Abschnitt

Achtes Hauptstück. Was ein Referent und Urthels-Verfasser in peinlichen Sachen insonderheit zu beobachten, wenn bereits auf ein medium eruendae veritatis erkannt gewesen, und nunmehro definitive zu sprechen.

Achtes Hauptstück. Was ein Referent und Urthels-Verfasser in peinlichen Sachen insonderheit zu beobachten, wenn bereits auf ein medium eruendae veritatis erkannt gewesen, und nunmehro definitive zu sprechen.

Digitalisierung: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Hommel, Ferdinand August. - D. Ferdinand August Hommels Königl. Pohln. und Churfürstl. Sächsischen Appellations-Raths und der Pandecten öffentlichen Lehrers auf der Universität Leipzig Kurze Anleitung, Gerichts-Acta geschickt zu extrahiren, zu referiren und eine Sentenz darüber abzufassen : Zum Gebrauch seiner Zuhörer entworfen.

Erschienen
1767

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
18.05.2024, 18:07 MESZ

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