Bestand

Kaiserliche Admiralität und Vorgängerbehörden in Preußen (Bestand)

Geschichte des Bestandsbildners: Die im Kurfürstentum Brandenburg und später im Königreich Preußen aufgebaute Flotte geriet im späten 18. Jahrhundert in Verfall. Anfang des 19. Jahrhunderts war Preußen keine Seemacht. Erst ab 1811/13 wurden wieder konsequent Seefahrzeuge zur Küstenverteidigung angeschafft und darüber hinausgehende Pläne entwickelt. Mit Schreiben vom 14.11.1817 wurden die anderen Seemächte über die neue preußische Kriegsflagge in Kenntnis gesetzt. Die Zuständigkeit für Marineangelegenheiten lag beim Preußischen Kriegsministerium, in welchem schließlich ab 1848 eine Abteilung für Marine-Angelegenheiten bestand. Parallel bestand eine Technische Marine-Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das weitere Vorgehen. Mit einer entsprechenden Allerhöchsten Kabinettsorder vom 5.9.1848 wurde die Königlich Preußische Marine gebildet und in der Folge entsprechend Kriegsschiffe zum Teil zum Bau in Auftrag gegeben, zum Teil gekauft oder auch von der Flotte des Deutschen Bundes übernommen. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 14.11.1853 wurde die Königlich Preußische Admiralität als nunmehr eigenständige höchste Marinebehörde eingerichtet. Chef der Admiralität war der Preußische Ministerpräsident. Die Admiralität bestand zu diesem Zeitpunkt aus drei Abteilungen (für Kommandoangelegenheiten; für technische Angelegenheiten; für allgemeine und Verwaltungsangelegenheiten). Mit dem 30.3.1854 wurde schließlich der bisherige Leiter der Technischen Marine-Kommission, Prinz Adalbert von Preußen, zum "Admiral der preußischen Küsten" und Oberbefehlshaber der Preußischen Marine ernannt. Am 14.3.1859 wurde die Admiralität umorganisiert und in zwei Abteilungen gegliedert (Marineverwaltung; Oberkommando). Bald darauf erfolgte jedoch eine grundsätzliche Umorganisation. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 16.4.1861 wurde die Admiralität aufgelöst und an ihrer Statt das Preußische Marineministerium gebildet. Dieses wurde in Personalunion vom Preußischen Kriegsminister geführt.

Mit dem 25.6.1867 ging die Preußische Marine zusammen mit den Seestreitkräften der anderen deutschen Staaten an den Norddeutschen Bund. Die Bezeichnungen in der Folgezeit sind uneinheitlich. In der Forschung ist die Bezeichnung Norddeutsche Bundesmarine gängig. Die Schiffe führten nun auch entsprechend die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes. Die Reichsverfassung vom 20.4.1871 definierte die Marine als Reichsangelegenheit und sprach sowohl von "Reichsmarine" als auch von "Kaiserlicher Marine". Durch eine entsprechende Weisung Kaiser Wilhelms I. an den Chef der neuen Oberbehörde für die Marine vom 1.2.1872 wurde die Marine von diesem Tag an als "Kaiserliche Marine" bezeichnet. Aus dem Preußischen Marineministerium wurde damit die Kaiserliche Admiralität.

Der Chef der Admiralität sollte die Verwaltung unter der Verantwortung des Reichskanzlers und den Oberbefehl nach den Anordnungen des Kaisers (Kaiserliche Kommandogewalt) führen. Die Admiralität blieb bis 1889 unter mehrfacher Umorganisation oberste Marinebehörde. Wegen der ständigen Vergrößerung und des Ausbaus der Kaiserlichen Marine wurde die Admiralität zum 1.4.1889 aufgelöst und an ihrer Stelle drei Spitzenbehörden geschaffen: Kaiserliches Marinekabinett (s. RM 2), Reichsmarineamt (s. RM 3), Oberkommando der Marine (s. RM 4).

Bestandsbeschreibung: Die im Kurfürstentum Brandenburg und später im Königreich Preußen aufgebaute Flotte geriet im späten 18. Jahrhundert in Verfall. Anfang des 19. Jahrhunderts war Preußen keine Seemacht. Erst ab 1811/13 wurden wieder konsequent Seefahrzeuge zur Küstenverteidigung angeschafft und darüber hinausgehende Pläne entwickelt. Mit Schreiben vom 14.11.1817 wurden die anderen Seemächte über die neue preußische Kriegsflagge in Kenntnis gesetzt. Die Zuständigkeit für Marineangelegenheiten lag beim Preußischen Kriegsministerium, in welchem schließlich ab 1848 eine Abteilung für Marine-Angelegenheiten bestand. Parallel bestand eine Technische Marine-Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das weitere Vorgehen. Mit einer entsprechenden Allerhöchsten Kabinettsorder vom 5.9.1848 wurde die Königlich Preußische Marine gebildet und in der Folge entsprechend Kriegsschiffe zum Teil zum Bau in Auftrag gegeben, zum Teil gekauft oder auch von der Flotte des Deutschen Bundes übernommen. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 14.11.1853 wurde die Königlich Preußische Admiralität als nunmehr eigenständige höchste Marinebehörde eingerichtet. Chef der Admiralität war der Preußische Ministerpräsident. Die Admiralität bestand zu diesem Zeitpunkt aus drei Abteilungen (für Kommandoangelegenheiten; für technische Angelegenheiten; für allgemeine und Verwaltungsangelegenheiten). Mit dem 30.3.1854 wurde schließlich der bisherige Leiter der Technischen Marine-Kommission, Prinz Adalbert von Preußen, zum "Admiral der preußischen Küsten" und Oberbefehlshaber der Preußischen Marine ernannt. Am 14.3.1859 wurde die Admiralität umorganisiert und in zwei Abteilungen gegliedert (Marineverwaltung; Oberkommando). Bald darauf erfolgte jedoch eine grundsätzliche Umorganisation. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 16.4.1861 wurde die Admiralität aufgelöst und an ihrer Statt das Preußische Marineministerium gebildet. Dieses wurde in Personalunion vom Preußischen Kriegsminister geführt.

