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Eingabe der Schneidermeister an den Magistrat

Regest: Der allzustarke Anwachs der Schneiderzunft mit Haltung der allzuvielen Gesellen gibt zu vielen Unordnungen und Frettereien (= Widerwärtigkeiten) Anlass. Auch sehen jung angehende Meister sich ausser Stande, wegen derjenigen Meister, die eine starke Kundschaft haben und folglich mehreres (= zahlreicheres) Gesind darauf befördern können, sich mit Weib und Kindern zu ernähren und ihre schuldigen Abgaben zu leisten. Daher hat die gesamte Meisterschaft den einmütigen Beschluss gefasst, dass von nun an jeder Schneidermeister nach Massgabe ihres bereits obrigkeitlich bestätigten Artikels nicht mehr als 2 Gesellen das ganze Jahr über, keine Zeit ausgenommen, halten und setzen dürfe oder im Übertretungsfalle, wie genannter Artikel dociert, auf jeden Tag 15 Kr zur Straf in die Lade zu erlegen schuldig sein solle, wodurch also ein armer Meister die Gelegenheit bekommt, auf die Jahreszeiten +) auch einen Gesellen setzen und ein kleines Stück Brot erwerben zu können. Ferner ist die Verordnung gemacht, dass die als Vorkäufer aufgestellten Meister gar keinen Gesellen halten sollen, weil diese sowohl hier als in der Fremde je und je Kleiderstücke, wozu ihnen ihr Verkauf Gelegenheit verschafft, an sich kaufen und aus denselben allerhand Gattungen von Kleidern von ihren Gesellen verfertigen lassen und sodann derlei Stücke zum äussersten Nachteil der übrigen Meisterschaft zum Verkauf aushängen, dadurch also die Meisterschaft und speziell die jungen, angehenden gänzlich ruinieren.
Es wird daher beantragt, der Magistrat möge die folgenden 2 Punkte bestätigen und ihre Einverleibung in das Artikel-Buch der Schneider genehmigen:
1) dass jener Meister nicht mehr als 2 Gesellen das Jahr über, keine Zeit ausgenommen, zum Behuf der (= mit Rücksicht auf die) armen Meister setzen und befördern soll,
2) dass die Vorkäufer, solang sie den Verkauf treiben, ausser sich selbst gar keinen Gesellen halten sollen.
Zunftmeister Joh. Georg Fink
Johann Conrad Rentz.
Richter und übrige Zünftiger daher:
Johannes Merckh
Joh. Martin Pappenlauer
Joh. Philipp Cammerer
Joseph Franz Kurz
Johannes Cammerer
Joachim jung Schmidt
Johannes Schmidt
Joh. Heinrich Clewer
Johannes alt Besch
Christoph Besch
Joh. Georg Epp
Mattheus Merckh
Christoph Heinrich Schneider
Johannes Epp
Georg Friedrich Faaß
Michael Rentz
Joh. Dietrich Renz
Joh. Wilhelm Näher
Joh. Georg Schneider
Joh. Jacob Schelling
Joh. Reinhardt
Wilhelm Schneider
Christianus Klein
Joh. Georg Wittel
Baltes Mezger
Ludwig Bechtlin
Michael Engel
Joachim alt Schmid Senator.
30 Meister.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3159
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Bemerkungen: +) Wahrscheinlich im Sinne des heutigen Gebrauchs von Saison. Bei den Schneidern ist das vor allem die Zeit vor Festen gewesen.

Genetisches Stadium: Kopie

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Schneider
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1770 März 26

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1770 März 26

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