Bestand Akten

Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth (Bestand)

Einleitung: Mit Verordnung vom 12. Oktober 1921 (GVBl 1921, S. 520) wurde mit Wirkung ab 15. Oktober 1921 ein "Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth" mit Sitz in Nürnberg als staatliche Polizeidienststelle errichtet. Damit zeichnete sich schon zu diesem Zeitpunkt die völlige Verstaatlichung des Polizeiwesens in Nürnberg und Fürth ab, obwohl die städtischen Polizeien noch bis 1923 weiterbestanden. Zum Verständins dazu ein kurzer geschichtlicher Überblick: Zur Geschichte der staatlichen Polizeibehörden für Mittelfranken von 1918-1923 Gendarmerie: Bei der Neuorganisation von 1908 wurde die Gendarmerie unter dem Gendarmeriekorpskommando in Abteilungen entsprechend den Regierungsbezirken, in Bezirke entsprechend den Bezirksämtern und in Stationen eingeteilt. (Volkert, S. 50) Nach dem Ende der bayerischen Armee erfolgte 1919 die Umwandlung der Gendarmerie in eine "bürgerliche Einrichtung". Diese war nun ganz dem Staatsministerium des Innern unterstellt. Das Gendarmeriekorpskommando wurde aufgelöst und durch die dem Innenministerium nachgeordnete Landesgendarmeriedirektion ersetzt. Die Gliederung in Abteilungen (auf Ebene der Regierungsbezirke), in Bezirke und Stationen blieb hingegen bestehen. (Volkert, S. 51) Näheres zu Geschichte und Aktenüberlieferung siehe Einleitung im Repertorium zum hiesigen Bestand " Gendarmerieabteilung von Mittelfranken". Polizeistelle für Nordbayern: Nach der Flucht des Kabinetts Hoffmann Anfang April 1919 nach Bamberg war zum Schutz der Regierung und des Landtags die "Polizeiabteilung des Staatsministeriums des Innern in Bamberg" geschaffen worden. Zu deren Hauptaufgaben gehörten die Überwachung politisch verdächtiger Personen, deren Fernhaltung aus der Stadt und die Kontrolle aller einreisenden Fremden. Von selbst ergab sich schon bald ein Hinausgreifen der Tätigkeit dieser Polizeiabteilung aus dem Stadtgebiet auf die nähere und weitere Umgebung. Nach der Rückkehr von Regierung und Landtag nach München wurde an Stelle dieser Polizeiabteilung mit Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom 13. September 1919 die "Polizeistelle für Nordbayern" mit Sitz in Bamberg als Nebenstelle der Polizeidirektion München errichtet. Die Aufgabe bestand im Wesentlichen aus der Überwachung des Einreiseverkehrs nach Bayern aus dem Norden, Nordosten und Nordwesten, aus der Überwachung des Eisenbahnverkehrs in Nordbayern (Ober-, Mittel- und Unterfranken, Oberpfalz) und der Sammlung von Nachrichten über politische Vorgänge in diesem Gebiet. Ihr Leiter war Graf Soden. Mit Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom 21. Oktober 1921 wurde die Polizeistelle für Nordbayern zum 31. Oktober 1921 aufgelöst. Ein Teil der Aufgaben ging auf das Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth über. Siehe dazu Archivalien: Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth Nr. 11. Staatliche Polizeiwehr (später Landespolizei): Infolge der revolutionären Auseinandersetzungen von Herbst 1918 bis Frühjahr 1919 und der absehbaren Reduzierung des deutschen Heeres entstanden in ganz Deutschland sicherheitspolizeiliche Organisationen. Auch in Bayern hatte der Ministerrat bereits am 12. September die Aufstellung einer "Staatlichen Polizeiwehr" in München und Nürnberg beschlossen. Am 11. November 1919 folgte schließlich der Beschluss zur Erweiterung der Polizeibehörde und zur Schaffung einer "Staatlichen Polizeiwehr Bayerns". Sie sollte vor allem die Sicherheit gegen Aufruhr und sonstige die öffentlichen Ordnung gefährdende Massenhandlungen gewährleisten, die Bewachung staatlicher Objekte übernehmen und die übrigen Organe der öffentlichen Ordnung mit Waffenschutz unterstützen. Zu ihren Aufgaben gehörten auch Versammlungs-, Bahn- und Grenzschutz, Einsätze bei Unfällen und Naturkatastrophen sowie Umwelt- und Wildschutz. Die Staatliche Polizeiwehr gliederte sich in die Inspektion der staatlichen Polizeiwehr Bayerns, die Gruppe München, die Gruppe Nürnberg-Fürth (mit der IV. Abteilung in Nürnberg und der V. Abteilung in Fürth), 2 Polizeifliegerstaffeln und 2 Parks. Die Gruppen unterstanden hinsichtlich Ausbildung, Organisation, Ergänzung, Ausrüstung und innerem Dienst der dem Innenministerium unmittelbar nachgeordneten Inspektion in München. In Ausübung des Sicherheitsdienstes war die Gruppe Nürnberg-Fürth jedoch dem Regierungspräsidenten von Mittelfranken als "Staatskommissar für den Regierungsbezirk Mittelfranken" unterstellt. 