Bestand
Kaiserliche Admiralität und Vorgängerbehörden in Preußen (Bestand)
Geschichte des
Bestandsbildners: Die im Kurfürstentum Brandenburg und später im
Königreich Preußen aufgebaute Flotte geriet im späten 18.
Jahrhundert in Verfall. Anfang des 19. Jahrhunderts war Preußen
keine Seemacht. Erst ab 1811/13 wurden wieder konsequent
Seefahrzeuge zur Küstenverteidigung angeschafft und darüber
hinausgehende Pläne entwickelt. Mit Schreiben vom 14.11.1817 wurden
die anderen Seemächte über die neue preußische Kriegsflagge in
Kenntnis gesetzt. Die Zuständigkeit für Marineangelegenheiten lag
beim Preußischen Kriegsministerium, in welchem schließlich ab 1848
eine Abteilung für Marine-Angelegenheiten bestand. Parallel bestand
eine Technische Marine-Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen
für das weitere Vorgehen. Mit einer entsprechenden Allerhöchsten
Kabinettsorder vom 5.9.1848 wurde die Königlich Preußische Marine
gebildet und in der Folge entsprechend Kriegsschiffe zum Teil zum
Bau in Auftrag gegeben, zum Teil gekauft oder auch von der Flotte
des Deutschen Bundes übernommen. Mit Allerhöchster Kabinettsorder
vom 14.11.1853 wurde die Königlich Preußische Admiralität als
nunmehr eigenständige höchste Marinebehörde eingerichtet. Chef der
Admiralität war der Preußische Ministerpräsident. Die Admiralität
bestand zu diesem Zeitpunkt aus drei Abteilungen (für
Kommandoangelegenheiten; für technische Angelegenheiten; für
allgemeine und Verwaltungsangelegenheiten). Mit dem 30.3.1854 wurde
schließlich der bisherige Leiter der Technischen Marine-Kommission,
Prinz Adalbert von Preußen, zum "Admiral der preußischen Küsten"
und Oberbefehlshaber der Preußischen Marine ernannt. Am 14.3.1859
wurde die Admiralität umorganisiert und in zwei Abteilungen
gegliedert (Marineverwaltung; Oberkommando). Bald darauf erfolgte
jedoch eine grundsätzliche Umorganisation. Mit Allerhöchster
Kabinettsorder vom 16.4.1861 wurde die Admiralität aufgelöst und an
ihrer Statt das Preußische Marineministerium gebildet. Dieses wurde
in Personalunion vom Preußischen Kriegsminister geführt.
Mit dem 25.6.1867 ging die Preußische Marine
zusammen mit den Seestreitkräften der anderen deutschen Staaten an
den Norddeutschen Bund. Die Bezeichnungen in der Folgezeit sind
uneinheitlich. In der Forschung ist die Bezeichnung Norddeutsche
Bundesmarine gängig. Die Schiffe führten nun auch entsprechend die
Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes. Die Reichsverfassung vom
20.4.1871 definierte die Marine als Reichsangelegenheit und sprach
sowohl von "Reichsmarine" als auch von "Kaiserlicher Marine". Durch
eine entsprechende Weisung Kaiser Wilhelms I. an den Chef der neuen
Oberbehörde für die Marine vom 1.2.1872 wurde die Marine von diesem
Tag an als "Kaiserliche Marine" bezeichnet. Aus dem Preußischen
Marineministerium wurde damit die Kaiserliche Admiralität.
Der Chef der Admiralität sollte die Verwaltung
unter der Verantwortung des Reichskanzlers und den Oberbefehl nach
den Anordnungen des Kaisers (Kaiserliche Kommandogewalt) führen.
Die Admiralität blieb bis 1889 unter mehrfacher Umorganisation
oberste Marinebehörde. Wegen der ständigen Vergrößerung und des
Ausbaus der Kaiserlichen Marine wurde die Admiralität zum 1.4.1889
aufgelöst und an ihrer Stelle drei Spitzenbehörden geschaffen:
Kaiserliches Marinekabinett (s. RM 2), Reichsmarineamt (s. RM 3),
Oberkommando der Marine (s. RM 4).
Bestandsbeschreibung: Die im
Kurfürstentum Brandenburg und später im Königreich Preußen
aufgebaute Flotte geriet im späten 18. Jahrhundert in Verfall.
Anfang des 19. Jahrhunderts war Preußen keine Seemacht. Erst ab
1811/13 wurden wieder konsequent Seefahrzeuge zur
Küstenverteidigung angeschafft und darüber hinausgehende Pläne
entwickelt. Mit Schreiben vom 14.11.1817 wurden die anderen
Seemächte über die neue preußische Kriegsflagge in Kenntnis
gesetzt. Die Zuständigkeit für Marineangelegenheiten lag beim
Preußischen Kriegsministerium, in welchem schließlich ab 1848 eine
Abteilung für Marine-Angelegenheiten bestand. Parallel bestand eine
Technische Marine-Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für
das weitere Vorgehen. Mit einer entsprechenden Allerhöchsten
Kabinettsorder vom 5.9.1848 wurde die Königlich Preußische Marine
gebildet und in der Folge entsprechend Kriegsschiffe zum Teil zum
Bau in Auftrag gegeben, zum Teil gekauft oder auch von der Flotte
des Deutschen Bundes übernommen. Mit Allerhöchster Kabinettsorder
vom 14.11.1853 wurde die Königlich Preußische Admiralität als
nunmehr eigenständige höchste Marinebehörde eingerichtet. Chef der
Admiralität war der Preußische Ministerpräsident. Die Admiralität
bestand zu diesem Zeitpunkt aus drei Abteilungen (für
Kommandoangelegenheiten; für technische Angelegenheiten; für
allgemeine und Verwaltungsangelegenheiten). Mit dem 30.3.1854 wurde
schließlich der bisherige Leiter der Technischen Marine-Kommission,
Prinz Adalbert von Preußen, zum "Admiral der preußischen Küsten"
und Oberbefehlshaber der Preußischen Marine ernannt. Am 14.3.1859
wurde die Admiralität umorganisiert und in zwei Abteilungen
gegliedert (Marineverwaltung; Oberkommando). Bald darauf erfolgte
jedoch eine grundsätzliche Umorganisation. Mit Allerhöchster
Kabinettsorder vom 16.4.1861 wurde die Admiralität aufgelöst und an
ihrer Statt das Preußische Marineministerium gebildet. Dieses wurde
in Personalunion vom Preußischen Kriegsminister geführt.