Mit dem 25.6.1867 ging die Preußische Marine zusammen mit den Seestreitkräften der anderen deutschen Staaten an den Norddeutschen Bund. Die Bezeichnungen in der Folgezeit sind uneinheitlich. In der Forschung ist die Bezeichnung Norddeutsche Bundesmarine gängig. Die Schiffe führten nun auch entsprechend die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes. Die Reichsverfassung vom 20.4.1871 definierte die Marine als Reichsangelegenheit und sprach sowohl von "Reichsmarine" als auch von "Kaiserlicher Marine". Durch eine entsprechende Weisung Kaiser Wilhelms I. an den Chef der neuen Oberbehörde für die Marine vom 1.2.1872 wurde die Marine von diesem Tag an als "Kaiserliche Marine" bezeichnet. Aus dem Preußischen Marineministerium wurde damit die Kaiserliche Admiralität.

Der Chef der Admiralität sollte die Verwaltung unter der Verantwortung des Reichskanzlers und den Oberbefehl nach den Anordnungen des Kaisers (Kaiserliche Kommandogewalt) führen. Die Admiralität blieb bis 1889 unter mehrfacher Umorganisation oberste Marinebehörde. Wegen der ständigen Vergrößerung und des Ausbaus der Kaiserlichen Marine wurde die Admiralität zum 1.4.1889 aufgelöst und an ihrer Stelle drei Spitzenbehörden geschaffen: Kaiserliches Marinekabinett (s. RM 2), Reichsmarineamt (s. RM 3), Oberkommando der Marine (s. RM 4).

Inhaltliche Charakterisierung: Das Registraturgut der Admiralität gliedert sich in folgende Sachgebiete:

Zentrale Angelegenheiten:

Reichs- und Staatsverwaltung, Organisation und Dienststellenverwaltung, Admiralitätsrat, Kabinettsordres, Öffentlichkeitsarbeit, Marineverordnungsblätter, Kommandoangelegenheiten, Militärpolitische Angelegenheiten, Flottenpolitik, Indiensthaltung von Kriegsschiffen, Schiffsentsendungen, Personalwirtschaft, Mobilmachungsangelegenheiten, Organisation und Dienstbetrieb der Behörden und Marineteile an Land, Militärische Ausbildung, Unterricht, Bildungswesen, Flottentaktik und Übungen, Küstenbefestigung, Signalwesen, Transportangelegenheiten, Handelsmarine, fremde Marinen

Technische Angelegenheiten:

Erwerb fertiger Schiffe, Allgemeine technische Angelegenheiten des Kriegsschiffbaus, Reparaturen, Schiffbau, Maschinenbau, Artillerie und Torpedowaffe, Hafen-, Land- und Wasserbau

Verwaltungsangelegenheiten:

Etatangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen, Gehälter und Gebührnisse, Natural- und Geldverpflegung, Garnisonsbau, Garnisonsverwaltung, Uniformen und Bekleidung, Wohnungsangelegenheiten und Servis, Pensionen, Unterstützungen, Versorgung, Schulangelegenheiten und Seelsorge. In geringem Umfang sind ferner belegt: Justizangelegenheiten, Medizinalwesen, Hydrographische Angelegenheiten, Erwerb und Aufbau des Jadegebietes (Wilhelmshaven).

Der Bestand enthält als Vorakten auch die Überlieferung der Spitzenbehörden der preußischen und der Norddeutschen Marine.

Der Bestand umfaßt etwa 4000 AE mit ca. 900 Großformaten.

Erschließungszustand: Invenio

Vorarchivische Ordnung: Das zuvor streng nach Kommando- und Verwaltungsakten getrennte Registraturgut wurde in der als Einheitsbehörde organisierten Admiralität weitgehend vermischt.

Zitierweise: BArch RM 1/...

Reference number of holding
Bundesarchiv, BArch RM 1
Extent
4131 Aufbewahrungseinheiten; 108,0 laufende Meter
Language of the material
deutsch

Context
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Militär >> Preußische und Kaiserliche Marine 1849 bis 1918/1919 >> Spitzenbehörden

Date of creation of holding
(1808) 1849-1889
Provenance
Kaiserliche Admiralität und Vorgängerbehörden (Kaiserliche Admiralität), 1811-1889

Other object pages
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Last update
16.01.2024, 8:43 AM CET

Object type


  • Bestand

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  • Kaiserliche Admiralität und Vorgängerbehörden (Kaiserliche Admiralität), 1811-1889

Time of origin


  • (1808) 1849-1889

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