1920 erfolgte die Umbenennung in "staatliche Ordnungspolizei" und schließlich in "Bayerische Landespolizei". Siehe dazu Archivalien: Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, Abgabe 1968, Titel II Nr. 219 und 220. Näheres zur Polizeiwehr/Landespolizei auch bei: Schmalzl Markus, Vorwort zur Verzeichnung der Überlieferung des Landespolizeiamts beim Staats- ministerium des Innern im Bayer. Hauptstaatsarchiv, Abt. Kriegsarchiv. Vertreter des Staatskommissars von Mittelfranken für Nürnberg-Fürth: Aufgrund der räumlichen Entfernung Nürnbergs vom Regierungssitz Ansbach wurden zunächst mit Schreiben vom 11. Februar 1920 dem Gruppenkommandeur der Polizeiwehr in besonderen Fällen Sondervollmachten unter Vorbehalt nachträglicher Einholung der Genehmigung des Regierungspräsidenten als Staatskommissar eingeräumt. In der Folge wurde in Nürnberg ein Vertreter (Oberamtmann Heinrich Gareis) installiert. Dieser führte die Bezeichnung "Vertreter des Staatskommissars von Mittelfranken für Nürnberg-Fürth" und nahm die Aufgaben des Regierungspräsidenten als Staatskommissar vor Ort wahr. Er verfügte über keine eigenständige Organisation und konnte nur in besonderen Fällen selbständig entscheiden, war also unmittelbar dem Regierungspräsidenten als Staatskommissar unterstellt. Zum 15. Oktober 1921 wurde in Nürnberg das "Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth" errichtet, zu dessen Leiter Oberamtmann Gareis berufen wurde. Damit endete die Funktion des Vertreters des Staatskommissars. Siehe dazu Archivalien: Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, Abgabe 1968, Titel II Nr. 220 und 378. Zu H. Gareis: Stadtlexikon Nürnberg und Personalnebenakt vor 1915 unter LRA Ansbach, Abg. 1961 Nr. 279. Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth: Im Hinblick auf die politische Entwicklung und den in der Mehrheit sozialistischen Stadtrat erschien dem Innenministerium ab Mitte 1921 die Schaffung einer starken staatlichen Polizei in Nürnberg immer dringlicher. Gleichzeitig sollte der durch die Installation eines "Vertreters des Staatskommissars" nur unzureichend beseitigte Nachteil der räumlichen Entfernung des Regierungspräsidenten aufgehoben werden. Die dazu vom Ministerium eingeforderten Vorschläge wurden gegen den zu erwartenden Widerstand der Stadtverwaltungen in Nürnberg und Fürth umgesetzt, indem das Gesamtministerium des Freistaates Bayern mit Verordnung vom 12. Oktober 1921 (GVBl 1921, S. 520) aufgrund Artikel 98 der Gemeindeordnung mit Wirkung ab 15. Oktober 1921 ein "Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth" errichtete. Diesem wurden im Bereich der Städte Nürnberg und Fürth die den Bezirkspolizeibehörden vorbehaltenen Befugnisse in Bezug auf die Presse, das Vereinswesen und das Versammlungsrecht sowie die sicherheitspolizeilichen Zuständigkeiten in Fällen bedrohter oder gestörter öffentlicher Ruhe übertragen. Darüber hinaus konnten dem Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth auch die polizeilichen Befugnisse des Regierungspräsidenten gegenüber den Stadträten der unmittelbaren Städte Nürnberg und Fürth und den Bezirksämtern Nürnberg, Fürth und Erlangen ganz oder teilweise übertragen werden. Dem Staatspolizeiamt war außerdem die Landespolizei Nürnberg unterstellt und es war ausschließlich zuständig, im Notfall die Wehrmacht anzufordern. Für die Befugnisse, die mit denen der Stadtverwaltungen konkurrierten, wurden detaillierte Regelungen erlassen. Diese räumten dem Staatspolizeiamt in der Regel die Vorangstellung ein. Mit der Auflösung der Polizeistelle für Nordbayern zum 31. Oktober 1921 gingen deren Zuständigkeiten - mit Ausnahme der Überwachung