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Zinsverschreibung

Regest: Jacob Werenwag, Bürger zu Reutlingen, verspricht für sich und seine Erben, auch künftig aus 20 Gulden Hauptguts, nachdem das verschriebene Unterpfand alieniert (= in andere Hände gekommen) und deswegen hierum eine andere Sicherheit zu geben ist, 1 Gulden Zins wie bisher auf den 1. März, 8 Tag vor oder nach, den Spendenpflegern Johannes Bihler und Kürschnerzunftmeister Johannes Ehringer zu bezahlen aus seinem 1 Mannsmahd Wiesen im äußeren Ringelbach, zwischen Johannes Reichhart und Jacob Fuchß gelegen, oben an Thomas Knapp und unten auf den Graben stoßend, so zinsfrei, ledig und recht eigen ist, auch vor Wiederablösung dieses Hauptgutes ferner nicht belastet werden, sondern den Spenden als Unterpfand verschrieben sein soll. Wenn er oder seine Erben an Reichung des Zinses oder zu Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts säumig sein würden, so haben die Spendenpfleger das Recht, das Unterpfand nach hiesiger Stadt üblichem Gebrauch anzugreifen immer so lang und viel, bis sie um Hauptgut und Zins gänzlich zufrieden gestellt sind. Er oder seine Erben sollen, wann sie wollen oder von ihnen begehrt würde, den 1 Gulden Zins mit 20 Gulden Hauptgut ablösen. Jeder Teil hat dem andern 1/4 Jahr zuvor abzukünden.

Reference number
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1442
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Reutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
Holding
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Date of creation
1651 Februar 15

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

Data provider

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1651 Februar 15

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