Urkunde

Die Brüder Graf Adolf zu Nassau und Graf Johann zu Nassau, Herr zu Merenberg, bekunden ihren Erbvertrag, der bestimmt, daß die Besitzungen, Grafschaft, Herrschaft, Festen, Städte, Leute, Land usw., des einen Teils an den andern fallen sollen, wenn keine männlichen Erben vorhanden sind, abgesehen von bereitschaft und pantschaft; daß etwa vorhandene Töchter mit barem Geld entschädigt werden sollen; daß Veräußerungen nur im Notfall und nach vorheriger gegenseitiger Verständigung vorzunehmen sind.

Archivaliensignatur
Hessisches Hauptstaatsarchiv, 170 I, U 495
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel 1. Erzbischof Gerlach wohlerhalten, spitzoval, 2. Reitersiegel des Pfalzgrafen Ruprecht zerbrochen, 3 und 4. erhalten
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1. Erzbischof Gerlach von Mainz, der Bruder der Aussteller, 2. Pfalzgraf Ruprecht der Ältere, ihr Oheim, 3 und 4. die Aussteller.
Bemerkungen
stammt das Original aus dem Dillenburger Archiv?

Kontext
Nassau-Oranien: Urkunden >> 14. Jahrhundert >> 1351-1375 >> 1355
Bestand
170 I Nassau-Oranien: Urkunden

Laufzeit
1355 Dezember 22

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Rechteinformation
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
Letzte Aktualisierung
01.03.2023, 14:00 MEZ

Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1355 Dezember 22

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