des Reiseverkehrs und des Eisenbahnverkehrs - ab 01. November 1921 ebenfalls auf das Staatspolizeiamt über. Es war ab diesem Zeitpunkt also auch für die Überwachung der politischen Vorgänge in ganz Nordbayern zuständig. Neben der staatlichen Polizeiorganisation (Gendarmerie, Landespolizei, Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth) bestanden jedoch weiterhin auch die einzelnen städtischen Polizeien weiter. Erst mit Verordnung vom 24. August 1923 (GVBl S. 282) erfolgte zum 01. November 1923 die Vereinigung der städtischen Polizeien in Nürnberg und Fürth mit dem Staatspolizeiamt zur staatlichen "Polizeidirektion Nürnberg-Fürth". Siehe dazu Archivalien: Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth Nr. 11; Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, Abgabe 1968, Titel II Nr. 378. Zum Bestand: Der Bestand "Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth" umfasst das über den aufgelösten Mischbestand "Polizeidirektion Nürnberg-Fürth" an das Staatsarchiv gelangte Schriftgut der Provenienzstellen "Vertreter des Staatskommissars von Mittelfranken für Nürnberg-Fürth" und "Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth", wobei sich unter letzterer viele weitergeführte Akten des Vertreters des Staatskommissars und der Polizeistelle für Nordbayern finden. Wegen der auch personell (Gareis) engen Verzahnung von Vertreter und Staatspolizeiamt wurde von einer konsequenten Aufteilung in zwei verschiedene Kleinbestände abgesehen. Bei der Gliederung des Repertoriums wurde der Aktenzusammenhang der einzelnen Stellen jedoch gewahrt. Die Laufzeit erstreckt sich von 1919 bis 1923. Die über den aufgelösten Mischbestand "Polizeidirektion Nürnberg-Fürth" ebenfalls ans Staatsarchiv Nürnberg gelangten Unterlagen mit Provenienz "Polizeistelle für Nordbayern" wurden im Jahr 2008 an das Staatsarchiv Bamberg abgegeben. Es handelt sich dabei um folgende Nummern des bisherigen Bestandes "Polizeidirektion Nürnberg-Fürth": 1, 2, 3, 5, 6, 7/3, 8, 18, 106, 107, 110, 114, 197, 198, 210, 211, 212, 254, 264, 298, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 317, 330, 331, 332, 334, 335, 336, 337/1, 337/2, 360, 368, 384, 394, 397, 399, 400, 401, 402, 403, 404, 405, 406, 407, 408, 409, 410, 411, 412, 413, 418, 419, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 427, 432, 465, 466, 467, 468, 469, 470, 471, 472, 473, 474, 475, 476, 480, 481, 482, 483, 484, 485, 517, 518, 520, 521, 522, 523, 524, 527, 529, 530, 531, 532, 533, 537, 538, 545, 546, 547, 548, 549, 550, 551, 552, 553, 555, 556, 557, 558, 559, 560, 561, 562, 563, 564, 565, 569, 570, 591, 599, 650, 691, 692, 693, 713, 714, 715, 747 Unterlagen der Polizeiwehr/Landespolizei liegen im Staatsarchiv nicht vor. Mit der Verzeichnung der Überlieferung der gesamten Landespolizei (darunter auch Landespolizeikommando Nürnberg-Fürth) im BayHStA/Kriegsarchiv wurde 2008 begonnen. Entsprechende Anfragen sollten deshalb dorthin gerichtet werden. Nürnberg, den 02.09.2009 Weber

Reference number of holding
Staatsarchiv Nürnberg, Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth
Extent
42
Language of the material
ger

Context
Staatsarchiv Nürnberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Nürnberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 1.) Inneres >> Schutzpolizei / Landpolizei >> Polizeidirektion Nürnberg (mit zugeordneten Polizeiämtern) (1808-1936) / Polizeidirektionen (1923-1936) / Polizeipräsidien (1936-1945)
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Ergänzende Hinweise: in EDV komplett erfasst; Online-Findmittel vorhanden; Alte Repertoriennummer: Rep. 218.8

Provenance
Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth
Date of creation of holding
1919-1923

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Last update
18.10.2023, 9:31 AM CEST

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  • Bestand; Akten

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  • Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth

Time of origin

  • 1919-1923

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