Monografie | Verordnung
Publication. Demnach beym Kayserl. General-Gouvernement E. E. Rath zu Dörpt angesuchet; daß publiciret werden möchte: wasmassen es die Nothwendigkeit erheische; daß eine Revision über die Begräbnisse, Chöre und Bäncke der dortigen St. Johannis-Kirche gehalten werde, um dadurch sowohl die Einkünfte besagter Kirche auf einen sichern und ordentlichen Fuß zu setzen, als auch im Stande zu seyn, die dieser Kirche bisher entzogene Recognitions-Gelder einfordern zu können, und ein richtiges Inventarium zu legen ...
- Standort
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 176 in: 4" Ho 9530-3
- VD 18
-
90953150
- Umfang
-
4 ungezählte Seiten, 4°
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
P_Drucke_VD18
- Reihe
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VD18 digital
- Urheber
- Erschienen
-
[Riga] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1770
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 14:05 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Beteiligte
Entstanden
- [Riga] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1770
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Publication. Demnach beym Kayserl. General-Gouvernement E. E. Rath zu Dörpt angesuchet; daß publiciret werden möchte: wasmassen es die Nothwendigkeit erheische; daß eine Revision über die Begräbnisse, Chöre und Bäncke der dortigen St. Johannis-Kirche gehalten werde, um dadurch sowohl die Einkünfte besagter Kirche auf einen sichern und ordentlichen Fuß zu setzen, als auch im Stande zu seyn, die dieser Kirche bisher entzogene Recognitions-Gelder einfordern zu können, und ein richtiges Inventarium zu legen ...

Publication. Demnach beym Kaiserl. General-Gouvernement zur Beschwerde vorgebracht worden, daß unerachtet der unterm 16. Augusti 1762. im Lande ergangenen Publication, mittelst welcher die Herren Possessores derer publiquen und privaten Güter moniret worden, die nach denen vorigen Verfügungen erbauete Officier-Quartier-Häuser in volkommenen brauchbaren Stand setzen, und auf denen Gütern wo keine Quartier-Häuser befindlich, dergleichen aufbauen zu lassen, dennoch auf verschiedenen Gütern, theils gar keine Quartier-Häuser erbauet ...

Publication. Demnach von der auf Ihro Kayserl. Majestät speciellen Befehl, angeordneten Commission wegen Ankauf- und Podraedirung des Brandweins, für das künftige 1769. und darauf folgende 1770ste Jahr, abermals Lieferungen von Brandwein, entweder nach St. Petersburg oder Nowogorod, anverlanget werden ...
![Auf Befehl Ihro Kayserl. Majestät Catharina Alexiewna, Kayserin und Selbstherrscherin aller Reussen [et]c. [et]c. [et]c. : Obgleich durch verschiedene emanirte Patente verfüget worden; daß Niemand im Lande die Juden hegen, oder zu irgend einigen Diensten gebrauchen soll. So hat man doch mißfällig vernehmen müssen, daß unterschiedene Possessores, Juden zu allerley Gewerbe, und insonderheit zu Brandteweins-Brennen bey sich halten ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/87988a4b-189e-420b-a3cc-742afc7fe966/full/!306,450/0/default.jpg)
Auf Befehl Ihro Kayserl. Majestät Catharina Alexiewna, Kayserin und Selbstherrscherin aller Reussen [et]c. [et]c. [et]c. : Obgleich durch verschiedene emanirte Patente verfüget worden; daß Niemand im Lande die Juden hegen, oder zu irgend einigen Diensten gebrauchen soll. So hat man doch mißfällig vernehmen müssen, daß unterschiedene Possessores, Juden zu allerley Gewerbe, und insonderheit zu Brandteweins-Brennen bey sich halten ...

Publication. Demnach E. Erl. Reichs-Cammer-Collegii-Contoir mittelst Ukase vom 14ten dieses Monats, anhero verfüget; daß, da dasselbe mit vieler Befremdung entnehmen müssen; daß einige Besitzer von Mannlehns-Gütern, obwohln ihnen wissend sey; daß voritzt, wegen dieser Güter, denen Gesetzen gemäß, Untersuchung gehalten und tractired werde, ohne auf die obhandene Gesetze Rücksicht zu nehmen, und ohne darüber die Allerhöchste Bewilligung einzuholen, einige von sothanen Gütern verkaufet haben, durch dieses ganze Herzogthum publicieret werden solle; daß von nun an, Niemand sich unterfangen solle, vor erfolgter Allerhöchsten Resolution, wegen der Mannlehns-Güter, weder von diesen Gütern zu verkaufen, nocht zu verpfänden, bey unausbleiblicher Strafe ...

Ordre. Da das Kayserl. General-Gouvernement in Erfahrung gebracht, daß sich eine beträchtliche Menge fremder Bettler in dieser Province aufhalten sollen, und zu besorgen ist; daß sich noch mehrere aus denen benachbarten Landen, wo sie vertrieben worden, eingeschlichen haben möchten; So hat sich dasselbe veranlasset gesehen, um dieses Gouvernement von dieser beschwerlichen Last auf einmal zu säubern, alle Bettler auf einen Tag im ganzen Lande aufsuchen und festnehmen zu lassen ...

Publication. Das Kayserl. General-Gouvernement hat mißfälligst erfahren müßen; daß in den kleinen Städten, auf den Gütern, und in den Krügen, Rußische Läuflinge und Erbbauren geheget, und zu Grabenziehen, auch als Plotnicken, und zu andern Arbeiten angenommen und gebrauchet werden: gleichdann dergleichen Leute ohnlängst in solcher Anzahl entdecket worden; daß auf einmal 24. derselben unter Wache genommen und an die Behörden gesandt worden ...

Publication. Demnach von unterschiedenen Orten, und insonderheit von der Kayserl. Oeconomie in Dörpat vorgestellet worden; daß die Güter auf welchen die Compagnien der Cavallerie-Regimenter stehen, sich weigerten denen Fourage-Fuhren, die denen Compagnien gewöhnlich das Holz zuführen, dieses Holz aus ihren Wäldern zu verabfolgen, wodurch es denn geschehen, daß manche Güter zu ihrem äussersten Ruin auf 6.10. bis 12. Meilen das Holz haben zuschleppen müssen ...
![Auf Befehl Ihro Kayserl. Majestät Catharina Alexiewna, Kayserin und Selbstherrscherin aller Reussen [et]c. [et]c. [et]c. Es hat das Kayserl. General-Gouvernement mit Mißfallen aus der Vorstellung E.E. Ritterschaft entnehmen müssen; daß einige Güter, worunter das Gut Sellgoffsky namentlich angezeiget wird, sich nicht entsehen: statts tüchtiger und zu dem Postirungs-Gebrauch tauglicher Leute, Krüppel oder sonst ganz unbrauchbare Leute zu stellen ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/df14739f-00b4-47d4-9a4a-56de4ecbc27f/full/!306,450/0/default.jpg)