Archivale

Erbstreit; Vergleich

Enthält: Conradt Mundt trägt dem Gericht seine Bedingungen vor, unter denen er sich mit seiner Schwester Cathrin über die Teilung des elterlichen Erbes abzurechnen und zu vergleichen bereit ist. Zuerst aber beantwortet er den Vorwurf von Cathrin, die sich beklagt hat, dass ihr Dritt-Teil, auf dem sie ihr Haus gebaut hat, zu klein sei (’die zeunen ihr zu nah stett’). Sie habe damals mit Eimett [?] Scheffer das Land abgemessen, als er selbst jedoch nicht dabei war. Nun soll der Landmesser noch einmal messen, ’dermit bin ich zu fritten, sonß nitt’. Darüber hinaus erklärt er sich bereit, ihr die Hälfte eines Gartens zu überlassen, ’wan sei [sie] mich bezalt’. Demgegenüber verlangt er aber die Hälfte des Erbes, das Cathrin von der seligen Mutter, der verstorbenen Schwester Marey und dem verstorbenen Bruder hinterlassen bekam, (’dan ich ... bin gein bastatt wittas’) [Conradt ist wohl ein Halbbruder]. Wenn sie aber wegen der Teilung doch noch vor Gericht geht, will er sich bezahlt sein lassen mit dem, was sie von ihm und ihren Eltern und Schwester und Bruder erhalten hat sowie mit dem ’futters fon dem garden und hauß’. Das Schriftstück, das in einer Kopie vorliegt, trägt die Unterschriften beider Beteiligten sowie das Datum 10. Dezember.

Reference number
Ge, 645

Context
Gericht >> 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten
Holding
Gericht

Date of creation
1. Hälfte 16. Jahrhundert, Dezember 10

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Last update
30.04.2025, 3:05 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1. Hälfte 16. Jahrhundert, Dezember 10

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