstellg d. alten Fassgn](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Das Reichsversorgungsgesetz [Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung] vom 12. Mai 1920 in d. Fassg vom 30. Juni 1923 unter Berücks. aller Ändergn bis zum 1. Jan. 1925 : Mit d. Ausführungsverordngn zum § 7, zum § 25 Abs. 3 u. zum § 28 ; Amtl. Wortlaut d. neuen Fassg mit erläuternder Gegenüberstellg d. alten Fassgn
![Das Reichsversorgungsgesetz [Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung] vom 12. Mai 1920 in der Fassung vom 30. Juni 1923 unter Berücks. aller Ändergn bis zum 30. Sept. 1924 : Mit d. Ausführgsverordngn zum § 7, zum § 25 Abs. 3 u. zum § 28 ; Amtl. Wortlaut d. neuen Fassg mit erl. Gegenüberstellg d. alten Fassg](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)