Abschnitt

Vorrede No II. Vorstellung Eines Hauses Wieder die gemeine Reguln der BauKunst hat gebauet werden müssen, so doch mit solcher behutsamkeit geschehen das es starck genug und untadelich ist

Vorrede No II. Vorstellung Eines Hauses Wieder die gemeine Reguln der BauKunst hat gebauet werden müssen, so doch mit solcher behutsamkeit geschehen das es starck genug und untadelich ist

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Sturm, Leonhard Christoph. - Leonhard Christoph Sturms, Fürstl. Mecklenb. Cammer-Raths und Bau Directoris, Gründlicher Unterricht, Von der Allen So wohl denen, welche in Bau-Sachen dem Aerario vorstehen, Als auch Baumeistern; Oeconomis und curieusen Reisenden zuwissen sehr nöthigen Wissenschafft, Von Heng- oder Sprengwercken : Auff Veranlassung einer grossen Boßheit, welche ein Zimmermann gegen ihm in dergleichen Werck begangen ...

Erschienen
1726

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
19.04.2024, 15:16 MESZ

Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1726

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