Mit dem 25.6.1867 ging die Preußische Marine
zusammen mit den Seestreitkräften der anderen deutschen Staaten an
den Norddeutschen Bund. Die Bezeichnungen in der Folgezeit sind
uneinheitlich. In der Forschung ist die Bezeichnung Norddeutsche
Bundesmarine gängig. Die Schiffe führten nun auch entsprechend die
Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes. Die Reichsverfassung vom
20.4.1871 definierte die Marine als Reichsangelegenheit und sprach
sowohl von "Reichsmarine" als auch von "Kaiserlicher Marine". Durch
eine entsprechende Weisung Kaiser Wilhelms I. an den Chef der neuen
Oberbehörde für die Marine vom 1.2.1872 wurde die Marine von diesem
Tag an als "Kaiserliche Marine" bezeichnet. Aus dem Preußischen
Marineministerium wurde damit die Kaiserliche Admiralität.
Der Chef der Admiralität sollte die Verwaltung
unter der Verantwortung des Reichskanzlers und den Oberbefehl nach
den Anordnungen des Kaisers (Kaiserliche Kommandogewalt) führen.
Die Admiralität blieb bis 1889 unter mehrfacher Umorganisation
oberste Marinebehörde. Wegen der ständigen Vergrößerung und des
Ausbaus der Kaiserlichen Marine wurde die Admiralität zum 1.4.1889
aufgelöst und an ihrer Stelle drei Spitzenbehörden geschaffen:
Kaiserliches Marinekabinett (s. RM 2), Reichsmarineamt (s. RM 3),
Oberkommando der Marine (s. RM 4).
Inhaltliche
Charakterisierung: Das Registraturgut der Admiralität gliedert sich
in folgende Sachgebiete:
Zentrale
Angelegenheiten:
Reichs- und
Staatsverwaltung, Organisation und Dienststellenverwaltung,
Admiralitätsrat, Kabinettsordres, Öffentlichkeitsarbeit,
Marineverordnungsblätter, Kommandoangelegenheiten,
Militärpolitische Angelegenheiten, Flottenpolitik, Indiensthaltung
von Kriegsschiffen, Schiffsentsendungen, Personalwirtschaft,
Mobilmachungsangelegenheiten, Organisation und Dienstbetrieb der
Behörden und Marineteile an Land, Militärische Ausbildung,
Unterricht, Bildungswesen, Flottentaktik und Übungen,
Küstenbefestigung, Signalwesen, Transportangelegenheiten,
Handelsmarine, fremde Marinen
Technische
Angelegenheiten:
Erwerb fertiger Schiffe,
Allgemeine technische Angelegenheiten des Kriegsschiffbaus,
Reparaturen, Schiffbau, Maschinenbau, Artillerie und Torpedowaffe,
Hafen-, Land- und Wasserbau
Verwaltungsangelegenheiten:
Etatangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen, Gehälter und
Gebührnisse, Natural- und Geldverpflegung, Garnisonsbau,
Garnisonsverwaltung, Uniformen und Bekleidung,
Wohnungsangelegenheiten und Servis, Pensionen, Unterstützungen,
Versorgung, Schulangelegenheiten und Seelsorge. In geringem Umfang
sind ferner belegt: Justizangelegenheiten, Medizinalwesen,
Hydrographische Angelegenheiten, Erwerb und Aufbau des Jadegebietes
(Wilhelmshaven).
Der Bestand enthält als
Vorakten auch die Überlieferung der Spitzenbehörden der preußischen
und der Norddeutschen Marine.
Der Bestand
umfaßt etwa 4000 AE mit ca. 900 Großformaten.
Erschließungszustand:
Invenio
Vorarchivische Ordnung: Das
zuvor streng nach Kommando- und Verwaltungsakten getrennte
Registraturgut wurde in der als Einheitsbehörde organisierten
Admiralität weitgehend vermischt.
Zitierweise: BArch RM
1/...
- Reference number of holding
-
Bundesarchiv, BArch RM 1
- Extent
-
4131 Aufbewahrungseinheiten; 108,0 laufende Meter
- Language of the material
-
deutsch
- Context
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Militär >> Preußische und Kaiserliche Marine 1849 bis 1918/1919 >> Spitzenbehörden
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
16.01.2024, 8:43 AM CET
Object type
- Bestand
Associated
- Kaiserliche Admiralität und Vorgängerbehörden (Kaiserliche Admiralität), 1811-1889
Time of origin
- (1808) 1849-1889